Hallo,
letztens ist mir hier so super geholfen worden, deshalb bitte ich euch auch jetzt um eure Meinung.
Der VM teilt dem M lapidar mit, dass er am Tag XX den Balkon betreten wird, um " Reinigungsarbeiten " auszuführen.
Ist der M verpflichtet, dieses zu dulden ? Oder muss der V datailliert begründen, was er " reinigen " möchte ?
Die M haben eine Eigenbedarfskündigung erhalten und ihnen ist bekannt, dass der VM größere Umbauten auf der Terrasse plant.
Die möchte er am liebsten jetzt schon beginnen, daher liegt die Vermutung nahe, dass irgendwelche Vorbereitungen dafür getroffen werden sollen.
Besteht eine Duldungspflicht ?
Dank für Antwort
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Betretungsrecht Balkon
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
quote:
dass er am Tag XX den Balkon betreten wird
Inwiefern wird der Mieter denn dadurch behelligt ?
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--- editiert vom Admin
Sorry, hab etwas durcheinander geschrieben.
Liegt daran, dass VM immer Balkon sagt und wir Terrasse.
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Damit ist der Umfang der Behelligung aber nach wie vor unklar.
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Das können wir nicht abschätzen, weil nicht bekannt ist was er machen will.
Es stehen Gartenmöbel und viele Blumen darauf.
"Reinigungsarbeiten" ist ja ein weitläufiger Begriff.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Ne, ne.
Wir wohnen schon ein paar Jahre hier. Auf die Idee zu reinigen ist er noch nie gekommen. LOL
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--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>Es stehen Gartenmöbel und viele Blumen darauf. <hr size=1 noshade>
Zu deren Entfernung er Euch nicht aufgefordert hat.
Aber selbst, wenn eine Reinigung der Terrasse einmal unterstellt wird, solange
der VM für den Ab- und Wiederaufbau sorgt ....
Geht einfach mal in Euch und überprüft - möglichst objektiv -, ob Eure Einstellung mit § 226 BGB kollidieren könnte und entscheidet Euch dann.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
§ 226 BGB
ist wirklich zu überlegen.
Zumal wir nicht zum gekündigten Termin ausziehen.
Übrigens hat er durch seinen RA mitgeteilt, dass Räumungsklage eingereicht wird.
Es geht ja hierbei um die falsche Kündigungsfrist.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Eben, so sehe ich das auch.
Also vermutlich doch nur ein Vorwand.
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Ich mein natürlich Blockwart
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Keine Sorge, bei Ihnen lese ich immer zwischen den Zeilen.
Und ja, die " Terasse " ist gereinigt.
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Herr Blockwart
-- Editiert am 09.08.2010 16:45
--- editiert vom Admin
Möglicherweise soll ja auch die Dachrinne (von der Terrasse aus) gereinigt werden.
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--- editiert vom Admin
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