Wir haben von unserer Wohnung am 31. 05 2007 eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Für den Zeitraum 01. 06. 2006 bis 31.05 2007.
Am 04. Juni 2007 haben wir auf Grund der Falschen Wohnungsgröße einspruch erhoben.
Und nun haben wir am 31.12 2008 nun endlich Die neue Abrechnung erhalten.
Darf unser Vermieterin die Nachzahlung noch fordern ??
Betriebkostenabrechnung mit Einspruch
1. Januar 2009
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Frage vom 1. Januar 2009 | 14:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebkostenabrechnung mit Einspruch
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#1
Antwort vom 1. Januar 2009 | 15:07
Von
Status: Lehrling (1592 Beiträge, 785x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 1. Januar 2009 | 16:27
Von
Status: Schüler (270 Beiträge, 284x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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