Hauptmieter H hat ein Zimmer seiner Wohnung, in der er auch selbst wohn, untervermietet. Kann H seinem Untermieter U Besuch generell verbieten? Bei Nichteinhaltung droht H mit Hausfriedensbruch. Hat er wirklich dieses Recht?
Besuch
Fragen zur Miete?
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Klare Antwort: Nein !
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Nein, der Hauptmieter hat keine Berechtigung, dem Untermieter vorzugeben, wer ihn wann besuchen darf.
Anderes gilt allenfalls dann, wenn der Besuch gegen den Hauptmieter z.B. Straftaten begeht.
Eine Missachtung des Verbotes erfüllt auch nicht den Starftatbestand de Hausfriedensbruchs.
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Aber das Untermietverhältnis könnte natürlich auch so gekündigt werden - ich glaube, der Mietschutz greift hier nicht, oder?
--- editiert vom Admin
Dem Mieter (hier Untermieter) kann man nicht generell verbieten Besuch zu empfangen. Bei Untervermietung/Vermietung möbl. Zimmer kann man aber die Besuchzeiten beschränken, z. B. nur bis 22 Uhr. Übernachtungen nur nach Absprache mit dem Hauptmieter/Vermieter.
Möblierte Zimmer können, ohne Angabe von Gründen, mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende, von beiden Vertragsparteien, gekündigt werden.
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