Besichtigungsrecht für jeden Winkel?

30. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ilex
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Besichtigungsrecht für jeden Winkel?

Hallo,

jedes Jahr für die Ablesung, sowie alle paar Jahre für die Wohnungsbegehung durch den Vermieter, ist es für mich immer wieder ein Drama aufgrund meiner psych. Erkrankung überhaupt jemanden in meine Wohnung (meinem Intimbereich) reinlassen zu müssen. Ich empfinde es als für Wochen verdreckt wenn ich diese Leute in die Wohnung lassen muss. Dazu klebe ich jedes Jahr wenigstens den für mich wichtigsten Bereich im Schlafzimmer, welches einen "Erker" mit Schräge enthält, in dem mein Bett, meine geliebten Bücher und der Kleiderschrank genau reinpasst (ca. 4-5qm) mit einem Vorhang und davor mit Malerfolie von der Decke bis zum Boden ab. D.h. wenigstens dieser Bereich kann und soll nicht eingesehen werden. Dies begründe ich mit einem begehbaren Kleiderschrank den ich nicht zur Einsichtnahme freigebe. Das gesamte Schlafzimmer ist ca. 15qm. Heizung und Fenster (bis auf eins) sind für ihn zugänglich.
Ebenso ist der gesamte Boden der Wohnung in den "Laufwegen" mit Folie ausgelegt. Aber im Rest alles Einsehbar. Nach den Besuchen wird die Folie natürlich sofort wieder "entsorgt".
Das passt meinem Vermieter natürlich überhaupt nicht und verlangt Einsicht in jede Ecke.
Ebenso soll ich nun alles Renovieren.
Dies verneinte ich ebenfalls da in seinem Mietvertrag starre Fristen vorgegeben sind.
Nun droht er mir mit Anwaltlicher Klärung.
Wobei ich aber, was die Renovierung betrifft, ganz gute Karten habe, da ich im Mieterbund bin.
Meine Fragen sind im obigen Zusammmenhang folgende:
- gibt es irgendwelche Urteile, oder Fälle, die besagen dass bei einer Besichtigung 100% aller Wände, bzw. die ganze Wohnung am Stück besichtigt werden muss, alles einsehbar sein muss?
- bzw. muss eine Wohnungsbesichtigung auf einen Schlag alle Räume abdecken, oder kann man dies auch auf zwei Termine legen und einen Raum ein paar Wochen später zur Besichtigung freigeben? Das sieht mein Vermieter als unzumutbar an. Zwar habe ich das schon einmal gemacht und das Schlafzimmer komplett freigeräumt, sodass er es zu einem späteren Zeitpunkt sehen konnte, will es aber nicht mehr. Er auch nicht. :zoff:
Der Mieterbund konnte mir zu diesen Fragen leider auch keine Antwort geben. Ich weiss, alles sehr ungewöhnlich, aber ev. hat von euch jemand etwas in dieser Richtung gehört.

Ebenso versucht er mehrfach mich aufzufordern auszuziehen und fängt an mit Kleinigkeiten zu nerven.
Das Schlimmste wäre für mich wenn er auf seine Kosten Handwerker bestellt und renovieren will. Müßte ich das zulassen? Er sagt Renovierungsbedarf, ich sage noch nicht nötig, auch wenn ich schon 7 Jahre darin wohne. Ab wann muss ich eigentlich renovieren bzw. eine Renovierung über mich ergehen lassen? Wenn und wann er will? Weder ist die Bausubstanz angegriffen (Erstbezug) noch sind irgendwelche Schäden vorhanden. Hier ebenfalls keine eindeutige Antwort vom Mieterbund.
Schonmal Dank für eure Antworten
MfG
Ilex

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30 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Ilex
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Blockwart

Danke für deine Antwort.
Leider hat sich die Situation noch verändert. Von wegen dann hätte ich meine Ruhe. Ich hatte ihm einen Termin zur Besichtigung genannt, ahnte aber nicht das er sogar beim Amtsgericht Antrag auf Betreuung gestellt hat. Unglaublich. Dagegen werde ich rechtlich vorgehen müssen. Ok, anderer Schauplatz. Nur überlege ich den ihm angebotenen Termin zur Besichtigung des Schlafzimmers deshalb wieder rückgängig zu machen, bis diese andere Sache geklärt ist. Starker Tobak. Völlig daneben und nicht haltbar. Er versucht wohl mich mit allen Mitteln rauszuekeln.
Deshalb überlege ich mir mit der Besichtigungssache auch stur zu bleiben.
Nur, wenn die Sache nach hinten losgeht dann wäre das Wichtigste für mich, nämlich meine Persönlichen Dinge vor anderen zu schützen ev. auch passé. Dann müßte ich alles wegschmeissen. Jajaa, ich weiß...ungewöhnlich, aber ich schädige niemanden damit. Er ist halt sehr kleinkariert und stolz darauf schon ganz andere herausgeklagt zu haben.
Werd´ mich Montag gleich erstmal um die andere Sache kümmern müssen.

