Besichtigungsrecht bei partieller Vermietung?

29. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
maxm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Besichtigungsrecht bei partieller Vermietung?

Hallo,

Aus zeitlicher Knappheit bis zum Beginn meines Arbeitsverhältnisses und der kurzen Distanz zu meinem Arbeitsplatz habe ich mir einen Teil einer Wohnung gemietet. Heißt genau: 1 Zimmer, Küche, Bad, Wc sind im Mietvertrag enthalten, 1 Zimmer und 2 Abstellräume nicht - das Zimmer wollte meine Vermieterin für eventuelle Besuche ihres Sohnes bereithalten. Diese sollten wenn dann nur sehr selten und wenn dann wochenends stattfinden (da bin ich eh nicht zuhause), was sich bislang auch bewahrheitet hat - ich stimmte zu.
Nun bemuttert mich meine Vermieterin zwar (ich bin 21, sie 65+), was auf der einen Seite ja garnicht so schlecht ist - allerdings geht mir das ganze etwas zu weit. Regelmäßig stelle ich nach den Wochenenden fest, dass meine Vermieterin die Wohnung während meiner Abwesenheit betritt, und nicht nur in die mir nicht zur Verfügung gestellten Räume geht, sondern auch bei mir die Heizungen regelt oder Stromstecker rauszieht (wegen angeblicher Explosionsgefahr von Geräten).
Nun habe ich zwar etwas über das Besichtigungsrecht des Vermieters gelesen, weiß aber nicht inwieweit dies bzw das Recht des Mieters auf diesen Fall übertragbar ist, da ich ja die Wohnung nicht komplett miete. Bevor ich mit ihr über die Thematik spreche wollte ich mich allerdings erstmal vergewissern, wie das ganze rechtlich zu beurteilen ist.

Für kompetente Hilfe oder Infos wäre ich sehr dankbar.


MfG,
Max

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

In die Gemeinschaftsräume wird sie wohl gehen dürfen. Anders sieht es mit dem Zimmer aus, dass du alleine nur für dich gemietet hast. Hier dürfte sie nur mit deinem Einverständnis und unter terminlicher Absprache rein. Alles andere ist Hausfriedensbruch.

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
maxm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nunja, ich will es lieber erstmal mit einem Gespräch mit meiner Vermieterin probieren, da ich wegen ihrer eigentlich netten Art davon ausgehe, dass sie das subjektiv anders beurteilt und evtl. davon ausgeht dass sie mir damit eine Freude macht (wenn z.B. im tiefsten Winter die Heizungen nach dem Wochenende auf vollen Touren laufen) - obwohl ich mich nicht wirklich in die Richtung geäußert habe.

Außerdem möchte ich hier nicht alles verriegeln müssen, da fühlt man sich ja erst recht nicht mehr wie zuhause.

Danke für eure Einschätzungen.


MfG

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Da ist nun etwas Fingerspitzengefühl gefragt und nicht wirklich Mietrecht. Du kannst sie natürlich über Deine Rechte aufklären, aber dann bekommt sie das in den falschen Hals, fühlt sich angegriffen, etc. Das kann man machen, wenn man nicht zusammen in einer Wohnung lebt, aber für die Stimmung zu Hause wäre es tatsächlich besser, man geht diplomatisch an die Sache ran.

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#6
 Von 
maxm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich, genauso würde sie es denke ich in den falschen Hals bekommen, wenn ich einfach so jetzt die ganzen Türen in meiner Wohnung abschließen würde.

Selbstverständlich möchte ich es anfangs mit einem Gespräch probieren, aber da ich nicht weiß wie sie auf die Konfrontation reagiert, möchte ich mir ein Hintertürchen offen halten, indem ich da auch ein wenig über das Rechtliche bescheid weiß und das sozusagen als allerletztes Argument anbringen könnte.

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