Guten Tag!
Ich bin Vermieter eines Mehrparteienhauses. Jetzt riefem mich die Mieter einer Wohnung ganz aufgregt an, dass der Mieter über ihnen in's Wochenende gefahren ist und das Licht in seiner Wohnung angelassen hat. Es handelt sich um Halogenspots, die besonders heiss werden. Nun haben sie Angst, dass die durch die Dauerbelastung kaputt gehen könnten und dadurch ein Feuer entstehen könnte. Sie würden gerne durch einen Schlüsseldienst die Wohnungstür aufbrechen lassen, um diese Gefahr abzuwenden (Licht ausmachen).
Ich sehe da nur eine sehr geringe Gefahr, allerdings habe ich auch eine Verantwortung. Ich habe mich jetzt hier im ausgezeichneten Forun durchgearbeitet und meine Meinung als juristischer Laie ist bestätigt worden, dass ich, bzw. der Schlüsseldienst, nicht aus diesem Grund in die Wohnung eindringen darf. Deshalb habe ich den Mietern nicht gestattet, den Schlüsseldienst zu holen.
Nun meine Frage: kann ich im Falle des Falles haftbar gemacht werden? Zumal der Mieter (ist der Problem-Mieter des Hauses) wahrscheinlich auch keine Privathaftpflichtversicherung hat.
Zusatzfrage: ich kann die Wohnung praktisch nur aufsperren lassen, wenn der Schadensfall schon eingetreten ist, also z.B. schon Qualm aus der Wohnung dringt oder Wasser durch die Decke bei den Mietern darunter tropft?
Was wäre in dem Fall, dass der Mieter nach dem Baden morgens das Fenster zum Lüften offen lässt, weggeht und es herrscht starker Frost (Gefahr, dass die Wasserrohre zufrieren)?
Ich bedanke mich schon mal für Euren Rat!
Ralph
Betreten einer Mietwohnung durch den Vermieter im Gefahrenfall
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo Ralph,
Sie sollten bedenken, dass das Betreten der Wohnung des Mieters ohne sein Wissen und Zustimmung eine Grundrechtsverletzung ist; Art. 13 GG
. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die abzuwehrende Gefahrenlage, die den Vermieter ausnahmsweise zum Öffnen der Wohnung berechtigt, z.B. bei Wohnungsbrand, Wasser-/ Gasrohrbruch o.ä.
Das gekippte Badezimmerfenster könnte - wenn überhaupt - nur bei längerer Abwesenheit des Mieters und starkem Frost eine Gefahrenlage sein, brennendes Licht überhaupt nicht.
MfG Gruwo
Wenn ihr wirklich Angst vor einem Brand habt, könnt ihr keine Sicherung rausdrehen???
ABER, bedenkt, dass Kühlschrank, Gefrierschrank abtauen, was auch einen Schader hervorrufen könnte.
Zumindestens sind die Lebensmittel nicht mehr genießbar.
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