Hallo Zusammen,
unser Vermieter meinte nach einer Auseinandersetzung, dass er ab sofort alles schriftlich macht. Nun schickt er alles per Whatsapp. In der ersten Nachricht waren Unterstellung enthalten, die nicht zutreffen. Darauf habe ich nicht reagiert.
in der nächsten Nachricht kam dann eine Ankündigung, dass Handwerker in 2 Wochen kommen, genauer Termin würde mir dann 3 Tage vorher genannt. Die Handwerker bräuchten Zugang zum Keller und ich solle das bitte bestätigen. Ich antwortete auch darauf nicht.
Gestern kam dann die nächste Nachricht ich müsse nun bis zum Abend bestätigen, dass die Handwerker Zugang erhalten, ansonsten würde dieser keinen Termin ausmachen.
Wie verhalte ich mich am besten?
Muss ich den Zugang bestätigen?
Die Kontaktaufnahme per Whatsapp kann ich doch auch ablehnen?
Vielen Dank schonmal für Antworten
Bestätigung für den Handwerker
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Zitatdass er ab sofort alles schriftlich macht. Nun schickt er alles per Whatsapp. :
Man hat ihn schon auf den Widerspruch hingewiesen?
ZitatDie Kontaktaufnahme per Whatsapp kann ich doch auch ablehnen? :
Klar.
Ich hätte ihn direkt nach Ankündigung der schriftlichen Kommunikation sogar auf allen anderen Kanälen gesperrt.
Zitatgenauer Termin würde mir dann 3 Tage vorher genannt. :
Das ist für einen Termin - außer in Notfällen - zu kurz. In der Regel sind da 14 Tage bis 4 Wochen Vorlaufzeit notwendig
Es kann daher allenfalls ein Terminvorschlag sein.
Ohne Streitlaune: einfach blockieren..
Mit Streitlaune: schriftlich (also wirklich schriftlich) anschreiben und darauf hinweisen, dass offenbar Unbefugte Zugriff auf seinen Whatts App Account haben, da man seit Tagen trotz der Ankündigung nur noch schriftlich zu kommunizieren, Nachrichten erhalte.
Im Ernst:
Die Nachrichten würde ich nach der Ankündigung tatsächlich ebenfalls ignorieren und den Account einfach blockieren (nicht für Anrufe).
Termine, die rechtzeitig angekündigt werden, dürfen nicht rein zur Schikane abgelehnt werden - also hier ggf., wenn dann ein ordentlicher Terminvorschlag kommt, ordentlich prüfen und ermöglichen, wenn nichts ernsthaftes dagegenspricht.
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Vorhin stand der Vermieter vor der Tür (wohnen im selben Haus) er müsse jetzt eine Bestätigung von mir haben, ob der Keller betreten werden darf oder nicht. Ich sagte ihm, dass es keinerlei Bestätigung von mir braucht, lediglich von seiner Seite eine schriftliche Ankündigung des Termins und das dann ja kein Problem mit dem Zugang sei, zumal es letztes Jahr selbstverständlich war ohne mein Wissen in meinem Keller Arbeiten durchzuführen, da es keinen Schlüssel gibt ist der Raum frei zugänglich und ich nur des Hausfriedens wegen nicht dagegen vorgegangen bin. Daraufhin ist er mit ja dann weiß ich Bescheid gegangen.
Ich empfand diesen "Besuch" als leichte Nötigung/ um mir Druck zu machen. Bei meinem Mieterverein habe ich erst in 3 Wochen einen Termin, aber bis dahin alles ignorieren kommt mir nicht richtig vor
Zitat:bis dahin alles ignorieren kommt mir nicht richtig vor
Das wäre auch nicht richtig.
Was Harry und ich meinen (ich denke, ich darf das so formulieren):
Der Vermieter hat angekündigt, ab jetzt nur noch schriftlich zu kommunizieren.
Whatts App-Nachrichten (im Übrigen auch Emails, SMS..) erfüllen aber gar nicht die rechtlichen Anforderungen an die Schriftform.
Will heißen: der Vermieter kündigt großspurig an, nur noch schriftlich zu kommunizieren, tut das aus rechtlicher Sicht aber gar nicht, wenn er Whatts App-Nachtichten nutzt.
Da ein solches Verhalten kaum ernst zu nehmen ist, würde ich es erst recht ernstnehmen und eben nur auf die echte Schriftform reagieren (und die bedeutet: unterschriebener Brief). „Er wollte es ja so", also kann er nicht erwarten, dass auf andere Kommunikationswege reagiert wird.
Zitat:Ich empfand diesen "Besuch" als leichte Nötigung/ um mir Druck zu machen.
Sie müssen nicht aufmachen.
Sie müssen nicht mit ihm sprechen.
Sie können ihn natürlich auch bei der Gelegenheit auf die von ihm selbst gewünschte Schriftform verweisen.
Grundsätzlich empfinde ich einen solchen Besuch als pragmatisch.
Der Vermieter sollte nur aufpassen, dass nicht der Verdacht rechtswidriger Kontrollbesuche aufkommt. Also zwei Mal die Woche vor der Tür zu stehen, könnte man als Grenzverletzung werten.
-- Editiert von User am 25. Februar 2025 22:39
Zitat(wohnen im selben Haus) :
Nur 2 Wohnungen? Wenn ja, dann würde ich hier etwas weniger großspurig auftreten...
Zudem erwähne ich mal §§ 133, 226, 242 BGB. Wenn von schriftlich die Rede ist, wird damit, vor allem für den Laien, keine Schriftform gemeint sein, sondern textlich. Abgegebene und erhaltene Erklärungen zu ignorieren, nur weil diese nicht der Schriftform entsprechen, kann nach hinten losgehen, denn sie sind dennoch wirksam zugegangen, mit allen Folgen.
ZitatVorhin stand der Vermieter vor der Tür (wohnen im selben Haus) er müsse jetzt eine Bestätigung von mir haben, ob der Keller betreten werden darf oder nicht. Ich sagte ihm, dass es keinerlei Bestätigung von mir braucht, lediglich von seiner Seite eine schriftliche Ankündigung des Termins und das dann ja kein Problem mit dem Zugang sei, zumal es letztes Jahr selbstverständlich war ohne mein Wissen in meinem Keller Arbeiten durchzuführen,... :
Du schmeißt ja alles in einen Topf, so wird das nichts
1.) eigenmächtiger Zugang des VM im letzten Jahr. Das war letztes Jahr, da hat der VM offensichtlich gelernt und macht es jetzt besser.
2.) Die Ankündigung des Handwerkereinsatzes bedarf keiner besonderen Form. Insofern genügt auch eine mündliche Ankündigung und wenn diese vor Zeugen erfolgt wäre das auch nachweisbar. Hier wurde ja unstrittig die Textform (Email) gewählt und das ist ebenso ausreichend. Dem Mieter ist also dringend anzuraten mit dem VM zu kommunizieren und sich auch auf einen Termin zu einigen, das gehört nämlich zu seinen vertraglichen Mieterpflichten.
-- Editiert von User am 26. Februar 2025 11:12
Ich sehe hier nur die Ankündigung, dass sich in den nächsten zwei Wochen mal irgendein unbekannter melden wird und dann irgendwann in den darauf folgenden drei Tagen Zugang zu einem Raum haben will.
Da würde ich einfach mal auf etwas konkreteres verlangen.
Wer wird mich kontaktieren?
Wie wird der mich kontaktieren?
Was wird er wollen?
Wann genau wird er das wollen?
Wie lange wird er das wollen?
Und ganz wichtig: Was zahlst Du als Projektleiter dafür, dass ich Deine Projektkoordination übernehme?
Alles andere ist zu unklar um jetzt eine Bestätigung dieses Vorgehens abgeben zu können (Planungssicherheit). Man müsste sich ja ansonsten ab der Bestätigung die nächsten 17 Tage "Gewehr bei Fuss" stehen, falls dieser Unbekannte anruft und sagt "ich brauch jetzt sofort Zugang".
Ansonsten würde ich auch, mit Verweis auf den ausdrücklichen Wunsch des Vermieters selbst, auf ausschließlich schriftliche Kommunikation bestehen.
