Darf der Vermieter die Wohnung betreten, um Reparaturarbeiten durchführen zu lassen?
Wenn ja,
1. wo steht das?
2. Muss er sich vorher auf irgendeine Art und Weise anmelden (schriftlich)?
Danke für die Antworten
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Betreten der Wohnung durch Vermieter...
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Und was kann der Vermieter machen, wenn der Mieter ihm das Betreten der Wohnung verbietet?
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Unter Fristsetzung Zugang verlangen (unter Hinweis auf § 809 BGB
für Besichtigung, § 554 BGB
für Handwerker) und zur Not einklagen. Wird trotz richterlichem Urteil kein Zugang gewährt, ist die fristlose Kündigung fällig; danach Räumungsverfahren und nac einem Jahr oder mehr wird die Wohnung ganz frei sein.
Bei Gefahr im Verzug darf der Vermieter sich nach §554 BGB
auch direkt Zugang verschaffen, sonst ist das allerdings Hausfriedensbruch.
Der VM oder eine von ihm beauftragte Person (=Handwerker) haben einen Anspruch darauf, die Mietwohnung zu betreten.
Ganz deutlich steht das nirgendwo. Das Ganze ist eine Mischung aus mietvertraglicher Nebenpflicht des Mieters, § 809 BGB
und 242 BGB
. Klar ist: Wenn die Mietsache beschädigt ist, hat der M einen Anspruch auf Beseitigung des Schadens. Dann ist aber auch klar: Wenn der VM (oder Handwerker) dazu in die Mietwohnung muss, dann hat der VM einen entsprechenden Anspruch.
Im Ergebnis hat der VM immer dann einen Anspruch, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, die Wohnung zu betreten. Reparaturen an der Mietsache gehören dazu – übrigens auch dann, wenn der M gar keine Reparatur will.
Dabei müssen VM und M Spielregeln beachten. Der VM darf die Wohnung nicht gegen den Willen des M betreten, sondern beide müssen sich einigen. Der VM muss einen Besuch rechtzeitig vorher ankündigen und auf die Interessen des Mieters Rücksicht nehmen. Telefonische Ankündigung reicht aus. Droht Ärger, ist schriftlich natürlich besser.
In Notfällen, darf der VM auch ohne Ankündigung oder ohne den (ausdrücklich) erklärten Willen des M betreten (z.B. Rohrbruch und M ist in Urlaub).
Leider gibt es auch VM die „Notfälle" recht weit interpretieren. So gibt es z.B. VM die der Ansicht sind, sie könnten die Wohnung betreten, wenn der M nicht da ist und ein Fenster offen steht (= Einbruchgefahr) bzw. ein Fenster zu ist (= Schimmelgefahr wg. fehlender Lüftung). Das ist natürlich nicht zulässig.
PS
@ sonne:
Grasgeruch ist kein Notfall. Gasgeruch schon.
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quote:
Grasgeruch ist kein Notfall. Gasgeruch schon. - Das kommt drauf an.
Völliger Quatsch! Grasgeruch ist nie ein Notfall, der den VM zum Betreten der Wohnung des Mieters berechtigt. Da hat ja selbst Hausmeister Krause mehr Ahnung vom Mietrecht. Der ruft nämlich immer (vergeblich) die Polizei, was auch der rechtlich richtige Weg wäre für intolerante VM mit Blockwart-Mentalität.
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