Besuch verbot

13. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jeanett89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Besuch verbot

Hey mein Name ist jeanett es geht darum das ich mit meiner Frau in Urlaub will wir haben zwei Katzen das die gut versorgt sind sollte eigentlich ne Freundin kommen jetzt hat der vermitter aber mir gedroht das die freundin nicht kommen Das dabei geht es um 12 tage jetzt habe ich nach gelesen das für bestimmte Zeit Freunde auch ohne mein bei sein bei mir sein dürfen jetzt finde ich auch das 12 tage echt kein Grund sind mir mit Kündigung zu drohen oder das er die freundin mit Polizei raus werfen will wollte ja nur das die Katzen anständig versorgt sind laut Internet darf er das nicht verbitten zum sicher gehen Frage ich hir noch mal hab auch bei der Polizei schon gefragt die haben gesagt sie machen da nichts wen er anruft so lange ich es erlaubt habe das sie da sein darf

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119526 Beiträge, 39734x hilfreich)

Schon wieder so ne Textwüste. Was ist so schwer daran, das mal leserlich zu schreiben?
"Ich hab Smartphone" ist weder eine Krankheit, noch eine Begründung ...



Zitat (von Jeanett89):
wollte ja nur das die Katzen anständig versorgt sind

Dafür muss der Katzensitter ja nicht einziehen. Gibt es dafür einen speziellen Grund?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jeanett89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Sorry leserecht schreib Schwäche aber Danke für erst maulen dann fragen... ja Sie hat kein fhürerschein ist für sie also unpraktisch hin her ausser dem zitt sie nicht ein sie soll nur ihm Urlaub auf alles aufpassen laut miterschutz Bund ist das auch kein Problem

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119526 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Jeanett89):
ausser dem zitt sie nicht ein

Der Schilderung nach soll sie doch 12 Tage 24h in der Wohnung sein? Schläft da auch?



Zitat (von Jeanett89):
ja Sie hat kein fhürerschein ist für sie also unpraktisch hin her

Naja, "das ist unbequem" wäre keine gute Begründung.
Aber man könnte damit argumentieren, das der Mieter eine Obhutspflicht für die Wohnung hat, auch während seines Urlaubes. Und da die durch die Freundin wahrgenommen wird. Sollte der Vermieter verstehen.

Ansonsten muss man sich halt mit dem Vermieter auseinandersetzen, wenn der tatsächlich kündigen sollte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Jeanett89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Verstehe halt nicht was er hat seine Frau meinte sie hat kein Problem wenn jemand da ist so lange sie dass weiss jetzt sag ich es und er meckert ja wen ich meine Tiere alleine lassen ist es doch viel schlechter wie gesagt 12 tage ist nun wirklich kein Grund so zu toben zu mal Sie ja keine fremde ist die vermitter kenne ja all meine Freunde

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#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wie weit wohnt die Freundin denn weg? Dass während des Urlaubs jemand nach der Wohnung schaut, ist ja auch im Sinn des Vermieters. Dennoch muss er nicht einfach so dulden, dass in der Zeit jemand anders dort wohnt. Und auch ohne Führerschein kann man ja einmal am Tag mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Bus wohin, um sich um die Katzen zu kümmern.

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat:
Dennoch muss er nicht einfach so dulden, dass in der Zeit jemand anders dort wohnt.


Und wie bitte wäre die rechtliche Begründung dafür?

Wer mich in meiner Wohnung besucht, geht den Vermieter nichts an.
Besuch ist auch zu dulden, wenn ich selbst nicht anwesend bin.
Und die gängige Rechtssprechung geht ab ca. 6 Wochen Aufenthalt davon aus, dass es sich nicht mehr nur um einen Besuch handelt.

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#7
 Von 
Jeanett89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie wohnt ca 1 Stunde Auto Fahrt weg hat extra frei genommen dafür

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat:
Dennoch muss er nicht einfach so dulden, dass in der Zeit jemand anders dort wohnt.


Und wie bitte wäre die rechtliche Begründung dafür?

Wer mich in meiner Wohnung besucht, geht den Vermieter nichts an.
Besuch ist auch zu dulden, wenn ich selbst nicht anwesend bin.
Und die gängige Rechtssprechung geht ab ca. 6 Wochen Aufenthalt davon aus, dass es sich nicht mehr nur um einen Besuch handelt.


Wenn ich selbst aber gar nicht anwesend während ich "besucht" werde, da ich 100te km entfernt im Urlaub weile, kann man schon von einer Gebrauchsüberlassung reden und nicht nur von "Besuch". Und dafür brauche ich eine Erlaubnis. Ich kann nicht einfach, während ich weg bin, Hinz und Kunz in meiner Wohnung wohnen lassen. Besuch, der allein ist in der Wohnung, während ich arbeiten bin, ist doch was anderes, als jemand, der komplett allein meine Wohnung bewohnt während meiner völligen Abwesenheit

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#9
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Jeanett89):
Sie wohnt ca 1 Stunde Auto Fahrt weg hat extra frei genommen dafür


Das find ich durchaus eine wichtige Begründung, warum sie bei Dir wohnen muss in der Zeit.
Aber red doch einfach nochmal ruhig mit dem Vermieter, wenn Du sagst, die Vermieterin ist eh auf Deiner Seite. Oder hat der Vermieter was speziell gegen diese Freundin?

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#10
 Von 
Jeanett89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Das hilft mir hir nicht der vermitter soll mich in ruhe lassen die Frau vom.ihm.hat klar gesagt sie hat kein Problem wenn jemand Sie will nur wissen wen jemand da ist fals es Brent jetzt sage ich Bescheid es passt nicht hab extra vor dem Urlaub buchen auch gesagt das ne Freundin dann kommt da wahr das auch noch kein Problem. Und jetzt wo Urlaub gebucht ist und alles Ding fest ist bekommt er seine Tage laut mieterbund sind diese 12 tage kein Problem laut Polizei machen die das auch nicht bedanke mich für die Ratt Schläge und ich lass es jetzt einfach drauf ankommen......

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Eigentlich sollte auch der Vermieter für einen Wohnungssitter dankbar sein. Denn leer stehende Wohnungen werden ja mit Vorliebe von Einbrechern aufgesucht. @ Yogi: der Unterschied zwischen Gebrauchsüberlassung und Besuch ist Dir klar? Wohl eher nicht. Die Wohnung wird nicht kommerziell weiter vermietet, es wird ein Sitter reingeholt für einen kurzen Zeitraum. Das ist unabhängig davon, ob die Mieter anwesend sind oder nicht , zulässig.

Also nicht verrückt machen lassen. Ach, ehe ich es vergesse, es gibt viele Versicherungen, die bei ein bissele wertvollen Sachen im Haus/in der Wohnung es zur Auflage machen, entweder eine ausgeklügelte Arlarmanlage da zu haben, oder eben einen Sitter. Der Vermieter müsste also dankbar sein, denn Einbruchsvandalismus ist einfach schrecklich und teuer.

wirdwerden

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#12
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich wüßte jetzt, ehrlich gesagt, auch grad keine rechtlich greifbare Begründung für den Vermieter, um den Wohnungssitter zu verbieten.

Jeanett, schreib der Freundin eine Vollmacht aus, dass sie während deines Urlaubs dort als Wohnungssitter wohnt und sie soll diesen Schrieb dann der Polizei zeigen, falls der Vermieter das wirklich durchzieht.

Oh, und versuche herauszufinden, wozu Punkte und Kommas in Sätzen gut sind. Die sind nämlich total praktisch, weißt du? Da wissen die, die deine Texte lesen müssen, wo Sätze zu Ende sind und wo neue anfangen.

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Mir ist nichts bekannt das es dem Vermieter erlauben würde einen Besuch von 12 Tagen zu verbieten. Den Vermieter höflich darauf aufmerksam machen, dass man die Wohnung gemietet hat und eine "Urlaubsvertretung" durchaus zum normalen Gebrauch einer Mietsache gehört. Der Katzensitter darf also durchaus für 12 Tage in deiner Wohnung übernachten.