-- Editiert von User am 27. Februar 2025 11:39
ZitatAnsonsten würde ich auch, mit Verweis auf den ausdrücklichen Wunsch des Vermieters selbst, auf ausschließlich schriftliche Kommunikation bestehen. :
Nur hat der Mieter darauf überhaupt keinen rechtlichen Anspruch!
Dem vorgebrachten Sachverhalt nach missachtet der Mieter z.Z. seine vertraglichen Pflichten. Letztendlich verstehe ich auch die Probleme des Mieters nicht. Der VM benötigt Zugang zum Kellerraum für einen Handwerkereinsatz. Im Sachverhalt wurde zu keinem Zeitpunkt die grundsätzliche Notwendigkeit bestritten.
Streitpunkt scheint ausschließlich die Terminvereinbarung zu sein bei der der Mieter nicht mitwirken will, wahrscheinlich weil das Verhältnis Mieter-VM ohnehin auf dem Nullpunkt ist.
Welche denn?ZitatDem vorgebrachten Sachverhalt nach missachtet der Mieter z.Z. seine vertraglichen Pflichten. :
ZitatWelche denn? :
An einer Terminfindung für den Handwerkereinsatz mitzuwirken.
Wie interpretiert du denn die folgenden Beiträge des TE?
Zitatunser Vermieter meinte nach einer Auseinandersetzung, dass er ab sofort alles schriftlich macht. Nun schickt er alles per Whatsapp. In der ersten Nachricht waren Unterstellung enthalten, die nicht zutreffen. Darauf habe ich nicht reagiert. :
in der nächsten Nachricht kam dann eine Ankündigung, dass Handwerker in 2 Wochen kommen, genauer Termin würde mir dann 3 Tage vorher genannt. Die Handwerker bräuchten Zugang zum Keller und ich solle das bitte bestätigen. Ich antwortete auch darauf nicht.
Gestern kam dann die nächste Nachricht ich müsse nun bis zum Abend bestätigen, dass die Handwerker Zugang erhalten, ansonsten würde dieser keinen Termin ausmachen.
ZitatVorhin stand der Vermieter vor der Tür (wohnen im selben Haus) er müsse jetzt eine Bestätigung von mir haben, ob der Keller betreten werden darf oder nicht. Ich sagte ihm, dass es keinerlei Bestätigung von mir braucht, lediglich von seiner Seite eine schriftliche Ankündigung des Termins und das dann ja kein Problem mit dem Zugang sei, zumal es letztes Jahr selbstverständlich war ohne mein Wissen in meinem Keller Arbeiten durchzuführen, da es keinen Schlüssel gibt ist der Raum frei zugänglich und ich nur des Hausfriedens wegen nicht dagegen vorgegangen bin. Daraufhin ist er mit ja dann weiß ich Bescheid gegangen. :
Klar, der Mieter kann einen Terminwunsch des VM ablehnen. Hier sieht es doch eher so aus als ob er jede Mitwirkung an der Terminfindung verweigert.
ZitatHier sieht es doch eher so aus als ob er jede Mitwirkung an der Terminfindung verweigert. :
Vielmehr verlässt sich der Mieter auf die Ankündigung des Vermieters, nur noch schriftlich zu kommunizieren.
Da gebietet es streng genommen alleine schon die Rechtssicherheit, alle anderen Kanäle zu ignorieren.
ZitatVielmehr verlässt sich der Mieter auf die Ankündigung des Vermieters, nur noch schriftlich zu kommunizieren. :
Die Aussage hat keine rechtlich bindende Wirkung und obendrein ist dabei "schriftlich" mit in der Schriftform gleichzusetzen
Welche Terminfindung? Der Vermieter verlangt eine pauschale Erlaubnis, dass ein Handwerker irgendwann in 2 Wochen mal den Keller betreten darf. 3 Tage vor dem Termin soll dieser dann mitgeteilt werden. Auf so etwas muss kein Mieter reagieren. Von daher verstößt ein Mieter auch gegen keine rechtlichen Pflichten, wenn er es nicht tut.ZitatAn einer Terminfindung für den Handwerkereinsatz mitzuwirken. :
Was auch immer da gerade im Argen liegt, nach den geschilderten Inhalten ist das Verhalten des Mieters rechtskonform. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
Aufgrund der aktuellen Probleme würde ich empfehlen, dies zu ändern, sofern es möglich ist.Zitatda es keinen Schlüssel gibt ist der Raum frei zugänglich :
Zitatobendrein ist dabei "schriftlich" mit in der Schriftform gleichzusetzen :
ebendrum... WhattsApp-Nachrichten enstprechen eben nicht der Schriftform.
