Besuchsrecht WG

26. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
torsten1810
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchsrecht WG

hallo,
ich lebe seit 2 jahren in einer therapeutischen wg. seit april 2021 habe ich eine neue lebenspartnerin. diese kommt regelmäßig am wochenende und übernachtet, ansonsten wochentags stundenweise ab und zu. wir halten uns 90% dieser zeit in meinem zimmer auf, duschen und toilettengang ausgenommen. bei einem gespräch mit den wg-betreuern stellte sich folgendes heraus: die anderen mitbewohner haben sich beschwert sie sei zu oft da, ihre wäsche werde hier gewaschen usw.
zu den mitbewohnern sagte ich bereits, daß sie immer am wochenende hier ist bzw. wochentags stundenweise, wenn sie termine hier in der nähe hat oder am rechner arbeiten muß. das gespräch mit der wg-betreuung lief negativ, d.h. ich solle meinen besuch immer anmelden bzw. fragen ob jemand etwas dagegen hat. für diesen fall wurde mir seitens der betreuer mit besuchs-/übernachtungsverbot gedroht und es wurde mir untersagt ihre wäsche hier zu waschen. da dies meiner meinung nach auf mobbing, bzw. denunziantentum respektive mißgunst hinausläuft suche ich einen rat, wie ich in dieser situation vorgehen kann.

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31 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120046 Beiträge, 39822x hilfreich)

Als erstes sollte man mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema durchlesen, kennt man diese kann man darüber diskutieren, welche Rechte einem zustehen.



Zitat (von torsten1810):
es wurde mir untersagt ihre wäsche hier zu waschen

Das dürfte wohl berechtigt sein, warum sollen andere dafür mitbezahlen?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
für diesen fall wurde mir seitens der betreuer mit besuchs-/übernachtungsverbot gedroht


Dieser Betreuer ist etwa Ihr Vermieter?
Grundsätzlich dürfen Sie am Wochenende natürlich Besuch empfangen. Das darf Ihnen niemand verbieten.
Und wenn da jmd. Anderes den Zugang mit Zwang verhindert -> Telefon: 110!

-- Editiert von vundaal76 am 26.07.2021 13:10

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120046 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Grundsätzlich dürfen Sie am Wochenende natürlich Besuch empfangen. Das darf Ihnen niemand verbieten.

Doch, das darf man in dem Falle durchaus.


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#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von torsten1810):
ch lebe seit 2 jahren in einer therapeutischen wg. seit april 2021 habe ich eine neue lebenspartnerin. diese kommt regelmäßig am wochenende und übernachtet, ansonsten wochentags stundenweise ab und zu.


Ob Übernachten des Besuchs erlaubt ist, müsste im MV stehen. Mal genau durchlesen.

Zitat (von torsten1810):
wir halten uns 90% dieser zeit in meinem zimmer auf, duschen und toilettengang ausgenommen. bei einem gespräch mit den wg-betreuern stellte sich folgendes heraus: die anderen mitbewohner haben sich beschwert sie sei zu oft da, ihre wäsche werde hier gewaschen usw.


Stell Dir vor, alle anderen würden sich genau so verhalten, bzw. würden ähnlich Besuch
haben, ihre Wäsche waschen, Toillette und Bad benutzen, evtl. auch noch Küche.
Kannst Dir die Antwort selber geben, oder?

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Meine persönliche Meinung.

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#5
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Grundsätzlich dürfen Sie am Wochenende natürlich Besuch empfangen. Das darf Ihnen niemand verbieten.


Grundsätzlich ja, aber ob dies auch im gegebenen Fall auch so ist wird niemand im Forum beantworten können.

Beispielhaft sei hier nur die Unterbringung in einem Krankenhaus genannt, da können sie auch nicht darauf bestehen Besuch Besuch zu jeder Tages - und Nachtzeit zu empfangen. Im Zweifel können sie dann statt der 110 eher ein Taxi anrufen das die nach Hause oder sonst wohin fährt.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32136 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von torsten1810):
ich lebe seit 2 jahren in einer therapeutischen wg
Dort gibt es vermutlich besondere Mietverträge und Vereinbarungen mit den WG-Betreuern??
Zitat (von torsten1810):
ich solle meinen besuch immer anmelden bzw. fragen ob jemand etwas dagegen hat.
Das solltest du machen, damit fällt es den WG-Mitbewohnern schwerer, dich hintenrum zu denunzieren o.s.ä.
Wochenendbesuch ist sicher nicht verboten. Ob sie nun jedes WE auch noch bei dir Wäsche waschen muss--- darüber könnte man evtl. eine andere Einigung finden. Das solltest du mit deiner Freundin mal besprechen.
Zitat (von torsten1810):
da dies meiner meinung nach auf mobbing, bzw. denunziantentum respektive mißgunst hinausläuft
Bitte die Keule nicht so hoch schwingen.
----------------------------------------------
Zitat (von vundaal76):
Grundsätzlich dürfen Sie am Wochenende natürlich Besuch empfangen.
Vom Grundsatz gibts manchmal/meistens Ausnahmen.
Der Besuch wurde nicht verboten.
Vermieter ist vermutlich nicht der Betreuer selbst, sondern der Träger dieser therapeutischen Einrichtung.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
torsten1810
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Dieser Betreuer ist etwa Ihr Vermieter?

vermieter ist die oberbayrische heimstätte, ganz normaler standardmietvertrag ohne klauseln. mir wird seitens der betreuer (ambulanter betreuungsvertrag) vorgeworfen, regelmäßigen wochenendbesuch meiner partnerin als "mein recht" zu betrachten. ich sehe es so, daß die beschwerden aus mißgunst entstehen welche durch die wg-betreuung gestützt wird. daher habe ich ihnen heute als konsequenz zur info gegeben, daß ich so schnell wie möglich hier land gewinne um noch einmal glücklich werden zu können. das perfide: jedesmal wenn sie hier von den anderen gesehen wurde: "ach hallo, grüß dich", freundlich ins gesicht gelächelt und hinterrücks das messer ins kreuz. ich muß dazu sagen das ich hier schon öfters wegen anderer lapalien denunziert wurde. ein mitbewohner ist ein kontrollfreak, der andere ein verrätertyp, der dritte kann es offenbar nicht ertragen daß ich seit meiner neuen beziehung keine zeit mehr für ihn habe.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120046 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von torsten1810):
ganz normaler standardmietvertrag ohne klauseln.

Also ein leeres Blatt Papier ...


Und die anderen vertraglichen Vereinbarungen?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32136 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von torsten1810):
mir wird seitens der betreuer (ambulanter betreuungsvertrag) vorgeworfen, regelmäßigen wochenendbesuch meiner partnerin als "mein recht" zu betrachten
Dann tu doch dir und deiner Freundin was Gutes und wedel nicht mit einem Recht, welches du evtl. nur eingeschränkt hast.
Zitat (von torsten1810):
ich sehe es so, daß die beschwerden aus mißgunst entstehen
Du meinst, deine Mitbewohner und die Betreuung sind neidisch, weil du ne Freundin hast...und die anderen nicht?
Zitat (von torsten1810):
daher habe ich ihnen heute als konsequenz zur info gegeben, daß ich so schnell wie möglich hier land gewinne
D.h., du willst dort ausziehen. Ja, wenn dir das möglich ist und dein Therapeut das erlaubt...und du für dich und deine Freundin schnell eine Wohnung findest...dann los.
Beachte die Kündigungsfristen.

Wieso fragst du hier ---heute---noch um Rat? Du hast doch deinen Plan schon und diesen --heute--- sogar schon an die Betreuer hinausposaunt.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

In meinen Augen ist es schon nicht ok in einer "normalen" WG Fremdwäsche zu waschen.
Aber mal abgesehen davon: bist du sicher, dass du neben deinem normalen MV nicht noch irgendeine Art von Betreuungsvertrag o.ä. unterschrieben hast? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in einer therapeutischen Wohngruppe keine speziellen Regeln gibt.

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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
vermieter ist die oberbayrische heimstätte, ganz normaler standardmietvertrag ohne klauseln. mir wird seitens der betreuer (ambulanter betreuungsvertrag) vorgeworfen


Und genau da haben wir es.
Hier liegt ein ganz normaler Wohnungsmietvertrag vor. Besuche im Rahmen sind dann automatisch erlaubt.

Die mietrechtlichen Fragen gehen dem Betreuer schlichtweg nichts an.
Warum kündigst Du den Betreuervertrag nicht einfach?

Für mich sieht das eher nach einem normalem Vermieter aus.
https://www.oh-muenchen.de/wohnungen/mietangebote.html

-- Editiert von vundaal76 am 26.07.2021 16:24

-- Editiert von vundaal76 am 26.07.2021 16:25

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#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die mietrechtlichen Fragen gehen dem Betreuer schlichtweg nichts an.