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die Frage hätte sofort beantwortet werden können.

Der VM kann Besuch (auch über Nacht) nicht verbieten. Der Katzensitter darf sich in der Wohnung aufhalten (auch schlafen). Da gibt es überhaupt keine Möglichkeit für den VM dies zu verbieten.

Schönen Urlaub.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119526 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Der VM kann Besuch (auch über Nacht) nicht verbieten. Der Katzensitter darf sich in der Wohnung aufhalten (auch schlafen). Da gibt es überhaupt keine Möglichkeit für den VM dies zu verbieten.

Doch die gibt es. Vermieter sind ja nicht vogelfrei ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
Der VM kann Besuch (auch über Nacht) nicht verbieten. Der Katzensitter darf sich in der Wohnung aufhalten (auch schlafen). Da gibt es überhaupt keine Möglichkeit für den VM dies zu verbieten.

Doch die gibt es. Vermieter sind ja nicht vogelfrei ...


Doch die gibt es ... was? Ich habe keine Glaskugel; nach meinem Dafürhalten ist ein Verbot hier nicht möglich, aber ich lass mich gerne eines Besseren belehren und bitte um Wissensteilung, ich kann mir nicht vorstellen, dass dem VM ein Recht auf Verbot zusteht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na, da sind wir uns ja hier mal einig. Es geht den Vermieter nichts an, m.E. sollte er ja sogar dankbar sein für das Wohnungssitting.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch die gibt es. Vermieter sind ja nicht vogelfrei ...
Wir diskutieren hier immer noch über einen speziellen Fall! Dann erklär bitte mal was der VM hier dagegen tun könnte und welche Rechte ihm dazu zustehen würden.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119526 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Doch die gibt es ... was? Ich habe keine Glaskugel; nach meinem Dafürhalten ist ein Verbot hier nicht möglich,

Gründe die in der Person des Besuchers liegen berechtigen zum Hausverbot (Beschimpfungen, Beleidigungen, Verleumdung, Sachbeschädigungen, tätlicher Angriff, ...).
Ob dann welche vorliegen, müsste der Vermieter dann spätestens dem Gericht erläutern, will er das Verfahren nicht verlieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zum einen wäre das nur der Fall wenn der VM im selben Haus wohnen würde zum anderen hat die Fragestellerin absolut nichts darüber geschrieben, ist also völlig irrelevant und eine Interpretation deinerseits. Woher diese Interpretation kommt ist mir völlig unverständlich.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119526 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Woher diese Interpretation kommt ist mir völlig unverständlich.

Das ist eine Reaktion auf diese pauschale Aussage:
Zitat (von AltesHaus):
Da gibt es überhaupt keine Möglichkeit für den VM dies zu verbieten.




Zitat (von micbu):
Zum einen wäre das nur der Fall wenn der VM im selben Haus wohnen würde

Nö, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.



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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von micbu):
Woher diese Interpretation kommt ist mir völlig unverständlich.

Das ist eine Reaktion auf diese pauschale Aussage:
Zitat (von AltesHaus):
Da gibt es überhaupt keine Möglichkeit für den VM dies zu verbieten.




Zitat (von micbu):
Zum einen wäre das nur der Fall wenn der VM im selben Haus wohnen würde

Nö, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.


Keine Ahnung was zur Zeit hier los ist, und warum Sie die Stränge nur querlesen, ich habe meine Antwort auf diesen Strang bezogen erweitert

#16
Zitat:

Doch die gibt es ... was? Ich habe keine Glaskugel; nach meinem Dafürhalten ist ein Verbot hier nicht möglich, aber ich lass mich gerne eines Besseren belehren und bitte um Wissensteilung, ich kann mir nicht vorstellen, dass dem VM ein Recht auf Verbot zusteht.


Verbote wegen Beleidigung etc. greifen mE auch nur, wenn der Vermieter im gleichen Haus wohnt.

0x Hilfreiche Antwort

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