Betreten des WG Zimmers

20. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
sebipi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreten des WG Zimmers

Hallo zusammen,

ich wohne in einer WG. Mein Mitbewohner und ich haben einen gemeinsamen Mietvertrag.
Heute wurde mir mitgeteilt, dass der Vermieter ohne meine Zustimmung, allerdings im Beisein meines Mitbewohners mein Zimmer betreten hat. Ist das zulässig?

Schonmal vielen Dank für die Antworten.
Viele Grüße
Sebi

-- Editier von sebipi am 20.10.2015 16:03

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat:
Heute wurde mir mitgeteilt, dass der Vermieter ohne meine Zustimmung, allerdings im Beisein meines Mitbewohners mein Zimmer betreten hat. Ist das zulässig?


Jein. Eigentlich darf weder der Vermieter noch Dein Mitbewohner ohne Deine Erlaubnis in Dein Zimmer.

Aber: Das gilt nicht bei Gefahr in Verzug. Außerdem hatte der Vermieter Deinen Mitbewohner dabei. Da kannst Du mal fragen, warum die beiden in Deinem Zimmer waren.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sebipi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Der Vermieter wollte den Zustand meines Zimmers feststellen, da der Mietvertrag gekündigt ist und ich demnächst ausziehe.
Und das obwohl eine Inaugenscheinnahme vor meinem Auszug und meinen Renovierungsareiten sowieso wenig sinnvoll ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von sebipi):
Und das obwohl eine Inaugenscheinnahme vor meinem Auszug und meinen Renovierungsareiten sowieso wenig sinnvoll ist.

Eine Vorabnahme ist durchaus sinnvoll. So kannd der Vermieter den Mieter darauf hinweisen, welche Arbeiten aus seiner Sicht noch auszuführen sind. Daran muss sich der Mieter zwar nicht halten, aber er bekommt immerhin schonmal einen Eindruck, auf was der Vermieter wert legt.

Zitat (von sebipi):
Der Vermieter wollte den Zustand meines Zimmers feststellen, da der Mietvertrag gekündigt ist und ich demnächst ausziehe.

Da ist natürlich keine Gefahr im Verzug und damit hätte der Vermieter kein Recht gehabt, dein Zimmer zu betreten. Konsequenzen wird das aber vermutlich keine haben. Du könntest theoretisch den Vermieter abmahnen. Bei einem eh gekündigten Mietverhältnis macht das aber nur bedingt Sinn. Wenn das Verhältnis zum Vermieter eh komplett verdorben ist, dann kann man das vielleicht dennoch ins Auge fassen. Bei einem erneuten unberechtigten Besuch des Vermieters wäre dann nämlich eine fristlose Kündigung möglich.

0x Hilfreiche Antwort

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