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#3
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Ilex,

Dein Recht auf Privatsphäre verstehe ich sehr gut, geht uns genauso, wenn Handwerker, Heizungsableser, Vermieter, Makler durch unsere Wohnung mit den schmutzigen Schuhen auf dem teuren (von uns bezahlten und sauber gehaltenen) Teppich durchlatschen und sich teilweise vor unseren Augen über irgendwas amüsieren.

Mein Tip, um nicht den ganzen Wohnungsboden mit Folie abzudecken, diese blauen OP-Einweg-Überschuhe in der Apotheke kaufen, 5 Paar für 1-2 Euro und den unerwünschten Besuchern aufdrängen. Nach dem Motto , bin super allergisch, Immunsytem geschwächt etc.

Das Argument des Vermieters , die Wohnung wegen der erforderlichen Schönheitsreparaturen in jedem Winkel zu betrachten, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Bei mir sind die meisten Wände bis oben hin zugestellt mit Schränken und Regalen. Wollte man wirklich den Zustand in jeder Ecke nachprüfen (Schimmel) , müsste alles ausgeräumt, auseinandergeschraubt und vorgerückt werden und das ist ja wohl während eines laufenden Mietverhältnisses nicht so ganz ersichtlich bzw. nachvollziehbar.


Ausserdem dachte ich, der Vermieter kann einen eigentlich erst bei Auszug zu Schönheitsreparaturen (wenn welche wirksam im Mietvertrag vereinbart sind) zwingen, oder gibt es tatsächlich Gerichtsurteile, in denen Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses verpflichtet wurden ?

Und den Tip, dem Vermieter (wenn dieser unberechtigt etwas fordert) trotzdem entgegen zu kommen um ihn ruhig zu stellen, habe ich heute öfters gelesen und kann aus meiner mehrjährigen Erfahrung mit einem sehr selbstgefällig und beleidigend handelnden Vermieter sagen, solche Menschen würdigen weder einen respektvollen Umgang miteinander noch ein Entgegenkommen. Sind seit dem letzten Ärger ein paar Monate vergangen , kommt sicherlich bald die nächste Provokation des Vermieters. Mit Provokation meine ich hier ein Verhalten des Vermieters, das seinem selbst aufgesetzten seitenlangen Mietvertrag widerspricht bzw. einfachsten allgemein bekannten Mietregelungen.

Einem Vermieteranliegen, das Rspr, Gesetzen und Mietvertrag entspricht, würde ich immer dulden.

Doch leider sind manche Vermieter zu faul und zu arrogant, um sich an die eigenen Regeln zu halten und versuchen es halt einfach immer wieder, um einen mürbe zu machen oder sind so schizophren veranlagt, dass sie noch erwarten , dass man ihnen bei dem ganzen Ärger noch für einen Horrorpreis die Horrorwohnung samt Horrornachbarn abkauft.

Ist aber im Endeffekt auch immer eine Nervensache und Charaktersache.

maybe

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#4
 Von 
Ilex
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

@ maybe
vielen Dank für die verständnissvolle Antwort.
Genauso ist es.

Der Tip mit den Überschuhen ist gut, meine Folie befindet sich ja auch nur in den Laufwegen (und eben vor diesem Erker). Mit Allergisch stimmt sogar.

Das sind eben genau die Punkte!
-hat der Vermieter das Recht aufgrund seiner Paranoia auch z.B. Schränke wegrücken zu lassen, nur um festzustellen das dahinter kein Schimmel vorhanden ist. Genauso argumentiert er und will alles sehen, jede Ecke. Nirgends etwas dazu zu finden. Er will zur Not klagen.
-ganz genau! Zur Frage ob Vermieter auch während der Mietzeit einem zu Schönheitsreperaturen zwingen können, trotz starrer Fristenregelung im Mietvertr., weil er "Zitat: erheblichen Renovierungsbedarf" sieht (es sieht nach meinem dafürhalten wirklich noch gut aus), ist nach meiner Recherche wohl noch unklar. Wer kann denn bei Meinungsverschiedenheiten feststellen ob etwas gut oder schlecht aussieht? Gibts da Urteile?
-darf er, auch wenn er es SELBST bezahlen müsste/wollte solche Schönheitsreperaturen während der Mietzeit gegen meinen Willen durchführen lassen(in zwei Ecken der Dachschrägen sind die Tapeten eingerissen, dies war schon bei meinem Einzug so - zu schnell tapeziert von den Handwerkern, stört mich aber nicht und sollte ihn auch nicht stören?) oder erst nach Auszug?
-völlig richtig! Er ist so ein Typ der versucht seine Macht auszuspielen. Vor ein paar Tagen erst klopfte er wie wild bei mir an und meinte ich hätte Dreck in den Flur getragen den ich sofort beseitigen sollte. Ich sagte mach´ ich am nächsten Tag, waren ein paar Krümel die nicht unbedingt von mir stammen mußten usw.
Deshalb scheint mir ein Entgegenkommen auch sehr zweifelhaft. Zumal ich ihm immer wieder in den letzten Jahren entgegengekommen bin. Aber nun scheint er alls zu versuchen mich loszuwerden. Siehe Amtsgericht.

-Zusammenfassend: In wie weit überwiegt also in der geltenden Rechtssprechung das Persönlichkeitsrecht und die Unversehrtheit der Wohnung gegen das Verlangen des Vermieters auf Einsichtnahme und (unbegründetem oder auch begründetem) Schönheitsreperaturbedarf.
@ Blockwart
-wäre Schimmel vorhanden wäre ich nach einigen Tagen der Räumung des Zimmers der Erste der ihm das mitteilen würde.
-ad hoc ginge bei mir eben nicht. Folie habe ich immer da. Bei einem kaputten Fenster würde ich eben die Jalousien runterlassen und auch ein paar Tage brauchen.
Werde erstmal die Sache mit dem Amtsgericht klären bzw. klären lassen.
Mal schauen wie´s weitergeht.

Ilex

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#5
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

'hat der Vermieter das Recht aufgrund seiner Paranoia...'

selten so gelacht :grins:

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#7
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo

ein Vermieter hat zwar ein Besichtigungsrecht alle 2-3 Jahre, aber nur aus wichtigem Grund.
Wenn er nur schauen möchte wie die Wohnung aussieht, ist dies mit Sicherheit KEIN wichtiger Grund und ich würde ihm die Besichtigung verweigern.

Zur Renovierung mit starren Fristen, die ja nicht mehr gelten sollte man wissen, dass man eine Küche z.B. innerhalb von 7 Jahren schon mal weißen oder neu tapezieren kann.

Ich würde mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen, denn mit einem "Betreuungsantrag" ist nicht zu spaßen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Zu den Fristen für die Renovierung müsste man schon den Mietvertrag studieren. Aber selbst dann gibt es ein Urteil, dass nach spätestens 10 Jahren der Vermieter ein Recht hat auf Renovierung, denn sonst muss davon ausgegangen werden, dass die Wohnung an Wert verliert. Wer das dann bezahlt, steht auf einem anderen Blatt.

Als Vermieter wäre ich auch verstimmt, wenn nach 7 Jahren weder Küche noch Bad neu gestrichen worden wären.

Ich hasse zwar auch die Ableser, aber ein mal im Jahr muss das eben sein. Deine Einstellung ist einfach neurotisch ! Mag sein, dass der Vermieter auch sich nicht an die Gesetze hält, doch ich denke er ist erst durch Deine extreme Einstellung so misstrauisch geworden: Motto: Was will die denn unbedingt verbergen.

Dein Problem ist in erster Linie Deine psychische Erkrankung, denn eine Wohnung die ein Dritter zum Ablesen der Heizung betreten hat als -Wochenlang verdreckt- zu empfinden, grenzt an Psychose.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

@Chylla
Es gibt Leute, die ihren Hund auf der Strasse Gassi führen und genau diesen Hund zum Schmusen oder was auch immer aufs Sofa oder ins Bett lassen.
Diese Leute laufen sicherlich auch mit ihren verschmutzten Strassenschuhen durch die eigene Wohnung und legen vielleicht die beschuhten Füsse aufs Sofa.

