Betriebskosten, Nachbarhaus mitbezahlen?

5. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Maxel55
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskosten, Nachbarhaus mitbezahlen?

Wir wohnen in einem "Straßenzug", d.h. die Häuser sind "aneinander gereiht. Hier ist es so, dass zwei "Häuser" einem Vermieter gehören und durch die Wohnungsverwaltung verwaltet werden. Nun haben wir die Betriebskostenabrechnung erhalten und sollen nun die Heiz u. Wasserkosten für "Beide Häuser" anteilig bezahlen. Ist das zulässig? Denn wenn wir zb. keine Heizung betreiben würden und "Nachbarn" das
Ganze Jahr heizen, bezahlen wir dies mit. Verhält sich genauso mit dem Wasser sprich zb. baden.

-- Editiert von User am 5. Januar 2023 09:37

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Gibt es getrennte Heizungsanlagen oder eine gemeinsame Zentralheizung?

Gibt es für das Wasser getrennte Hauptanschlüsse oder einen gemeinsamen Hauptanschluss?

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#2
 Von 
Maxel55
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Gibt es getrennte Heizungsanlagen oder eine gemeinsame Zentralheizung?
>>
Gibt es für das Wasser getrennte Hauptanschlüsse oder einen gemeinsamen Hauptanschluss?

>>

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Maxel55):
Nun haben wir die Betriebskostenabrechnung erhalten und sollen nun die Heiz u. Wasserkosten für "Beide Häuser" anteilig bezahlen.
Eure Anteile für euer Haus, das wäre zulässig.
Zitat (von Maxel55):
Denn wenn wir zb. keine Heizung betreiben würden und "Nachbarn" das Ganze Jahr heizen, bezahlen wir dies mit.
Woraus schließt du das?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Maxel55):
>>

Etwas mehr Kontext bei der Beantwortung wäre hilfreich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Maxel55
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Woraus schließt du das?

Ganz einfach: Die Bewohner der Beiden Häuser bekommen die Rechnung anteilig aufgebrummt. Ich könnte mich dick anziehen, keine Heizung benutzen etc. und müsste trotzdem die Rechnung für die anderen Bewohner mitbezahlen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Maxel55):
Ich könnte mich dick anziehen, keine Heizung benutzen etc. und müsste trotzdem die Rechnung für die anderen Bewohner mitbezahlen.

Das sieht der Gesetzgeber im Rahmen der HeizkostenV durchaus so vor, das man für die Nachbarn mit bezahlt, insofern wäre das prinzipiell nicht zu beanstanden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Maxel55):
Ich könnte mich dick anziehen, keine Heizung benutzen etc. und müsste trotzdem die Rechnung für die anderen Bewohner mitbezahlen.
Mit diesem Umstand ist ein Nicht-Heizer einer Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses immer konfrontiert.
Dass 30-50% der Heizkosten verbrauchsunabhängig auf die einzelnen Wohnungen umgelegt werden.
Das sieht die HeizKV so vor und muss demzufolge so gemacht werden.

Und ist ganz unabhängig von der hier zur Rede stehenden Frage, ob es vorliegend korrekt ist dass 2 Häuser zusammen abgerechnet werden.
Diese Frage wird rein von den Antworten auf die zuvor gestellten Fragen abhängen ...

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Maxel55):
Die Bewohner der Beiden Häuser bekommen die Rechnung anteilig aufgebrummt.
Gegen anteilige Aufbrummung ist grundsätzlich nichts zu sagen. Das geht den meisten Mietern so.
Ich meinte, wie deine Abrechnung aussieht--- ob du dich dick anziehen könntest, ist vermutlich nicht daraus zu erkennen. :wink:
Zitat (von Maxel55):
und müsste trotzdem die Rechnung für die anderen Bewohner mitbezahlen.
Nö, sicher nicht. Vermutlich zahlen die im Nebenhaus ebenso anteilig nach Grundkosten und eigenem Verbrauch.
Wenn sich bei euch alle Bewohner beider Häuser warm anziehen und wenig Heizenergie verbrauchen, sinken theoretisch auch die Grundkosten. Aber praktisch spielt der PREIS für die Energie die Hauptrolle.

zum Vergleich: Mieter X mit 100 m² im MFH mit 10 WE. X zahlt --anteilig-- (zb 50%) Grundkosten und noch dazu (zB 50%) nach eigenem gemessenem Verbrauch. Seinen 9 Nachbarn gehts ebenso.
Zieht X sich warm an und verbraucht wenig Heizenergie, zahlt er weniger an (eigenen) Verbrauchskosten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö, sicher nicht.

Doch.
Einfach mal die Gesetze lesen und verstehen oder mal mit banaler Logik versuchen ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch.
Die Rechnung des Bewohners des anderen Hauses muss der TE eher nicht bezahlen.

Oder nach welchem Gesetz müsste er das tun?

Die banale Logik sagt, anteilig sind Betriebskosten zu zahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4536 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Rechnung des Bewohners des anderen Hauses muss der TE eher nicht bezahlen.