ZitatDie Aussage hat keine rechtlich bindende Wirkung :
Das wäre im Zweifel gerichtlich zu entscheiden.
Wenn ein Vertragspartner audrücklich darauf hinweist, nur noch in der Schriftform kommunizieren zu wollen und ich dem zustimme, würde ich dieser Vereinbarung schon eine gewisse Verbindlichkeit zumessen. Rechtssicherheit gibt es jedoch nur, wenn man die anderen Kanäle schließt.
-- Editiert von User am 27. Februar 2025 13:40
ZitatWelche Terminfindung? Der Vermieter verlangt eine pauschale Erlaubnis, dass ein Handwerker irgendwann in 2 Wochen mal den Keller betreten darf. 3 Tage vor dem Termin soll dieser dann mitgeteilt werden. :
Ich interpretiere das eher als einen Terminvorschlag den der Mieter zumindest ablehnen müsste.
@Despi
Du übersieht in deiner Argumentation das die Anfragen des VM dem geschilderten Sachverhalt nach unstrittig beim Mieter angekommen sind.
Zitatdas die Anfragen des VM dem geschilderten Sachverhalt nach unstrittig beim Mieter angekommen sind. :
a) wäre das im Streitfalle erstmal nachzuweisen
b) stelle ich dennoch in Frage, ob der Antrag überhaupt zur Kenntnis genommen werden muss. Denn die Form kann frei vereinbart werden, ist in diesem Falle auf Schriftform festgelegt worden und das bedeutet notwendiger Weise eben auch, dass andere Formen nicht akzptiert werden müssen.
Letztlich ist das aber eben auch nur Formsache.
Letztlich gilt:
ZitatDas ist für einen Termin - außer in Notfällen - zu kurz. In der Regel sind da 14 Tage bis 4 Wochen Vorlaufzeit notwendig :
Es kann daher allenfalls ein Terminvorschlag sein.
Der Vermieter bewegt sich auf relativ dünnem Eis, m.M.n.
ZitatIch interpretiere das eher als einen Terminvorschlag den der Mieter zumindest ablehnen müsste. :
Ein Terminvorschlag ist "an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit, nicht früher, nicht später" und nicht "innerhalb von 17 Tagen irgendwann vielleicht mal wenn mir danach ist".
Das, was der Vermieter hier abgegeben hat, war kein Terminvorschlag.
ZitatEin Terminvorschlag ist "an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit, nicht früher, nicht später" und nicht "innerhalb von 17 Tagen irgendwann vielleicht mal wenn mir danach ist". :
"Dienstag in 14 Tag zwischen 12:00 und 17:00Uhr" für einen Handwerkereinsatz der voraussichtlich nur 15 Minuten dauert wäre ihrer Meinung nach also gar kein Terminvorschlag?
Genaugenommen nicht.
Aber ein Erwartungszeitraum von zwei Stunden ist durchaus akzeptabel (im Gegensatz zu den 17 freizuhaltenden Tagen beim TE).
ZitatAber ein Erwartungszeitraum von zwei Stunden ist durchaus akzeptabel (im Gegensatz zu den 17 freizuhaltenden Tagen beim TE). :
Im TE steht das der Termin in zwei Wochen stattfinden kann, der genaue Termin aber erst drei Tage vorher genannt werden kann, das ist dann schon etwas anderes.
Nö...das sind genau 17 Tage, an denen ich mich darauf einstellen muss einen Termin von außen hingeklatscht zu bekommen...
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