Dann gibt es wieder Leute, die ziehen sich die Strassenschuhe vor der Wohnungstüre aus und gehen auf Strümpfen oder barfuss in die Wohnung.(oft auch bei Muslimen zu sehen)

Wer gern auf dem Fussboden sitzt, wird sicherlich den Unterschied bei der Hygiene beider Wohnungen und des Zustandes der Auslegeware kennen.

Der 2. Personengruppe jedoch eine psychische Erkrankung zu unterstellen, finde ich nicht in Ordnung.

Wie sieht es denn mit den Menschen aus, in deren Wohnung eingebrochen wurde ? Die fühlen sich nach diesem ungewollten Besuch auch nicht mehr dort wohl .
Alles Psychoten ??

Oder alles persönliche Handlungs-und Meinungsfreiheit des Einzelnen ?


@Blockwart
Wenn der Vermieter Beleidigungen ausspricht, bedeutet das nicht automatisch, dass der Mieter sich ebenfalls auf das gleiche Niveau begibt.
Ich habe mich bis heute beherrschen können und beantworte Provokationen nur mit den Mitteln, die mir Rspr, Gesetze und Mietvertrag geben und biete zumindest keine aktive Angriffsfläche. Wenn sich aber Menschen , die von sich aus rechtswidrig agieren noch wütender werden, weil der Andere sich einfach besser auskennt und sich nicht ins Bockshorn jagen lässt, dann ist dies deren persönliches Problem und bedarf nicht noch eines besonders behutsamen Vorgehens der Gegenseite.



Wie man in den Wald ruft , so schallt es wieder heraus.

maybe

Als Mieter muss man viel dulden, aber alles muss man sich nicht gefallen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wenn das Problem eine tatsächliche Verunreinigung mit Schmutz wäre, könnte man ja auf Überschuhen oder die schon vorgeschlagenen Plastiküberzüge für Schuhe bestehen. Ja, ich finde, das ist sowohl für einen Ableser als auch für einen Vermieter zumutbar. Aber das ist doch in dem Fall gar nicht das Problem, denn sie klebt ja sowieso mit Folie ab. Zitat: Ebenso ist der gesamte Boden der Wohnung in den Laufwegen mit Folie ausgelegt.

Es ist ja wohl so, dass sie psychische Probleme bekommt, wenn jemand da ist. Und der Vermieter hat das Recht nach 7 Jahren eine Renovierung zu verlangen, wobei offen ist, ob er die Kosten aufgrund der ungültigen Klausel im MV (starre Fristen) selbst tragen muss. Hat sie also das Recht über Jahre oder Jahrzente keine Handwerker in die Wohnung zu lassen und darf der Vermieter alle Wände ansehen ? Muss der Vermieter seine Interessen aufgrund des psychischen Defekts zurückstellen ? Das ist hier die Frage. Klar, man sollte den Mietvertrag vorliegen haben, aber gehen wir mal von einem Standardvertrag aus.

-----------------
"Chylla"

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#11
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

Die mir bekannten Eigentümer von Mietimmobilien sind nur auf den grösstmöglichen Gewinn aus, am Erhalt der Mietsache ist keiner interessiert.

Bei den mir bekannten Mietwohnungen aus den 50ger/60ger Jahren haben die Vermieter/Eigentümer lediglich die Heizungsanlage erneuert , weil sie es vom Gesetz her mussten, ansonsten wurde/wird kein Cent in die Häuser gesteckt, dafür aber der noch zulässige Höchstpreis an Miete abverlangt.

Ich wohne noch in einem 8-Parteien-Haus, in der die 7 Parteien seit ca. 30 jahren drin wohnen/wohnten und alle diese Wohnungen sind sicherlich seit 30 Jahren nicht mehr renoviert worden.
Und natürlich hat sich der alte Eigentümer/Vermieter darüber gefreut, dass er für unsere teuer und relativ frisch komplett renovierte Wohnung in guten Zustand einen grösseren Verkaufspreis erzielt hat als mit den anderen ollen verrauchten vergilbten Wohnungen . Und was hatten wir davon ? Nichts , die höchste Miete im Haus und nun Eigenbedarfskündigung.

Das gleiche in der neuen Mietwohnung, wir sind die Ersten , die seit ca. 30 Jahren frische Farbe an Wand und Türen streichen lassen, wobei es mehr kostet Türen, Rahmen und Heizkörper streichen zu lassen als die Wände zu weissen bzw. gleich neue Rahmen und Türen einzubauen.

Gerne hätte ich eine Mietwohnung angemietet, die nach mehreren Jahren des Bewohnens in ähnlich guten Zustand ist wie die noch unsrige alte - alles bereit um die Möbel hineinzustellen.
Aber nein, welcher andere Mieter betritt schon ohne Strassenschuhe seine Mietwohnung mit hellem Teppich - man gilt ja dann als psychisch krank.


maybe

ziemlich frustriert darüber, dass die neue Wohnung eigentlich von Grund auf saniert werden müsste (vom Eigentümer), von den Elektroleitungen über Türen , Tapeten etc. und der sich fast täglich von den Handwerkern anhören muss, dass das und das schwierig zu machen ist, da total veraltet und Ersatzteile schwer im Handel zu finden sind und der tagelang den Schmutz der Vormieter weggeputzt hat aus der angeblich besenrein übergebenen Wohnung
Man (auch der Eigentümer) konnte keine Zimmertür, Wand, Fliese etc. berühren ohne daran regelrecht kleben zu bleiben und die Bekleidung zu verschmutzen. Von den grossen Spinnweben, Insekten etc. in den Ecken ganz zu schweigen.

Zitat Vormieter: Wohnung ist im TopZustand
Zitat Vermieter: Macht Euch die Wohnung wie Ihr wollt, Ihr könnt sie renovieren oder sie so lassen.



-- Editiert von maybe am 02.04.2007 00:19:00

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#12
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

Psychotisch , wenn nicht sogar schizophren finde ich persönlich zB. im neuen Miethaus, dass es Mieter gibt, die behaupten, dass sie die Einzigen wären , die überhaupt und ordentlich die Kehrwoche im Haus und Umgebung durchführen, die den anderen Nachbarn seitenlange Putzbriefe an die Türen hängen und andererseits haben wir in den ca. 7 Wochen, in denen wir in dem Haus ein und aus gehen , keine Veränderung/Verbesserung des Verschmutzungsgrades feststellen konnten.

Da ist seit Jahren nicht mehr im allgemeinen Bereich geputzt worden.

Aber Hauptsache , so tun, als ob man die Supermieter wäre und uns sofort anmosern wegen des von den Vormietern dagelassenen Mülls.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

@maybe: Du willst doch nicht ernsthaft behaupten dass das Verhalten der Fragestellerin (Zitat: 'Dazu klebe ich jedes Jahr wenigstens den für mich wichtigsten Bereich im Schlafzimmer, welches einen Erker mit Schräge enthält, in dem mein Bett, meine geliebten Bücher und der Kleiderschrank genau reinpasst (ca. 4-5qm) mit einem Vorhang und davor mit Malerfolie von der Decke bis zum Boden ab. D.h. wenigstens dieser Bereich kann und soll nicht eingesehen werden. 'Zitat Ende) als normal zu bezeichnen ist?

Wenn man vor dem Eintreffen des Vermieters sein komplettes Schlafzimmer in einen Erker räumt, was doch ein enormer Aufwand ist, ist das wohl keine harmlose 'Marotte' mehr.

Dass sie an einer psychischen Erkrankung leidet, schreibt sie ja schon selbst...

Der richtige Ansatz wäre m.E. die Behandlung in Form einer Therapie!

Dass ein Vermieter nicht darauf erpicht ist, eine psychisch kranke Mieterin zu haben, ist wohl nachvollziehbar.

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#14
 Von 
Ilex
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Huch, jetzt geht´s aber ab hier.....
Hatte gestern nicht im Forum nachgesehen. Dachte zuerst dass es vielleicht ein Fehler war diese Frage hier rein zu stellen und dafür ev. verbal gevierteilt zu werden, günstigenfalls keine Antwort zu bekommen.
Aber nun brennt der Ordner und es hat sich ja doch eine Diskussion gebildet. :augenroll:

@ all
Es handelt sich um einen Standardmietvertrag mit starren Fristen, der sogar, laut Mieterbund, mit dem verschärften Zusatz "spätestens" versehen ist und damit unwirksam ist.

@ maybe
viele deiner Erklärungen sehe ich genau so.
Leider in diesem "anständigen Land" zu wenige.

