Betreten der Mietsache

19. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Stanblau
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreten der Mietsache

Hallo,

in meinem Mietvertrag steht " Ist der Mietvertrag gekündigt ( bei mir der Fall, Auszug ist aber erst am 31.01 ) so ist der Vermieter berechtigt , auch zusammen mit dritten die Mietsache an Werktagen von 11-18 Uhr und an Sonn und Feiertagen von 11-13 Uhr nach vorheriger Anmeldung zu besichtigen"

Nun hat der Vermieter mir einen Brief geschrieben in dem er mir ankündigte, die Wohnung zwecks besichtigung zu betreten. Diesen Brief habe ich aber erst verspätet bekommen sodas ich keine Möglichkeit hatte an diesem Termin teilzunehmen. Der Vermieter hat die Wohnung trotz meiner Abwesenheit betreten ( Zeugen habe ich dafür ), er besitzt offenbar einen Schlüssel zu meiner Wohnung wovon ich bislang nicht wusste.

1 Frage ) Darf der Vermieter ohne mein Einverständnis und beisein in meine Wohnung ?

2 Frage ) Was kann ich gegen den Vermieter unternehmen falls er es nicht darf ?

Vielen Dank für eure Antworten !

Stanblau

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

zu 1) Nein. Du musst aber solche Besuchstermine nach Absprache ermöglichen.

zu 2) Das ist Hausfriedensbruch. Du könntest ihn also anzeigen oder mindestens damit drohen.
Außerdem kannst Du die sofortige Herausgabe des Schlüssels verlangen.

-- Editiert von hh am 19.01.2005 12:26:06

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#2
 Von 
Stanblau
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

o.k Danke

Habe ich es richtig verstanden das ich nichts machen kann weil ich Ihm den Zutritt zur Wohnung nicht ermöglicht habe obwohl er die Termine nicht mit mir abgesprochen sondern sehr kurzfristig vorgegeben hat ?

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#3
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Richtig.

Du kannst z.B. auch einen vorgeschlagenen Termin ablehnen, wenn du da keine Zeit hast.
Der Vermieter muss sich nach dir richten!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Was heißt " dass ich nichts machen kann "?

Der Vermieter hat Hausfriedensbruch begangen. Das ist eine Straftat!

Du musst den Vermieter zwar prinzipiell reinlassen, aber natürlich nur unter zumutbaren Bedingungen und auch nur in Deinem Beisein.
Wenn Du zu einem bestimmten Termin keine Zeit hast, dann muss der Vermieter den Termin verschieben, nicht Du.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stanblau
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@ HH

heisst das dass ich den Vermieter anzeigen und gleichzeitig fristlos kündigen kann weil er die Wohnung ohne mein Beisein und Einverständnis betreten hat ?

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