Sehr geehrte Damen und Herren,
ich vermiete zwei 12qm große möblierte Zimmer meiner eigenen Wohnung zur Untermiete. Die Nebenkosten rechne ich pauschal ab. Dürfen meine Untermieter Besuch empfangen und diesen in ihren Zimmern übernachten lassen?
Wenn ja, in welchem Umfang darf dieses geschehen? Muss ich 2-3 Tage die Woche mit Übernachtung einer etwaigen Lebensgefährtin dulden?
Die Wohnung hat 3 Zimmer plus Küche und Bad. Ein Zimmer bewohne ich selber, zwei Zimmer sind an jeweils eine Person untervermietet. Liegt bei Besuchen mit Übernachtung eine Überbelegung der Wohnung vor?
Vielen Dank
Horst Meier
Besuch mit Übernachtung beim Untermieter
29. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 29. November 2009 | 00:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 18x hilfreich)
Besuch mit Übernachtung beim Untermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 29. November 2009 | 09:22
Von
Status: Beginner (131 Beiträge, 79x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 1. Dezember 2009 | 15:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 18x hilfreich)
Muss ich es etwa hinnehmen, wenn bei denen 2-3 Mal die Woche ihre Freundinnen übernachten?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Dezember 2009 | 15:45
Von
Status: Praktikant (764 Beiträge, 111x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 1. Dezember 2009 | 16:07
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 10x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 1. Dezember 2009 | 16:12
Von
Status: Praktikant (764 Beiträge, 111x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 1. Dezember 2009 | 16:15
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 10x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
255.832
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten
-
25 Antworten