Mein Mietvertrag wurde 1997 abgeschlossen. Darin enthalten die alten, gesetzlich gestaffelten Kündigungsfristen. Demnach hätte ich eine Frist von 6 Monaten.
Ich habe mich dennoch mal "ganz dumm gestellt" und mein Mietverhältnis am 1.8.04 per Einschreiben zum 1.11.04 (somit fristgerecht für 3 monatige Kündigungsfrist) gekündigt. Ich bat in der Kündigung um umgehende Bestätigung dieses Schreibens.
Heute habe ich diese Betätigung erhalten. Wortlaut:
"Ihre Wohnungskündigung ist mit Datum 02.08.04 bei uns eingegangen. Wir bestätigen Ihnen die form- und fristgerechte Kündigung der Wohnung. Ihr Mietverhältnis endet demzufolge am 31. Oktober 2004".
Frage: Kann der Vermieter nun noch die Frist verlängern? Oder hat er sich mit diesem Schreiben bereit erklärt, die Frist so zu akzeptieren?
Bestätigung der fristgerechten Kündigung durch Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Nach meiner laienhaften Einschätzung liegt hier eine gegenseitige Vereinbarung hinsichtlich des Vertragsendes vor, die jetzt verbindlich ist.
Wie heißt es doch so schön: "Die dümmsten Bauern ernten die größten Kartoffeln"
Ja, ja, ich bin zwar kein Bauer, aber zu schön wäre es, wenn das Sprichwort auch RECHT wäre.
Übrigens: Der Vermieter ist eigentlich mit allen Wassern gewaschen. Und normalerweise lässt er sich keinen Cent aus der Tasche gehen. Hab ich da nun Glück gehabt? Oder scheuen sich selbst solche Vermieter auf Grund des momentan unklaren Mietrechts, sofort auf Gegenangriff zu gehen?
(Mieterverein lässt grüßen)
-- Editiert von sterntaler am 04.08.2004 16:20:11
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Vielleicht geht der Vermieter einfach davon aus, daß er die Wohnung hinterher schnell wieder teurer vermieten kann - da kommt ein rascher Auszug nur recht.
Das denke ich nicht! Die Wohnung liegt in einer ziemlich übelen Gegend - eigentlich Chaos im ganzen Haus, was die Mieter betrifft und die Sauberkeit/Ordnung. Meine, jetzt gekündigte Wohnung, liegt im Dachgeschoss und war beim Einzug neu geschaffen und nicht vergleichbar mit allen anderen Wohnungen hier im Haus.
Noch mal meine Frage: Kann sich ein Vermieter, obwohl er meine (laut Mietvertrag im Grunde nicht fristgerechte, aber dennoch als fristgerecht bestätigte) Kündigung schriftlich bestätigt und anerkannt hat, konkret das Datum der Beendigung des Mietverhältnisses genannt hat, nun doch noch einmal querstellen? So nach dem Motto: Ach, wir haben übersehen, dass Sie eine sechsmonatige Kündigungsfrist haben?
-- Editiert von sterntaler am 04.08.2004 17:24:10
hallo
nach dem alten und für deinen mietvertrag geltenden mietrecht sind es sechs monate kündigungsfrist, da der vermieter aber deine dreimonatige kündigungsfrist, bestätigt und somit akzeptiert hat, dürfte es keine weiteren probleme geben. im mietvertrag müsste es eigentlich eine klausel über gegenseitige einigungen geben.
grus jule
Das sehe ich auch so. Ein Mietvertrag kann jederzeit in beiserseitigen Einverständnis zu Gunsten des Mieters abgeändert werden. Das hat der Vermieter hier getan.
Grüße!
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
also ich hab mich hier auch mal schlau gemacht...genau das gleiche problem haben wir nämlich auch. Ich hab mal bei einem Anwalt nachgefragt, der meinte auch, wenn es schriftlich bestätigt wurde, dann gilt die Kündigung!! Aber wir haben uns dazu entschlossen mit offenen Karten zu spielen und uns es im Mietvertrag nachträglich aufnehmen zu lassen, ich kenn nämlich unser Glück und dann hängste da nachhern doch mit 6 Monaten und kannst nachzahlen!!! Da hab ich doch Angst vor. Wir hätten jetzt auch eine Wohnung gehabt, aber leider hatte meine Vermieterin keine Zeit bisher für mich - vielen dank mal von hieraus - und somit hatte sich das bisher erledigt...
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