@ Chylla
genau die Fragen die du stellst, stelle ich mir eben auch. Neurotisch weise ich von mir!
Ich hatte eine Therapie und leite z.Zt. eine Selbsthilfegruppe. Es gibt in diesem Land verdammt viele mit ähnlichen Problemen.
Durch die alle paar Jahre auftretenden Schübe in denen ich völlig aufgekratzt bin, brauche ich wenigstens einen kleinen Bereich in dem ich meine klinisch sauberen Sachen aufbeware. Sicher ist das nicht "normal", vor allem für "subcortikale Einfaltspinsel" wie meinem Vermieter. Die Frage ist eben wie stark müssen die verschiedenen Interessen berücksichtigt werden. Noch einmal; ich bekomme mein Leben "draußen" sehr wohl und gut geregelt. Stehe z.T. sogar in der Öffentlichkeit. Ich komme hier im Haus meinen Pflichten nach, bin leise, normal sauber. Mache sogar den berühmten Frühjahrsputz. Bei der Besichtigung lobte er sogar die super sauberen Fensterrahmen. Außerdem werde ich demnächst nun mit viel Aufwand das Schlafzimmer leerräumen und ihm, wie schon einmal für Handwerker und für ihn vor 4 Jahren, die Besichtigung gestatten. Damit ist es aber eben noch nicht vorbei! Es steht die Forderung der Renovierung und die anmaßende Betreuungsbeantragung noch im Raum. Aber dazu weiter unten.
Der Begriff "psychotisch" passt übrigens medizinisch gesehen in diesem Zusammenhang überhaupt nicht.

@ Löni
tja, was ist schon normal.....
In Deutschland wird man ja immer schräg angesehen wenn man sich nicht "genormt" verhält. Da ich z.B. niemandem die Hand gebe, muß ich hin und wieder sogar agressives Verhalten deswegen über mich ergehen lassen. "Ey wieso gibst du mir nicht die Hand? Bin ich vielleicht dreckig oder was?"....alles schon erlebt. Sich nonkonform zu verhalten, scheint für manche schon fast ein Verbrechen zu sein. (Damit meine ich nicht dich)
Ich r ä u m e mein Schlafzimmer nicht in einen Erker, das Bett und der Kleiderschrank stehen da immer! Passen genau rein, sogar noch etwas Platz links und rechts vom Bett.
Also Bitte!! Normalerweise schaut man einen Menschen ja nicht hinter die Augen ob er Probleme hat oder nicht. Und dies sollte auch für einen Vermieter kein Hinderungsgrund sein. Oder meinst du das Menschen die sich anders, nicht uniform, verhalten in Heime eingepfercht werden sollten weil man diese Personen einem Vermieter nicht zumuten könne? Ich halte mein Verhalten für eine Bagatelle im Vergleich zu Menschen mit wirklich schweren Verhaltensstörungen.

Fakt ist, die Sache ist nun bei einer Anwältin. Ebenso beim Mieterbund.
Zuerst muss die wirklich dreiste und ernste Sache mit der Betreuung abgewendet werden. Wenn diese Behördenmühle erst mal läuft kommt man nämlich nicht so einfach wieder raus. Selbst Rechtspfleger und andere öffentlich Bedienstete mit denen ich zu tun habe finden das ein "starkes Stück".
Medizinische Gutachten muss ich noch besorgen. Inwieweit diese Gewicht haben wird sich zeigen. Genauso ob und wann jemand die Wohnung begutachten muss.
Ich könnte z.B., mit ein wenig Fantasie, einfach für Chylla eine Betreuung beantragen. Sie hätte dann damit eine Menge Ärger am Hals dies wieder abzuwenden.
Da ich das Schlafzimmer räume, werde ich natürlich gleich streichen. Alles zusammen ein teurer "Spaß". Dumm nur dass ich dann die ganzen "Klamotten" im Wohnzimmer bunkern muss und deshalb wiederrum dort niemanden rein lassen kann. Hoffentlich dauert das mit einer Begutachtung noch ein paar Wochen.
Bis dahin

