Besichtigung von Vermieter

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Petra1974
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Besichtigung von Vermieter

Hallo

Vor knapp 2 Wochen hat der Kaminkehrer angerufen er müsse ins Haus(alle Räume mit Anschluss und Dachboden)um zu kucken ob Asche aus den nicht benutzten Ofenanschlüssen fällt.

Vermieterin war dabei.

Die haben nur darüber geredet ob,ein Ofen reicht,wenn Sie alle Wände entfernen. Also wurde die Besichtigung unter falscher Voraussetzung erschlichen.

Die möchten nach uns selbst hier einziehen. Jedoch läuft unser Mietvertrag noch 4 Jahre(Zeitmietvertrag).

Jetzt möchten Sie wieder in den Dachboden mit ggf. verschiedenen Zimmerern wegen Dachsanierung,müssen wir Sie dazu rein lassen.


LG Petra

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Petra1974):
Jetzt möchten Sie wieder in den Dachboden mit ggf. verschiedenen Zimmerern wegen Dachsanierung,müssen wir Sie dazu rein lassen.


Ja

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Patty01
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 10x hilfreich)

https://www.immonet.de/service/wohnung-betreten.html

Ja, aber nach korrekter Begründung und ordentlicher Terminabsprache. Am besten schriftlich, mit Nennung der Firma/Personen, die dem Termin beiwohnen. Sollte euch der Termin nicht passen, bietet drei zeitnahe Ersatztermine an. Ich würde es auch noch einmal ansprechen, dass ihr nicht noch einmal Zugang gewährt, wenn ihr nicht den korrekten Hintergrund des Zutrittwunsches genannt bekommt. Je fairer der Vermieter agiert, desto kooperativer wäre ich.

Und: Sie kann nicht ständig mit neuen Handwerkern kommen, sondern muss die Belastung der Mieter gering halten. Schlagt vor, dass sie Termine mit mehreren Handwerkern bündelt.

Aber: es ist ein schmaler Grad, dass richtige Maß zu finden. Wenns schief geht, kommen Schadensersatzansprüche oder fristlose Kündigung auf einen zu.

Man könnte ggf. auch so argumentieren, dass momentan keine Umsetzung von Umgestaltungsmaßnahmen möglich sind, da ihr noch vier Jahre in der Wohnung bleiben "dürft". Damit wäre das berechtigte Interesse der Vermieterin hinfällig... ggf. noch beim Mieterverein nachfragen.

VG

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Patty01):
dass momentan keine Umsetzung von Umgestaltungsmaßnahmen möglich sind


Eine Sanierung fällt garantiert nicht unter Umgestaltungsmaßnahmen.

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