Besichtigungstermine in Mietwohnung nach Kündigung

25. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
agapimou
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)
Besichtigungstermine in Mietwohnung nach Kündigung

Guten Tag.

Wie es mittlerweile nicht anders zu erwarten war, kündigt meine Vermieterin nun das Mietverhältnis. Sie sagte, dass ich das entsprechende Schreiben morgen erhalten würde.

Sie kündigte weiterhin an, dass sie die Wohnung dann in die Zeitung setzen würde und ich alle Interessenten dafür dann auch immer reinlassen müsse…

Natürlich bin ich grundsätzlich bereit, Interessenten Zugang zu meiner Wohnung zu verschaffen, aber ich würde gern wissen, ob ich mich dann wirklich dahingehend den zweifelhaften Launen meiner Vermieterin aussetzen muss.

Wie viele Besichtigungstermine der Wohnung sind in der Regel üblich und wie lang früher sollte ich darüber informiert werden? Was sagt die Rechtslage dazu?

Freundliche Grüße.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2362x hilfreich)

Mit welcher Begründung und mit welcher Frist wurde denn das Mietverhältnis gekündigt ?

Gruß Justice

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.621 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.302 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen