Betreten einer durch Sondernutzungsrecht festgelegten Fläche erlaubt?

6. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Jürgen A.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreten einer durch Sondernutzungsrecht festgelegten Fläche erlaubt?

Ich bewohne eine EG-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Der zugehörige Garten wurde meinem Vermiter im Grundbuch per Sondernutzungsrecht zugeschrieben.
Haben die anderen Wohneinheiten Zugangsrecht zu meinem gemieteten Garten, um z.B. eine Markiese an der Terasse anzubringen?

Im voraus vielen Dank für die Info

Jürgen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Emmrich
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Jürgen,
ohne gleich mit Gesetzen und Paragraphen um sich zu werfen: Natürlich ist der Garten, sofern Sonderiegntum und an Sie vermietet, gemäß Mietvertrag sicher auch in Ihrer Nutung uneingeschränkt.
Aber, wenn die Nachbarn eine Markise anbringen wollen und dies eben nur dadurch geht, daß sie einmalig durch Ihren Garten laufen um diese zu montieren, warum wollen Sie das nicht dulden? Es geht ja nicht darum, daß plötzlich "Ihr" Garten ständig von Massen überrant wird, oder?
Ein wenig Toleranz und Verständnis sind für die nachbarschaftliche Gemeinschaft sicher sinnvoller.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jürgen A.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hr Emmrich,

ich wollte in diesem Beitrag nicht eine Endlose Geschichte vom "Nachbarschaftsstreit" eintragen. Leider liege ich im Streit mit dem besagten Nachbarn (wir werden hier drangsaliert) und wollte nur die rechtliche Lage abklären, um Argumentationshilfen zu erhalten.
Trotzdem Danke für Ihre Information

Jürgen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Emmrich
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Jürgen,
ob Sie mit den Nachbarn im Klinsch liegen oder nicht, ob es Ihnen gefällt oder nicht... Sie werden es nicht verhindern können, daß der Garten einmalig begangen wird, um eine Markise anzubringen.
Wenn es keine andere handwerkliche Möglichkeit gibt, als eben durch "Ihren" Garten zu laufen, kann der Nachbar sich im Extremfall dieses Recht sogar erstreiten. Sie müssten es z.B. auch dulden, bzw. ermöglichen, daß der Nachbar "Ihr" grundstück betritt, um z.B. Hecken und/oder Bäume zu schneiden. Dasselbe betrifft es, wenn z.B. die Fassade gestrichen wird, auch dann müssen Sie es dulden, daß ein gerüst aufgestellt wird und Handwerker über Ihr grundstück laufen.
Wenn Sie aber partout Ihren Nachbarschaftsstreit ausbauen wollen, bitte schön. Aber bedenken Sie, daß Sie vor Gericht sicher den kürzeren ziehen und dann auf den Kosten sitzenbleiben.
Wenn ich Ihr Nachbar wäre, würde ich mir das recht über eine einstweilige Verfügung holen und Ihnen dann anschließend die Rechnung päsentieren.
Viel Spaß weiterhin beim Streiten.

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