Kommt drauf an, wie weit die Betreuung geht. Kann durchaus auch mietrechtliche Fragen beinhalten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es ist eine therapeutische WG, da gibt es also noch andere Vertragsbedingungen. Ob die im Mietvertrag stehen, in Zusatzvereinbarungen, das sollte der Fragesteller raus finden. Nur, für die kritische Zeit, warum muss das alles beim Fragesteller stattfinden? Er kann doch seine Liebste auch mal bei ihr besuchen. Wo ist das Problem?

wirdwerden

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#14
 Von 
Samtpfote
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist eine therapeutische WG, da gibt es also noch andere Vertragsbedingungen. Ob die im Mietvertrag stehen, in Zusatzvereinbarungen, das sollte der Fragesteller raus finden. Nur, für die kritische Zeit, warum muss das alles beim Fragesteller stattfinden? Er kann doch seine Liebste auch mal bei ihr besuchen. Wo ist das Problem?


Ich weiß nicht, ob es da auch so ist, aber in vielen betreuten WG's gibt es z.B. Regeln, ab wann man zuhause sein muss und man darf nicht einfach so woanders übernachten ohne Erlaubnis der Betreuer. Das hängt dann immer von der Art und Reichweite der Betreuung ab, z.B. ob die betreute Person das überhaupt alleine entscheiden darf.

Diese Einschränkungen waren für mich damals der Hauptgrund niemals in so eine betreute WG zu ziehen, obwohl es nicht unbedingt verkehrt wäre aus gesundheitlicher Sicht. Je nach Art der Betreuung und Betreuer wird man da teilweise behandelt wie ein Kleinkind.

-- Editiert von Samtpfote am 26.07.2021 18:18

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#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß nicht, ob es da auch so ist, aber in vielen betreuten WG's gibt es z.B. Regeln, ab wann man zuhause sein muss und man darf nicht einfach so woanders übernachten ohne Erlaubnis der Betreuer. Das hängt dann immer von der Art und Reichweite der Betreuung ab, z.B. ob die betreute Person das überhaupt alleine entscheiden darf.


Dann hat das aber nichts mit Mietrecht, sondern Betreuungsrecht zu tun.

Jedenfalls kann der Vermieter den Mieter nicht deshalb wirksam kündigen, wenn es Stress mit der Betreuerin gibt. Liegt hier ein möbiliertes Zimmer vor?
Weiterhin bestehen alle Pflichten und Rechte eines Mietvertrags. Da sind die Freiheiten und Rechte des Mieters sehr weit gefasst. Der Mieter kann der Betreuerin auch ein Zimmerverbot aussprechen.



-- Editiert von vundaal76 am 26.07.2021 19:06

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120046 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Hier liegt ein ganz normaler Wohnungsmietvertrag vor.
...
Die mietrechtlichen Fragen gehen dem Betreuer schlichtweg nichts an.

Ich frage mich immer wieder, was die Leute zu solch schwachsinnigen Antworten treibt?
Wir kennen keine der vertraglichen Vereinbarungen, nicht mal die des Mietvertrages ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
torsten1810
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Samtpfote):
Je nach Art der Betreuung und Betreuer wird man da teilweise behandelt wie ein Kleinkind.


den eindruck bekomme ich immer mehr. leider ist meine freundin obdachlos und lebt in einer notunterkunft. den betreuungsvertrag lasse ich mir morgen zukommen, je nachdem was dort drin steht lasse ich das ganze eskalieren und suche mir rechtssicherheit für die zeit die ich norgedrungen noch hier verbringen muß, denn eine wohnung findet man ja auch nicht von heute auf morgen, zumal nicht in privatinsolvenz.

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#18
 Von 
torsten1810
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das dürfte wohl berechtigt sein, warum sollen andere dafür mitbezahlen?


vielleicht aus dem gleichen grund, aus dem ich mitzahle wenn die maschine von anderen wegen einem handtuch angeworfen wird? alles auslegungssache, die maschine hat keinen signifikant höheren verbrauch durch ein paar zusätzliche wäschestücke in meiner wäsche, wenns sein muß zahle ich sogar dafür, ist aber auch nicht das hauptproblem.

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#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
, wenn sie termine hier in der nähe


Was für regelmäßige Termine hat denn eine Obdachlose?

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#20
 Von 
torsten1810
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Was für regelmäßige Termine hat denn eine Obdachlose?


ist hierfür nicht relevant.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120046 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von torsten1810):
ist hierfür nicht relevant.

Immer wieder erstaunlich das Leute ohne Ahnung das wissen wollen. Aber dann muss man ja nicht über die Möglichkeiten diskutieren.



Zitat (von torsten1810):
den betreuungsvertrag lasse ich mir morgen zukommen,

Ja, wäre interessant zu wissen was sich dort findet.



Zitat (von Samtpfote):
Je nach Art der Betreuung und Betreuer wird man da teilweise behandelt wie ein Kleinkind.

Ja nach Art der Betreuung fehlen einem die Rechte hier überhaupt was zu machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Was für regelmäßige Termine hat denn eine Obdachlose?


Das Geld vom Amt abholen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32136 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von torsten1810):
den betreuungsvertrag lasse ich mir morgen zukommen,
Oh, man möge dir bringen...
Wer hat denn für dich einen solchen Vertrag gemacht, wenn du selbst gar kein Exemplar hast? Das klingt, als hättest du einen Betreuer, der mit dem Vermieter OH und dem Träger der Einrichtung Therapie-WG ---für dich-- einen Platz klar gemacht hat. Einen Miet-UND Betreuungsvertrag gemacht hat.
Da kommst du vermutlich nicht so schnell raus. Du sitzt auf einem zu hohen Ross.

Die Summe aus:
in PI, im betreuten Wohnen unter Therapie, Freundin wohnungslos, Umzug nicht in Sicht.----und trotzdem noch den großen Herrn @t. markieren... Das kommt nicht gut. Nirgends. :sad:

@torsten: Bitte ganz kleine Brötchen backen und das Wichtige zuerst anleiern.
Ja, Rechtssicherheit kannst du dir holen. Das Recht wird dir keiner nehmen. Erst dann auf den (richtigen) Putz hauen.
-------------------------------------------------

Zitat (von vundaal76):
Weiterhin bestehen alle Pflichten und Rechte eines Mietvertrags.
Den hat vermutlich auch nicht der TE selbst abgeschlossen.
Ohne Ersatzwohnung/nach Kündigung wären dann beide wohnungslos.
Tolle Aussichten. Nicht nur fürs Wäschewaschen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Das Geld vom Amt abholen.


Das geht nur per Termin?

Als WG-Mitbewohner würde ich aber auch auf die Barrikaden gehen, wenn sich beim WG-Nachbarn eine Obdachlose mit einnistet - und dann noch Ihre Kleidung in meinem Baden waschen lässt.

-- Editiert von vundaal76 am 27.07.2021 16:47

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#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120046 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Das geht nur per Termin?

Das Corona-Dinges hast Du mitbekommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#26
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Beispielhaft sei hier nur die Unterbringung in einem Krankenhaus genannt, da können sie auch nicht darauf bestehen Besuch Besuch zu jeder Tages - und Nachtzeit zu empfangen.


Der Vergleich hinkt aber. Da will ich doch gleich noch den Knast erwähnen.

Zitat (von Alter Sack):
Im Zweifel können sie dann statt der 110 eher ein Taxi anrufen das die nach Hause oder sonst wohin fährt.


Diese Dame braucht kein Taxi, wenn sie den Fuß auf die Strasse setzt ist sie zuHause. :grins:

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14000x hilfreich)

Abgesehen davon, dass man davon ausgehen kann, dass es für die therapeutische WG ganz spezielle Bedingungen gibt, die wir hier nicht kennen, ist doch noch ein anderes Problem da. Wenn man in einer WG lebt, dann lebt man sehr eng aufeinander. Da sind besondere Rücksichtnahmen angesagt, um das Zusammenleben zu managen. Und wenn da ein Außenstehender über 40% permanent präsent ist, die Wäsche dort gewaschen wird, dort geduscht wird, dann würde ich nicht mehr unbedingt von zu akzeptierendem Besuch sprechen. Das geht schon eher in mitwohnen. So etwas ist immer sehr kritisch.

Aber wenn die Freundin obdachlos ist, dann steht sie doch ganz oben auf der Warteliste für eine Wohnung. Da sind doch Prioritäten da bei Wohnungszuweisungen. Vielleicht da bei dem Ämtern/Wohnungsgesellschaften mal schlau machen, wie es aussieht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
den betreuungsvertrag lasse ich mir morgen zukommen,


Und was steht da drin?

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#29
 Von 
torsten1810
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hat sich geklärt, gesetzliche betreuung und rechtsanwältin sind auf meiner seite. im übrigen: wer lesen kann ist klar im vorteil. von einem rechtsforum hätte ich hier mehr erwartet. dazu auch: https://www.biva.de/beratungsdienst/hausrecht-in-heimen/

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