Besichtigungstermine für Nachmieter - Wie oft?

1. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
sanjana
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 67x hilfreich)
Besichtigungstermine für Nachmieter - Wie oft?

Ich habe jetzt meine Wohnung fristgerecht gekündigt. Auszug zum 01.10.2010. Mein Vermieter teilte mir mit, dass sich ein Immobilienmakler in den nächsten Tagen mit mir in Verbindung setzten wird, bezüglich der Weitervermittlung.

Wie oft muss ich meine Wohnung für Besichtigungstermine bereitstellen. Ich bin berufstätig und teilweise von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr aus dem Haus. Danach mag ich eigentlich keinen mehr sehen. Muss ich das aber? Wie sieht es für das Wochenende (meine Freizeit) aus.

Ich möchte mich ja nicht verweigern, aber meine Zeit ist ziemlich knapp bemessen.
Gibt es rechtliche Regelungen.
Vielen Dank für eure Antworten.



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17 Antworten
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#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1168 Beiträge, 312x hilfreich)

I.d.R. reichen 2 Tage die Woche für 2 Stunden aus.
Also z.B. Dienstags 18:00 bis 20:00 und Samstags 13:00 bis 15:00 Uhr.

Du musst nicht jeden tag bereit stehen für Besichtigungen




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#2
 Von 
sanjana
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 67x hilfreich)

Muss ich dass dann 3 Monate mitmachen. 2 mal 2 Stunden in der Woche sind viel für mich. Ich bin gegen ca. 19/20 Uhr zuhause. Und dann noch 2 Stunden fremde Leute in der Wohnung.

Gibt es da eine rechtliche Regelung. du schreibst ja "i.d.R...."
Wer schreibt dieses vor?

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21x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 74x hilfreich)

Kuck doch mal in deinen MV. Da ist sowas meißtens geregelt.

eLSe

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"...nur dumm Geschwätz..."

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#4
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 169x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12305.07.2010 11:37:09
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1168 Beiträge, 312x hilfreich)

Hier gehts zwar um Verkauf, aber dürfte bei Nachmietersuche auch zutreffen..

quote:<hr size=1 noshade>Ist der Mieter darüber unterrichtet worden, dass der Vermieter das Haus oder die Wohnung verkaufen will, muss der Mieter dafür sorgen, dass die Wohnung während der ortsüblichen Besuchszeit vom Vermieter zusammen mit Intressenten besichtigt werden kann. In der Regel bedeutet dies die Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Trotzdem ist eine Terminabsprache mit dem Mieter notwendig. Ohne Termin keine Besichtigung. Überraschende Besuche muss der Mieter nicht hinnehmen. Der Mieter ist mindestens 24 Stunden vorher zu benachrichtigen, andernfalls kann er den Termin ablehnen ( AG Köln WM 1986, 86 ; AG Aachen WM 1986, 87). Bei berufstätigen Mietern kann die Anmeldefrist auch bis zu 4 Tagen betragen (z.B. Außendiensttätigkeit) (AG Münster WM 82, 282). Bei Berufstätigen sollten die Termine während zumutbarer Feierabendzeit zwischen 18:00 und 21:00 Uhr angeboten werden. Bei der Terminierung ist auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen. Kommt dem Mieter der Termin ungelegen, muss er ihn nicht akzeptieren. Der Vermieter sollte immer Ausweichtermine nennen. Es empfehlen sich "Blocktermine" bei denen die Wohnung jeweils gleichzeitig mit mehreren Interessenten besichtigt wird. Besichtigung an Sonntagen nur mit Zustimmung des Mieters, ebenso an Samstagen. In jedem Fall ist der Vermieter gehalten, Interessen zu bündeln um seinen Informationsbedarf nach Möglichkeit in einem einzigen Besichtigungstermin zu befriedigen. Es verstößt jedenfalls gegen das Gebot schonender Rechtsausübung, wenn eine Mehrzahl von Besichtigungsgründen in kurzer Folge zum Gegenstand immer neuer Besichtigungsbegehren gemacht wird (AG Hamburg (Urteil vom 23. 2. 2006 - 49 C 513/05 ).
Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Hat der Mieter schon sehr viele Besichtigungen erduldet, so reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung zulässt ( AG Hamburg WM 92, 540 ). <hr size=1 noshade>


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#7
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 211x hilfreich)

Schlage dem VM zwei Termine in der Woche für jeweils zwei Stunden vor. z. Bsp.

Dienstags von 17:00 - 19:00 Uhr und Samstags von 10:00 - 12:00 Uhr

An diesen Terminen ist es grundsätzlich möglich Besichtigungen durchzuführen. Allerdings nur dann wenn mind. drei Tage vorher diese Termine bei dir entsprechend angemeldet wurden.



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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12305.07.2010 11:31:09
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 211x hilfreich)

@galilei:

Was willst du der Welt mit deinem Beitrag nun sagen? Was für ein unglaublicher Held du bist?

Der Vorschlag ist nicht wörtlich zu nehmen, sondern den eigenen Bedürfnissen natürlich anzupassen. Wird vermutlich jedem klar gewesen sein, ausser... :grins:

Zudem ging es hier noch um den Zusatz:

Zitat:
Allerdings nur dann wenn mind. drei Tage vorher diese Termine bei dir entsprechend angemeldet wurden.


Also bevor man blöd macht vorher ein bissi Gehirn einschalten.

-- Editiert am 01.07.2010 16:25

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#10
 Von 
guest-12305.07.2010 11:31:09
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12305.07.2010 11:37:09
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12305.07.2010 11:31:09
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
det1162
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)

@ galilei, keep logga,

Endu isso, tut gar nicht weh wenn man ihn etwas kennt

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".....so is lebbe....."

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#15
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 211x hilfreich)

Was juckt's den Baum wenn ne Sau sich dran kratzt? :grins:

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#16
 Von 
det1162
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)

Genau das meinte ich damit....

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".....so is lebbe....."

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sanjana
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 67x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.
Vielleicht klappt es ja wirklich zügig einen Nachmieter zu finden und es werden gar nicht so viele Termine anfallen.
Ich wollte gerne nur vorbereitet sein, falls der Makler mir vier mal die Woche mit Interessenten vor der Tür steht und sagt, dass muss ich zulassen.





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