Betriebkostenabrechnung mit Einspruch

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
j_sunnyboy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebkostenabrechnung mit Einspruch

Wir haben von unserer Wohnung am 31. 05 2007 eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Für den Zeitraum 01. 06. 2006 bis 31.05 2007.

Am 04. Juni 2007 haben wir auf Grund der Falschen Wohnungsgröße einspruch erhoben.

Und nun haben wir am 31.12 2008 nun endlich Die neue Abrechnung erhalten.

Darf unser Vermieterin die Nachzahlung noch fordern ??

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guest123-2170
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guest123-2147
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Schüler
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