Betrag minimal Miete - Steuerlich absetzbar

15. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
klaus00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrag minimal Miete - Steuerlich absetzbar

Hi @ all,

ich habe ein Anliegen bezüglich der höhe der Miete. Es geht um folgendes, nehmen wir an die Person A hat ein Haus und will diese der Person B zur verfügung stellen. Person A will aber die Arbeiten und auch das Geld das sie weiterhin in die Wohnung steckt und auch schon gesteckt hat steuerlich geltend machen. Gibt es hierfür einen minimalst Betrag den Person A von Person B fordern kann um dies noch tun zu können? (Sofern es etwas hilft, es handelt sich um ein 2-Familienhaus, ca. 90 qm, vor 2 Jahren neu Renoviert) - wenn ja habt ihr mir auch die gesetzlichen Belege hierfür :-)

Danke im Vorraus und allen ein schönes Wochenende.


mfg Klausi

-----------------
" "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Soweit ich weis muss man ca. 50-60% der ortsüblichen Vergleichsmiete ansetzen, damit man die Kosten auch absetzen kann. Ist aber glaube ich von Region zu Region unterschiedlich.

mfg
Thomas


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

quote:
Wird von Kindern, Eltern oder sonstigen Angehörigen mindestens 75% vom unteren Preis laut Mietspiegel verlangt, steht dem vollen Kostenabzug nichts im Wege.


aus:

http://www.mbr-steuerberatung.de/steuertipps/steuertipps.htm?function=GetByYearMonth&month=05&year=2008&template=/template/druck_haftung.tpl#5

mfg
Thomas


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Du kannst jeden Nagel, jeden Hammer, jedes Meter Kabel, alles, was so anfällt, als Werbungskosten geltend machen, immer schön sammeln das ganze Jahr über und bloss nichts verschludern:-) sowas sammelt sich ganz schön an, wir arbeiten doch auch für´s Finanzamt?

Die Miete muss schon irgendwie so im akzeptablen Bereich sein, sprich, wie hier schon gesagt wurde, wenn man eine Wohnung quasi verschenkt an einen Familienangehörigen oder guten Bekannten, dann besteht der Anspruch auf Absetzungskosten dann nicht.

Glaube, die zu versteuernde Miete liegt ca. bei 2/3 des Mietspiegels.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

quote:
Glaube, die zu versteuernde Miete liegt ca. bei 2/3 des Mietspiegels.


Liest Du auch mal Antworten, die vor Deiner kommen ??


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen