Besuch und Übernachtung in WG

25. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Indymama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)
Besuch und Übernachtung in WG

Mein Sohn zieht ab 01.10. in eine WG, die über ein Immobilienbüro geht.
Nun hat er den Mietvertrag zugeschickt bekommen.
Da stehen Dinge drin, die für mich nicht koscher klingen.

Jeglicher Übernachtungsbesuch soll angemeldet werden und es kostet pro Nacht 5,00€!

Nicht Mieter dürfen jegliche Wasch- und Duschvorrichtungen nicht benutzen!

Ich finde dies einen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht. Bei längeren Übernachtungen kann ich das ja evt noch nachvollziehen, aber bei mal einer oder zwei Nächte? Das geht gar nicht, oder?

Wie wird das mit Großgeräten gehandhabt? In dieser WG ist keine Waschmaschine vorhanden! Er hat jetzt eine eigene mitgenommen. Es ist aber doch blöd, diese in einer WG allein zu benutzen. Wer hat da Vorschläge? Das gleiche würde es bei dem Geschirrspüler bedeuten, der nicht vorhanden ist, aber evt mal angeschafft wird. Kann man dies vom Vermieter verlangen?

Es ist eine WG in der 8. Etage, ohne Fahrstuhl!! Nun habe ich von einigen gehört, dass dies gar nicht mehr zulässig ist, ab der 7. Etage ohne Fahrstuhl! Ist das ein Mietminderungsgrund?
Er zahlt 170€ Miete in einer 3er WG. Hat ein unmöbliertes Zimmer und ein Gemeinschaftsbad und Gemeinschaftsküche.

Fragen über Fragen, aber es ist nun mal die erste WG für ihn.

Danke im voraus.

Liebe Grüße Indymama.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1461x hilfreich)

quote:
Das gleiche würde es bei dem Geschirrspüler bedeuten, der nicht vorhanden ist, aber evt mal angeschafft wird. Kann man dies vom Vermieter verlangen?


Was soll man vom Vermieter verlangen können?


quote:
Nun habe ich von einigen gehört, dass dies gar nicht mehr zulässig ist, ab der 7. Etage ohne Fahrstuhl! Ist das ein Mietminderungsgrund?


Lustige Einstellung. Man mietet sehenden Auges etwas mit einem angeblichen Mangel - und für den mindert man dann gleich? Nö, kann man nicht.

quote:
Er zahlt 170€ Miete in einer 3er WG. Hat ein unmöbliertes Zimmer und ein Gemeinschaftsbad und Gemeinschaftsküche.


Und? Gehört dazu noch eine Frage?

Was die Übernachtungen angeht haben wir hier regelmäßig Beschwerden von WG-Bewohnern über ihre Mitbewohner, die einfach Leute dort übernachten oder mit wohnen lassen, ohne um Erlaubnis zu fragen oder, wenn die Mitbewohner das nicht möchten, sich drum zu scheren. Das wird wohl der Grund für diese Klausel sein. Und die 5,- Euro haben wohl mit dem Mitverbrauch von diversen Nebenkostenposten durch den Übernachtungsgast zu tun und sollen womöglich auch die Dauer stark einschränken.

quote:
Wie wird das mit Großgeräten gehandhabt? In dieser WG ist keine Waschmaschine vorhanden! Er hat jetzt eine eigene mitgenommen. Es ist aber doch blöd, diese in einer WG allein zu benutzen. Wer hat da Vorschläge?


Was für Vorschläge erwartest du denn von uns? Die können doch nur von den übrigen WG-Bewohnern kommen.


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#2
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15847 Beiträge, 9089x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es ist eine WG in der 8. Etage, ohne Fahrstuhl!! Nun habe ich von einigen gehört, dass dies gar nicht mehr zulässig ist, ab der 7. Etage ohne Fahrstuhl! Ist das ein Mietminderungsgrund? <hr size=1 noshade>

Nein. Mängel die bereits bei Anmietung vorhanden sind, sind quasi mitgemietet. Dafür besteht kein Minderungsrecht.

Anders sähe es aus, wenn bei Anmietung ein Aufzug vorhanden gewesen wäre, der nun nicht mehr benutzbar wäre. Dann läge eine nachträgliche Verschlechterung vor, die zur Minderung berechtigen würde.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Indymama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Was man vom Vermieter verlangen kann? Ich hatte gemeint, ob es nicht üblich ist, dass in einer Studenten WG eine Waschmaschine drin ist und vielleicht auch ein Geschirrspüler (der eher ist wohl Luxus ;) )

Den Grund für die Übernachtungsklausel verstehe ich ja , aber ich finde dies trotzdem nicht rechtens. Nur weil ein Grund da ist, bin ich nicht im Recht, oder?
Das Zimmer ist angemietet und da darf ich doch einladen wen ich möchte und wann ich möchte. Ein Vermieter kann doch nicht Übernachtungsgebühren von Gästen verlangen, so dachte ich es!
In Mietwohnungen geht das gar nicht! Ich wollte bloß wissen, ob dies in WGs anders sein könnte, obwohl ich dies nicht glaube.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8371 Beiträge, 3744x hilfreich)


Es besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit, die wird hier genutzt.

Fahrstuhl, Etage, Kosten, Ausstattung sind Vertragsbedingungen, die man annehmen kann oder nicht.
Das Dusch- und Badeverbot für Gäste soll den VM vllt. vor Streitigkeiten zwischen WG-Bewohnern bewahren, wenn es um die NK-Abrechnung geht. Der wird seine Erfahrungen in der Vergangenheit vllt. gemacht haben und baut vor.
Ob das rechtlich durchsetzbar ist, müsste ein Gericht entscheiden, aber wer will schon so weit gehen.

Ansonsten bleibt nur: Nicht unterschreiben und andere WG suchen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1461x hilfreich)

quote:
Was man vom Vermieter verlangen kann? Ich hatte gemeint, ob es nicht üblich ist, dass in einer Studenten WG eine Waschmaschine drin ist und vielleicht auch ein Geschirrspüler (der eher ist wohl Luxus)


Nein, das ist ganz sicher nicht üblich.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15847 Beiträge, 9089x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ich hatte gemeint, ob es nicht üblich ist, dass in einer Studenten WG eine Waschmaschine drin ist und vielleicht auch ein Geschirrspüler (der eher ist wohl Luxus
) <hr size=1 noshade>

Üblich vielleicht. Aber daraus kann man eben keine Rechte herleiten. Wenn man einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschreibt, die schlechter als üblich ausgestattet ist, dann hat man eben eine unübliche Wohnung gemietet. Da kann man nicht verlangen, dass das übliche Niveau hergestellt wird.
Man kann immer nur das erwarten, was bei Vertragsunterzeichnung vorhanden ist, nicht mehr und nicht weniger.

quote:<hr size=1 noshade>Das Zimmer ist angemietet und da darf ich doch einladen wen ich möchte und wann ich möchte. <hr size=1 noshade>

Richtig.

quote:<hr size=1 noshade>Ein Vermieter kann doch nicht Übernachtungsgebühren von Gästen verlangen, so dachte ich es! <hr size=1 noshade>

Nein, kann er nicht. Aber er kann von den Mietern, die viel Besuch haben, höhere Nebenkosten verlangen (Besuch verbraucht Wasser, Energie, produziert Müll ...).

quote:<hr size=1 noshade>In Mietwohnungen geht das gar nicht! <hr size=1 noshade>

Auch in Mietwohnungen kann "Dauerbesuch" zu einer Erhöhung der Nebenkosten führen.

quote:<hr size=1 noshade>Ansonsten bleibt nur: Nicht unterschreiben und andere WG suchen. <hr size=1 noshade>

Das ist wohl die beste Lösung.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 999x hilfreich)

Die Klausel mit den Übernachtungsbesuchen halte ich für unwirksam. Das greift doch zu sehr in die Persönlichkeitsrechte ein. In Hotels kann man das vielleicht verlangen, aber nicht in Wohnungen.

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1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 999x hilfreich)

quote:
Nein, kann er nicht. Aber er kann von den Mietern, die viel Besuch haben, höhere Nebenkosten verlangen (Besuch verbraucht Wasser, Energie, produziert Müll ...).


quote:
Auch in Mietwohnungen kann "Dauerbesuch" zu einer Erhöhung der Nebenkosten führen.


Beide richtig, aber auch Ersteres gilt nur bei Dauerbesuch.
Pauschal pro Übernachtung 5€ zu verlangen und dann auch noch nach Anmeldung geht gar nicht. Besucher, die fast täglich da sind, aber nicht übernachten, verursachen auch höhere Nebenkosten.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

quote:
Nicht Mieter dürfen jegliche Wasch- und Duschvorrichtungen nicht benutzen!


Steht das genau so da drin?

Ich finde es doch recht seltsam, Besuchern das Händewaschen nach dem Toilettengang zu verbieten...

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116310 Beiträge, 39245x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es ist eine WG in der 8. Etage, ohne Fahrstuhl!! <hr size=1 noshade>

Na, man hat doch 2 Beine,oder?



quote:<hr size=1 noshade>Nun habe ich von einigen gehört, dass dies gar nicht mehr zulässig ist, ab der 7. Etage ohne Fahrstuhl! <hr size=1 noshade>

Und ich habe von einigen gehört da soll so ein Typ im Rentierschlitten herum fahren, immer am 24.12 ...
:)

Zwar gibt es durchaus Bauverordnungen welche ab einer gewissen Höhe Aufzüge vorschreiben, das aber nur bei Neubauten.



quote:<hr size=1 noshade>Ist das ein Mietminderungsgrund? <hr size=1 noshade>

Da zu müsste es ein minderungsberechtigter Mangel sein, das ist hier aber nicht der Fall.



Die Übernachtungs- und Waschklauseln kann man ignorieren, die hätten vor Gericht wohl kaum Bestand.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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