Besichtigungsrecht als Druckmittel

24. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)
Besichtigungsrecht als Druckmittel

hallo..

folgender sachverhalt.

wohnzeit 2 jahre. vermieter hat in dieser zeit die wohnung ca. alle 2 monate gesehen (alle räume), oftmals sogar ohne sich vorher anzukündigen.
nachdem er nun wöchentlich vor der türe stand, habe ich ihm gerklärt das uns das zuviel wird und wir doch bitte die nächste zeit keinerlei weitere gründe sehen die wohnung ständig zu betreten.
nun kam eine email und er besteht auf sein besichtigungsrecht, das er schließlich nach zwei jahren ausüben darf.
hat er nicht zwei jahre lang sein besichtigungsrecht mehr als ausgereizt ?

ich weis das er besichtigen darf, ist ja auch kein thema, da wir damit ja nie ein problem hatten. jedoch finde ich es langsam mühsam diesem kontrollwahn weiter nachzugeben.

danke euch RT

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7 Antworten
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#2
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

dank dir sonne, habs ausgedruckt.
einen sachlichen grund gibt es wohl nicht, nur seinen kontrollwahn dem ich ihm ja nun (ich böse) verweigert habe.
auf nachfrage hat er gerade nur gemailt :

seit Ihr eingezogen seit habe ich die Whg noch nie besichtigt.
Ich war gelegentlich in der Whg um zB. den Luftspeicher der Wasserpumpe aufzupumpen, Anstehende Dinge zu besprechen (Heizung, Zisterne, NK-Abrechnung, usw.)
Dabei waren wir nie in allen Zimmern.


jedoch stimmt das nicht, ich könnte hier listenweise gründe aufzählen warum er in der wohnung war und er war definitiv mehrmals in allen räumen.

gruss RT

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#4
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

noch ne mail...

ich habe Dich auch gebeten im Keller die WC-Türe offen zu lassen um Schimmel entgegenzuwirken, bisher war die Türe immer geschlossen, wenn ich in Birkendorf war.
Ich gehe mal davon aus, dass es Rechtens ist die Whg. nach rund 2 Jahren einmal anzuschauen.

ich sag doch interessiert ihn nicht, er will ums verrecken jetzt in die wohnung. und in jeder mail kommt etwas neues was ihm jetzt wieder nicht passt ...
das o.g wc ist mitvermietet (und ja steht im mietvertrag), soll im grunde offen bleiben, damit besucher und handwerker diese toilette benutzen können. habe ich nach der letzten handwerkerhorde dann mal abgeschlossen.
und ja wir lüften täglich 2x dieses wc, was von meiner großen tochter auch nur sehr sehr selten genutzt wird.

gruss RT

-----------------
" <- nix rechtsexpertin, spreche nur aus eigener erfahrung und stundenlangen bücher/internet durchwüh"

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#6
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Ich hab meinem letzten Schreiben nichts weiter hinzuzufügen.


soll ich das als antwortmail senden??

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