Dann google mal "Wirtschaftseinheit bei Betriebskosten"

Zitat (von hh):
Gibt es getrennte Heizungsanlagen oder eine gemeinsame Zentralheizung?

Gibt es für das Wasser getrennte Hauptanschlüsse oder einen gemeinsamen Hauptanschluss?


Das ist die relevante Frage für die Abrechnung dieser Kosten.

Im übrigen gilt wohl das was Harry hier schreibt:

Zitat (von Harry van Sell):
Das sieht der Gesetzgeber im Rahmen der HeizkostenV durchaus so vor, das man für die Nachbarn mit bezahlt, insofern wäre das prinzipiell nicht zu beanstanden.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Dann google mal "Wirtschaftseinheit bei Betriebskosten"
O.K.
Zitat (von Maxel55):
und müsste trotzdem die Rechnung für die anderen Bewohner mitbezahlen.

Falls ja,
Welche Rechnung wofür und in welcher Höhe?
Welche Anteile wofür und in welcher Höhe?

Vielleicht klärt der TE mal auf?
Vielleicht beantwortet er die Frage 1?

Zitat (von Maxel55):
Die Bewohner der Beiden Häuser bekommen die Rechnung anteilig aufgebrummt.
Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4536 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Falls ja,
Welche Rechnung wofür und in welcher Höhe?
Welche Anteile wofür und in welcher Höhe?


Es wird doch nur nach dem vereinbarten Abrechnungsschlüssel abgerechnet und rein rechnerisch ist es egal, ob es sich um eine Wirtschaftseinheit aus mehreren Häusern, oder um ein einzelnes Haus handelt. Einfache Mathematik.

Zitat (von Maxel55):
Ganz einfach: Die Bewohner der Beiden Häuser bekommen die Rechnung anteilig aufgebrummt.


Nein, das stimmt so nicht. Jeder zahlt nur den Anteil, der lt. MV für seine WE vereinbart wurde. Bei den kalten Betriebskosten wird meist nach qm oder (teilweise) auch WE oder Personen abgerechnet. Nehmen wir das Beispiel qm an einer einfachen Rechnung:

Wirtschaftseinheit besteht aus 5 Häusern, mit jeweils 6 WE, welche pro WE 50 qm hat. Dann hat die gesamte Wirtschaftseinheit also 5 (Häuser) x 6 (WE) x 50 qm, somit 1500 qm Gesamtfläche.

Die Versicherung kostet für die gesamte Wirtschaftseinheit 3.000,00 € (nur ein Beispiel). Das wären dann 3.000 € : 1500 qm somit Kosten 2 €/qm, da in diesem Beispiel (der Einfachheit halber) jede Wohnung 50 qm hat, zahlt also jeder Mieter (in diesem Beispiel) 2 € pro qm an Kosten der Versicherung, somit 100 €. Du siehst also, niemand bekommt hier für irgendjemanden die Kosten "aufgebrummt"

Dass die Mietergemeinschaft den Vielbader, Wasser- (wenn es nur eine Wasseruhr gibt) oder Heizkostenverschwender etwas subventioniert ist nicht zu ändern, das muss man eben hinnehmen. Wenn einem das nicht passt, dann muss man umziehen.

-- Editiert von User am 7. Januar 2023 15:43

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Es wird doch nur nach dem vereinbarten Abrechnungsschlüssel abgerechnet
Eben. Und genau DAS versuchte ich dem TE zu erklären...Der Schlüssel sagt ---anteilige Kosten---.
Seine Abrechnung zeigt vermutlich:
Grundkosten (immer) nach Wohnfläche, Verbrauchskosten (nur) nach eigenem Verbrauch, alles nach HeizKV,

Zitat (von Solan196):
Nein, das stimmt so nicht.
Eben. Und genau DAS versuchte ich dem TE zu erklären.
Keinesfalls muss er die Rechnung der anderen bezahlen, egal, ob er die Heizung drosselt und sich warm anzieht.

ANTEILIG--- habe ich doch nun mehrfach geschrieben.

Zitat (von Anami):
1. Eure Anteile für euer Haus, das wäre zulässig....2.Gegen anteilige Aufbrummung ist grundsätzlich nichts zu sagen... 3.Vermutlich zahlen die im Nebenhaus ebenso anteilig nach Grundkosten und eigenem Verbrauch...4. anteilig sind Betriebskosten zu zahlen.


Beide Häuser gehören 1Vermieter, ich gehe von einer Wirtschaftseinheit aus und der Vermieter berechnet die Betriebskosten zu Recht ---anteilig--- für beide Mieteinheiten.
Zitat (von Solan196):
Wenn einem das nicht passt, dann muss man umziehen.
Ja, eben. Oder man versteht als TE, was der Vermieter dem Mieter aufbrummen darf.
Zitat (von Solan196):
Wirtschaftseinheit besteht aus 5 Häusern,
Nö, aus 2. :wink:

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#15
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vielleicht klärt der TE mal auf?
Einzig darauf kommt es hier noch an ...

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