Besuchstermine Nachmieter

20. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Gänsebraten
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchstermine Nachmieter

Einmal die Woche soll lt.Urteil ein Besuchstermin gemacht werden? Ich bin berufstätig und wohne gar nicht mehr in der alten Wohnung, das ist ja eine Zumutung. Dazu kommt ja noch der Zeitaufwand, allen Bewerbern den Termin mitzuteilen. Das kostet ja nicht nur viel Zeit sondern auch einiges an Geld.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Wenn Sie da nicht mehr wohnen dann können Sie doch Ihrem Vermieter problemlos den Schlüssel zukommen lassen und ihn bitten das er sich doch selber darum kümmern möchte aus den genannten Gründen.

-----------------
"ego lavo meum manus endo innocentia"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 146x hilfreich)

Sorry Gänsebraten,

aber ich verstehe den Sachverhalt Deiner Frage nicht ganz.

Suchst Du einen Nachmieter für Deine Wohnung? Dann sollten doch wenige Termine ausreichen, um passende Personen zu finden. Warum bist Du dann aber schon ausgezogen und hast keinen Nachmieter gesucht, als Du noch in der Wohnung warst?

Oder hast Du den Mietvertrag gekündigt und der Vermieter möchte potentiellen, neuen Mietern die Wohnung zeigen. Dann könntest Du ja versuchen, die Übergabe an Deinen Vermieter vorzuziehen – und dabei alle weitere Arbeit und eventuell noch dazu Geld sparen.

Fragen über Fragen. JoKu.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gänsebraten
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry für die ungenaue Beschreibung. Ich habe die Wohnung gekündigt und bin nun ausgezogen. Der Mietvertrag läuft aber noch bis Ende Juli. Die Wohnungsgesellschaft gibt meine private Handynummer an jeden Interessenten weiter, d.h. ich habe täglich drei Anrufe von Bewerbern. Und ich sehe nicht ein, einmal die Woche in die alte Wohnung zu fahren und dort 3 Stunden zu verbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich verstehe Dich nicht. Setze Dir einen festen Termin (sagen wir mal Samstag, 15:00 - 16:00 Uhr) und teile genau diesen Termin, jedem Interessenten mit. Das ist genau eine Stunde und keine drei.

Ist Dir auch das zu schwer, gebe die Wohnung einem Makler. Verstehe nicht wieso Du Dich so quer stellst.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gänsebraten
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Franceska,

es gibt ein Gerichtsurteil, wonach ich mindestens einmal die Woche für drei Stunden die Wohnung zur Besichtigung freigeben muß - und da liegt auch mein Problem.

Und das mit dem Makler geht schon gar nicht, ist doch die Wohnung von einer Wohnungsgesellschaft, da bin ich nicht berechtigt, einen Makler einzuschalten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

1) Besichtigung der Mieterwohnung durch Wohnungsinteressenten ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zulässig, die auf die Lebensverhältnisse des Mieters Rücksicht nehmen muß. Weder Vermieter noch Interessenten dürfen Termine diktieren.

2) Vermieter ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung die Telefonnummer des alten Mieters weiterzugeben. Der alte Mieter braucht sich im übrigen gar nicht direkt mit Interessenten einzulassen oder mit ihnen zu verhandeln (da kein Vertragsverhältnis). Auch Besichtigung grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Gegenwart des Vermieters.

3) Wenn man gar nicht mehr da wohnt: wie schon geschildert einfach die Wohnung vorzeitig an Vermieter übergeben. Hat auch zur Folge, daß man danach nicht mehr für dort evtl. entstehende Schäden haftet (für die Miete hingegen schon). Bei einer eventuellen vorzeitigen Vermietung müßte Vermieter sich diese Mieteinnahmen jedoch anrechnen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gänsebraten
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hört sich ja schon sehr gut an, werde ich so mal meinem Vermieter mitteilen. Allerdings kann ich die Schlüssel noch nicht übergeben, die Wohnung ist noch nicht ganz leer.

Bei vorzeitiger Schlüsselübergabe, also mehr als einen Monat, hafte ich nicht mehr für mögliche Schäden, Miete muß ich aber trotzdem zahlen? Selbst wenn die Gesellschaft die Zeit nutzt, um die Wohnung zu sanieren? Würde ich wahrscheinlich sogar tun, denn ich bin ja froh, wenn ich mit denen nichts mehr zu tun habe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Zur Klarstellung: man haftet bei vorzeitiger Wohnungsrückgabe nicht mehr für Schäden, die danach noch entstehen können (zB bei den Sanierungsarbeiten).

Die Miete muß bis Ende des Vertrages gezahlt werden, unabhängig davon, ob man die Wohnung nutzt oder nicht. Anderweitige Einnahmen (zB aus einer vorzeitigen Vermietung) muß sich der Vermieter aber anrechnen lassen.

Noch als Ergänzung: es ist zunächst Aufgabe des Vermieters, passende Besichtigungstermine einzeln mit Mieter und Interessenten auszuhandeln. Er darf nicht Interessenten anweisen, sich einfach beim Mieter zu melden.

Besichtigungen dann grundsätzlich nur in Anwesenheit des Vermieters. Ansonsten muß der Vermieter dem Mieter rechtzeitig vorher (und nach Terminabsprache) mitteilen, daß Herr X.Y. die Wohnung besichtigen werde. Erscheint der Interessent ohne den Vermieter, hat er sich auf Verlangen auszuweisen.

Das alles ist einiges an Arbeit für den Vermieter. Deshalb könnte es gut sein, daß er an einer anderweitigen Regelung auch interessiert ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen