Besuch in der WG - alleine

19. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go600205-62
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuch in der WG - alleine

Hallo,

ich hätte nicht gedacht, dass ich diesbezüglich mal eine Frage habe, aber der Fall ist mittlerweile eingetreten. Die WG ist ohne Harmonie, alle Fronten sind verhärtet und das Zusammenleben macht absolut keinen Spaß mehr.

Nun habe ich Besuch vom Partner, der auch mal über Nacht bleiben möchte. Das ist, soweit ich weiß, kein Problem und darf auch nicht verboten werden (alle Mieter haben die gleichen Verträge, da es eine Art Studentenwohheim ist und niemand der eigentliche Hauptmieter). Darf mein Besuch auch in der Wohnung sein, wenn ich nicht da bin? Heißt darf ich ihm auch bspw. den Schlüssel übergeben?

Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von go600205-62):
Darf mein Besuch auch in der Wohnung sein, wenn ich nicht da bin? Heißt darf ich ihm auch bspw. den Schlüssel übergeben?

In der Regel ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von go600205-62):
Darf mein Besuch auch in der Wohnung sein, wenn ich nicht da bin? Heißt darf ich ihm auch bspw. den Schlüssel übergeben?
Gibts im Mietvertrag irgendeinen Passus dazu, der dich zu dieser Frage verleitet?
Was hat das mit den WG-Fronten zu tun?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wahrscheinlich rechnet der TE deswegen mit Auseinandersetzungen.

Ich schließe mich #1 an: Du kannst Besuch empfangen, der auch über Nacht bleibt und auch alleine da ist, solange das nicht Überhand nimmt ("auch mal über Nacht bleiben" liest sich ab und zu) und sich z. B. über die Nebenkosten bemerkbar macht, die alle tragen müssen.

Bei dem schlechten "Allgemeinzustand" eurer WG wird es sicher zu Diskussionen kommen, auch wg. des Schlüssels, das muss man dann aushalten. Ich würde nicht mehr zumuten, als ich selbst ertragen wollte.

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#4
 Von 
go600205-62
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank euch beiden für die Antwort!

Nein, im Mietvertrag steht dazu nichts. Es wurde nur die Drohnung ausgesprochen, falls er sich alleine hier befinde. In diesem Punkt war ich mir dann auch nicht sicher, da ich ja Hauptmieter bin und ich nicht weiß, ob sich mein Besuch auch ohne meine Anwesenheit bei uns aufhalten darf. Die WG-Fronten haben mich erst zu dieser Frage gebracht ;)

@HeHe
Auch vielen Dank für deine Antwort! Ja, leider ist das Zusammenleben manchmal nicht ganz leicht, insbesondere wenn versucht wird, dem Gegenüber ständig eins auszuwischen. Mein Besuch hat natürlich auch nicht die große Freude daran, hier zu sein. Da allerdings eine größere Distanz dazwischenliegt, lässt es sich manchmal nicht vermeiden.

Vielen Dank euch und schöne Grüße aus Frankfurt! :smile:

-- Editiert von go600205-62 am 20.01.2022 08:39

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von go600205-62):
Es wurde nur die Drohnung ausgesprochen, falls er sich alleine hier befinde.
Soso, und womit hat wer gedroht?
Als Hauptmieter in der WG darfst du auch deinem Partner Gastfreundschaft anbieten, der darf sogar über Nacht bleiben und wenn du es willst, darf er auch den Schlüssel von dir bekommen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Als Hauptmieter in der WG


Er ist kein Hauptmieter - es gibt nur gleichberechtigte Mieter

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