:crazy: Ilex

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Ilex

Irgendetwas scheint sich zwischen Dir und Deinem Vermieter richtig schön hochgeschaukelt zu haben. Vielleicht ist er ja sensibel genug, um Deine Einschätzung seiner Person (subcortikaler Einfaltspinsel ) gespürt zu haben. Und die Verweigerung eines Händeschüttelns (immerhin gesellschaftlicher Standard in unserer Gesellschaft) wird nun einmal spontan als Affront empfunden.
Abgesehen davon hat der Vermieter auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen anderen Mietern. Wenn ein Mieter bestimmte Teile bzw. Gegenstände seiner Wohnung hermetisch abschottet; wer garantiert denn, daß da nicht mit Sprengstoffen gebastelt oder mit biologischen/chemischen Kampfstoffen experimentiert wird ?
(Der letzte identifizierte Bombenleger hat seine Bombe keine 200 m Luftlinie von meiner Wohnung entfernt gebastelt).
Und hinterher heißt es dann wieder: Das hätten Sie doch sehen müssen ! Und das hat Ihnen nicht zu denken gegeben ?
Der Vermieter hat mal wieder nur die Miete kassiert und sich ansonsten um nichts gekümmert.
Also: Besser mal mehr auf kleinerer Flamme kochen.

Ps. Was glaubst Du, was Du erst von der Verwaltung erleben würdest, wenn Dein Hauseigentümer der Mieterbund wäre ?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ilex
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Mortinghale

Diese Einschätzung habe ich erst jetzt so richtig bekommen, ich denke zurecht nachdem was er für Sachen abzieht. Ich habe ja schließlich vorher auf (fast) alle Dinge reagiert und nicht agiert. Außerdem die Jahre davor ebenso alle Forderungen die von ihm gestellt wurden erfüllt. Auch wenn manchmal nicht sofort.
Da gebe ich maybe völlig Recht mit ihrer Einschätzung.
Ob das Händegeben gesellschaftlicher Standard ist hin oder her, meine Haut ist an einigen Stellen 50% dünner durch Cortison, da ist mir der Selbstschutz doch wichtiger. Wahrscheinlich ist aber in diesem Land eine Abweichung vom Standard schon nah am Terrorismus.
Von daher lasse ich mal deine folgenden Ausführungen unkommentiert.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo ilex,

Dein Zitat: ...Außerdem die Jahre davor ebenso alle Forderungen die von ihm gestellt wurden erfüllt. Auch wenn manchmal nicht sofort. [Zitatende]

Also, Du bist "aufsässig" ggü. dem VM geworden, und jetzt rächt er sich............

koppschüttelnder Sailor

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ilex
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

@ sailor

wahrscheinlich hast du recht. Ich hätte ihm jeden Wunsch von den Augen ablesen sollen, ihn umgarnen und anschließend die Füße küssen sollen. Alles sofort stehen und liegen lassen wenn mein Meister äh Vermieter wieder eine Aufgabe für mich hat und devot sich alles gefallen lassen.
Hast du dir mal die Mühe gemacht den ganzen Thread zu lesen?

doppelkopfschüttel ;)

Ilex

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Ich hätte ihm jeden Wunsch von den Augen ablesen sollen...

nicht nötig

...ihn umgarnen und anschließend die Füße küssen sollen....

bäh!

...Alles sofort stehen und liegen lassen wenn mein Meister äh Vermieter wieder eine Aufgabe für mich hat und devot sich alles gefallen lassen....

wers braucht

Eigentlich will der VM nur sein Eigentum prüfen

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo ilex,

[Zit: @ sailor

wahrscheinlich hast du recht. Ich hätte ihm jeden Wunsch von den Augen ablesen sollen, ihn umgarnen und anschließend die Füße küssen sollen....]

Also, erst mal, mein Posting war nicht gegen Dich, auch wenn sich das so lesen sollte.

Zu obigem: Sicher, das wünscht sich mein Vm doch auch von mir...
"lieber Mieter, du bist doch handwerklich begabt, dann bringe doch mal die Elektrizität des Wohnhauses i. 0., und wenn dann fertig bist, kannste bei der Isolierung gleich weitermachen.....

Ich lese schon, seit der Thread hier steht!

Da ich auch "aufsässig" bin, und nicht mehr den Lackaffen des Vm sein möchte, gibt es bei mir auch Streitigkeiten...

Und "normal" bin ich auch nicht - aber das gehört nicht hierher

so long Sailor

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

Was ist schon normal ?

Ist es normal, dass die Rspr dem Kettenraucher die Freiheit gibt, ständig auf seinem Balkon rauchen zu können, damit er seine Mietwohnung nicht vollqualmt - gleichzeitig wird die Freiheit des Nachbars erheblich eingeschränkt , dem es ob diesen exzessiven Kettenrauches faktisch unmöglich ist ohne Verqualmung seiner Wohnung drei Zimmer zu lüften.

Es ist also normal, den nichtrauchenden Nachbar zu verpflichten entweder den Zigarettenrauch in der Wohnung zu erdulden bzw. zwischen 24.00 Uhr und 7.00 Uhr zu lüften (muss er ja, sonst heisst es irgendwann mal, es schimmelt, weil sie nie gelüftet haben ), weil dann der Kettenraucher mal nicht qualmt.

Ist es normal, dass ein Teppich bereits nach 9 Jahren abgenutzt ist ??? (um das Thema eines anderen Threads aufzunehmen)

Ist es unnormal sich ein wenig mehr Gedanken als seine Nachbarn zu machen und sich mal den Mietvertrag genauer durchzulesen und auch mal zu widersprechen , wenn dieser nicht Recht hat ?

maybe

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

Was mich noch interessieren würde, ob der Vermieter nur Ilex so behandelt oder ob er so zu allen Mieter ist ?

Will der VM bei jedem Mieter jede Ecke der Wohnung regelmässig sehen und lässt daher von jedem Mieter die Möbel verrücken ?

Ist das Miethaus, Treppen, Fassade, Keller, Dach in einem ordentlichen Zustand oder vernachlässigt der VM alles ?

Hat er sich speziell auf Ilex eingeschossen und schikaniert sie prinzipiell ?

maybe

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

Was mich noch interessieren würde, ob der Vermieter nur Ilex so behandelt oder ob er so zu allen Mieter ist ?

Will der VM bei jedem Mieter jede Ecke der Wohnung regelmässig sehen und lässt daher von jedem Mieter die Möbel verrücken ?

Ist das Miethaus, Treppen, Fassade, Keller, Dach in einem ordentlichen Zustand oder vernachlässigt der VM alles ?

Hat er sich speziell auf Ilex eingeschossen und schikaniert sie prinzipiell ?

maybe

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

Ist es normal seine Kleider und sonstiges im Schrank zu verstauen oder sollte man dies heutzutage nur auf dem Boden bzw. im offenen Ikea-LAgerregal dürfen ?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

Ist es normal seine Kleider und sonstiges im Schrank zu verstauen oder sollte man dies heutzutage nur auf dem Boden bzw. im offenen Ikea-LAgerregal dürfen ?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@maybe

Jetzt scheinen wir ja endlich Dein Thema gefunden zu haben.

Der Teppichboden war nach 9 Jahren übrigens nicht abgenutzt, sondern wies Laufspuren auf (ist bei jedem Teppichboden so, und zwar schon viel früher); paßte allerdings nicht mehr zu Angies neuer Einrichtung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

'Will der VM bei jedem Mieter jede Ecke der Wohnung regelmässig sehen und lässt daher von jedem Mieter die Möbel verrücken ?'

Vermutlich verlangt der Vermieter gar nicht, dass Möbel verrückt werden, er will schlicht und ergreifend alle paar Jahre mal einen Blick auf seine Immobilie (von innen ;) ) werfen.

Dass Ilex das aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht ertragen kann, ist wohl nicht sein Problem!?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

@mortinghale

Falsch, mein Thema ist sich über Mitmenschen aufzuregen,

die nichts mit sich, ihrer Familie und ihrer Zeit anfangen können

und sich deshalb in das Leben Anderer einmischen (ausserhalb von Gesetz,Rspr)

oder die pauschal per Ferndiagnose
Anderen psychische Erkrankungen unterstellen

oder die Anderen vorschreiben wollen, was normal ist oder nicht

oder sich selbst rücksichtslos, respektlos, unhöflich benehmen und sich wundern, wenn sich jemand wehrt ohne sich auf ihr Niveau zu begeben

oder die sich ungerecht und nur zum eigenen Vorteil verhalten

oder die nicht verstehen, dass das Meiste im Leben auf Gegenseitigkeit beruht und die trotzdem stets versuchen selbst keine angemessene Gegenleistung für das Erhaltene zu geben.

maybe

-- Editiert von maybe am 05.04.2007 09:13:07

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#29
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#30
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@maybe

Mein erster Satz war eigentlich humorig gemeint ( 5 Postings hintereinander !).
Zudem merkte man diesen Postings, wie auch Deinem letzten, an, daß Du förmlich mit Schaum vor dem Mund geschrieben hast.

Um nur einen Punkt aus Deinem letzten Posting herauszugreifen: Ilex hatte in ihrem Thread selbst von einer psychischen Erkrankung geschrieben.

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