Betretungsrecht Balkon

9. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
mjeda
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Beginner
(58 Beiträge, 21x hilfreich)
Betretungsrecht Balkon

Hallo,

letztens ist mir hier so super geholfen worden, deshalb bitte ich euch auch jetzt um eure Meinung.

Der VM teilt dem M lapidar mit, dass er am Tag XX den Balkon betreten wird, um " Reinigungsarbeiten " auszuführen.
Ist der M verpflichtet, dieses zu dulden ? Oder muss der V datailliert begründen, was er " reinigen " möchte ?
Die M haben eine Eigenbedarfskündigung erhalten und ihnen ist bekannt, dass der VM größere Umbauten auf der Terrasse plant.
Die möchte er am liebsten jetzt schon beginnen, daher liegt die Vermutung nahe, dass irgendwelche Vorbereitungen dafür getroffen werden sollen.

Besteht eine Duldungspflicht ?

Dank für Antwort

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130 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.08.2010 09:45:33
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 51x hilfreich)

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#2
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
dass er am Tag XX den Balkon betreten wird

Inwiefern wird der Mieter denn dadurch behelligt ?



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#3
 Von 
guest-12311.08.2010 09:45:33
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 51x hilfreich)

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#4
 Von 
mjeda
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 21x hilfreich)

Sorry, hab etwas durcheinander geschrieben.

Liegt daran, dass VM immer Balkon sagt und wir Terrasse.


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#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Damit ist der Umfang der Behelligung aber nach wie vor unklar.



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#6
 Von 
mjeda
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 21x hilfreich)

Das können wir nicht abschätzen, weil nicht bekannt ist was er machen will.

Es stehen Gartenmöbel und viele Blumen darauf.
"Reinigungsarbeiten" ist ja ein weitläufiger Begriff.





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#7
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12311.08.2010 09:45:33
Status:
Beginner
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#9
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#10
 Von 
mjeda
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 21x hilfreich)

Ne, ne.

Wir wohnen schon ein paar Jahre hier. Auf die Idee zu reinigen ist er noch nie gekommen. LOL

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#11
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#12
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es stehen Gartenmöbel und viele Blumen darauf. <hr size=1 noshade>

Zu deren Entfernung er Euch nicht aufgefordert hat.
Aber selbst, wenn eine Reinigung der Terrasse einmal unterstellt wird, solange
der VM für den Ab- und Wiederaufbau sorgt ....

Geht einfach mal in Euch und überprüft - möglichst objektiv -, ob Eure Einstellung mit § 226 BGB kollidieren könnte und entscheidet Euch dann.



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#13
 Von 
guest-12311.08.2010 09:45:33
Status:
Beginner
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#14
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
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#15
 Von 
mjeda
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 21x hilfreich)

§ 226 BGB ist wirklich zu überlegen.

Zumal wir nicht zum gekündigten Termin ausziehen.
Übrigens hat er durch seinen RA mitgeteilt, dass Räumungsklage eingereicht wird.

Es geht ja hierbei um die falsche Kündigungsfrist.



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#16
 Von 
guest-12330.08.2010 11:39:06
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 35x hilfreich)

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#17
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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Lehrling
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#18
 Von 
mjeda
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 21x hilfreich)

Eben, so sehe ich das auch.

Also vermutlich doch nur ein Vorwand.

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#19
 Von 
mjeda
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich mein natürlich Blockwart

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#20
 Von 
guest-12330.08.2010 11:39:06
Status:
Schüler
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#21
 Von 
guest-12311.08.2010 09:45:33
Status:
Beginner
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#22
 Von 
mjeda
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 21x hilfreich)

Keine Sorge, bei Ihnen lese ich immer zwischen den Zeilen.

Und ja, die " Terasse " ist gereinigt.

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Herr Blockwart

-- Editiert am 09.08.2010 16:45

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#23
 Von 
guest-12311.08.2010 09:45:33
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#24
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
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Möglicherweise soll ja auch die Dachrinne (von der Terrasse aus) gereinigt werden.



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#25
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
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#26
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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#27
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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#28
 Von 
guest-12330.08.2010 11:39:06
Status:
Schüler
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#29
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
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Schüler
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#30
 Von 
guest-12330.08.2010 11:39:06
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