Hallo zusammen,
folgendes Szenario:
Über einen bekannten bekam ich eine Wohnung vermittelt die ich,
nach Vorgabe des Vermieters nur ohne Mietvertrag beziehen könne,
da die Wohnung offiziell nicht angemeldet sei.
Der Vormieter hat eine Küche hinterlassen die ich übernehmen durfte.
Jetzt steht bald der Auszug an und ich bin mir nicht sicher, ob die Küche tatsächlich mir gehört.
Da nichts schriftlich festgehalten wurde, gehören alle zurückgelassenen Gegenstände incl. Küche mir oder etwa nicht?
Besitzfrage, kein Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Da man Verträge auch mündlich schließen kann, wäre halt wichtig zu wissen, was genau zu den jeweiligen Themen abgesprochen wurde.....
IMO ein riskantes Konstrukt. Es wäre zwingend erforderlich mit dem Vermieter diese Anmietung (den mündlichen Vertrag) zu besprechen. Dabei muss man auch klären, wie das mit der vom Vermieter auszustellenden Wohnunggeberbescheinigung aussieht.ZitatÜber einen bekannten bekam ich eine Wohnung vermittelt die ich, :
nach Vorgabe des Vermieters nur ohne Mietvertrag beziehen könne,
Das musst Du mit dem Vormieter (und nicht mit dem vermittelnden Bekannten) klären. Mit dem Wohnungseigentümer (dem mündlchen Vermieter) sollte dann auch geklärt werden was mit der Küche geschehen soll/darf, wenn Du wieder ausziehst - falls es zu einem Einzug überhaupt kommt.ZitatDer Vormieter hat eine Küche hinterlassen die ich übernehmen durfte. :
Dem Bekannten solltest Du tunlichst weder eine Ablöse für die Küche, noch die Kaution oder erste Miete für die Wohnung geben! - Sorry, ist nur so ein Gefühl.
VG
Roland
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Zitatalls es zu einem Einzug überhaupt kommt. :
Kam es wohl schon:
ZitatJetzt steht bald der Auszug an :
Zitatdie ich übernehmen durfte. :
Und das hat sich jetzt wie genau dargestellt?
Anfangs galt das Angebot die, noch relativ neue (ca 2 Jahre) Küche, gegen eine Ablöse von monatlich 50€ mein Eigen zu nennen.
Da ich darauf bestand, dass Mängel in der Wohnung beseitigt werden, bekam ich kurzerhand die Kündigung wegen Eigenbedarf der ich, erfolgreich widersprochen habe. Und über die Küche wurde nicht mehr gesprochen.
Der Vormieter ist aus der Sache raus und hat nichts mehr mit alldem zutun.
Es wurde, bis auf die Dauer die ich hier wohnen kann, nichts weiter besprochen oder auf irgendeine Weise schriftlich festgehalten.
Ich weiß das die Wohnung komplett saniert werden soll, sobald ich ausgezogen bin.
Aus persönlicher Missgunst heraus, glaube ich nicht das der Vermieter Teile der Küche überlässt.
Deswegen meine Frage ob ich in einer Position bin, die mir erlaubt Teile der Küche zu behalten.
ZitatAnfangs galt das Angebot die, noch relativ neue (ca 2 Jahre) Küche, gegen eine Ablöse von monatlich 50€ mein Eigen zu nennen. :
Und? Von wem? Wurde das Angebot angenommen?
Zitat:ZitatAnfangs galt das Angebot die, noch relativ neue (ca 2 Jahre) Küche, gegen eine Ablöse von monatlich 50€ mein Eigen zu nennen. :
Und? Von wem? Wurde das Angebot angenommen?
Immer wieder sinnfreie Rückfragen...
Aus dem Zusammenhang heraus wird man unterstellen können, dass das Angebot vom Vermieter gemacht und vom Mieter angenommen wurde.
Sinnvollerweise hätte man nach dem vollständigen Inhalt des Angebots fragen müssen. M.a.W.: handelt es sich um einen Kauf oder um Miete?
Ein monatlicher Betrag ohne vereinbarte Summe spricht eher für Miete als für Kauf.
Bei einem Kauf sollte ein Preis vereinbart sein, der selbstverständlich dann auch durch monatliche Zahlungen getilgt werden kann.
Die Formulierung des TE, die Küche "mein Eigen zu nennen", wird man nicht überbewerten dürfen. Eigentum oder nicht ist die Fragestellung dieses Threads.
ZitatAus dem Zusammenhang heraus wird man unterstellen können, :
Ja, genau wie man unterstellen kann das es grüne Männchen gibt ... halten wir uns im juristischen doch mal eher an Tatsachen ...
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