Ich habe meine Wohnung fristgerecht mit einer 3-moantigen Kündigungsfrist gekündigt. Mit dem Vermieter gibt es nun Meinungsverschiedenheiten über die Besichtigung der Wohnung durch neue Miet-Interessenten.
Da ich bereits rund 50 km auswärts wohne, habe ich angeboten die Besichtigungstermine – zu denen ich selbstverständlich bereit bin – auf 1 bis max. 2 Termine pro Woche in einen Zeitraum von ca. je einer Stunde abends zu legen.
Der Vermieter vertritt die Meinung daß dies viel zu wenig sei und dann eben meinen Wohnungsschlüssel an Ihn übergeben soll. Dies kommt für mich natürlich auf gar keinen Fall in frage, da ich die Wohnung gemietet habe, dafür bezahle und auch für Schäden haftbar bin.
Wer kann mir mit Rechtsquellen (Gesetzestexte oder Urteile) weiterhelfen?
Besten Dank
Besichtigung neuer Miet-Interessenten meiner gekündigten Mietwohnung
3. April 2004
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Frage vom 3. April 2004 | 19:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Besichtigung neuer Miet-Interessenten meiner gekündigten Mietwohnung
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#1
Antwort vom 4. April 2004 | 21:24
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 150x hilfreich)
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