Wir wohnen in einem "Straßenzug", d.h. die Häuser sind "aneinander gereiht. Hier ist es so, dass zwei "Häuser" einem Vermieter gehören und durch die Wohnungsverwaltung verwaltet werden. Nun haben wir die Betriebskostenabrechnung erhalten und sollen nun die Heiz u. Wasserkosten für "Beide Häuser" anteilig bezahlen. Ist das zulässig? Denn wenn wir zb. keine Heizung betreiben würden und "Nachbarn" das
Ganze Jahr heizen, bezahlen wir dies mit. Verhält sich genauso mit dem Wasser sprich zb. baden.
-- Editiert von User am 5. Januar 2023 09:37
Betriebskosten, Nachbarhaus mitbezahlen?
5. Januar 2023
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Frage vom 5. Januar 2023 | 09:36
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskosten, Nachbarhaus mitbezahlen?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2023 | 09:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
Gibt es getrennte Heizungsanlagen oder eine gemeinsame Zentralheizung?
Gibt es für das Wasser getrennte Hauptanschlüsse oder einen gemeinsamen Hauptanschluss?
#2
Antwort vom 5. Januar 2023 | 10:43
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGibt es getrennte Heizungsanlagen oder eine gemeinsame Zentralheizung? :
>>
Gibt es für das Wasser getrennte Hauptanschlüsse oder einen gemeinsamen Hauptanschluss?
>>
Gruß
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#3
Antwort vom 5. Januar 2023 | 16:56
Von
Status: Unbeschreiblich (31950 Beiträge, 5626x hilfreich)
Eure Anteile für euer Haus, das wäre zulässig.ZitatNun haben wir die Betriebskostenabrechnung erhalten und sollen nun die Heiz u. Wasserkosten für "Beide Häuser" anteilig bezahlen. :
Woraus schließt du das?ZitatDenn wenn wir zb. keine Heizung betreiben würden und "Nachbarn" das Ganze Jahr heizen, bezahlen wir dies mit. :
#4
Antwort vom 5. Januar 2023 | 18:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
Zitat>> :
Etwas mehr Kontext bei der Beantwortung wäre hilfreich ...
#5
Antwort vom 5. Januar 2023 | 19:03
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWoraus schließt du das? :
Ganz einfach: Die Bewohner der Beiden Häuser bekommen die Rechnung anteilig aufgebrummt. Ich könnte mich dick anziehen, keine Heizung benutzen etc. und müsste trotzdem die Rechnung für die anderen Bewohner mitbezahlen.
#6
Antwort vom 5. Januar 2023 | 19:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatIch könnte mich dick anziehen, keine Heizung benutzen etc. und müsste trotzdem die Rechnung für die anderen Bewohner mitbezahlen. :
Das sieht der Gesetzgeber im Rahmen der HeizkostenV durchaus so vor, das man für die Nachbarn mit bezahlt, insofern wäre das prinzipiell nicht zu beanstanden.
#7
Antwort vom 5. Januar 2023 | 19:54
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 259x hilfreich)
Mit diesem Umstand ist ein Nicht-Heizer einer Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses immer konfrontiert.ZitatIch könnte mich dick anziehen, keine Heizung benutzen etc. und müsste trotzdem die Rechnung für die anderen Bewohner mitbezahlen. :
Dass 30-50% der Heizkosten verbrauchsunabhängig auf die einzelnen Wohnungen umgelegt werden.
Das sieht die HeizKV so vor und muss demzufolge so gemacht werden.
Und ist ganz unabhängig von der hier zur Rede stehenden Frage, ob es vorliegend korrekt ist dass 2 Häuser zusammen abgerechnet werden.
Diese Frage wird rein von den Antworten auf die zuvor gestellten Fragen abhängen ...
#8
Antwort vom 6. Januar 2023 | 11:41
Von
Status: Unbeschreiblich (31950 Beiträge, 5626x hilfreich)
Gegen anteilige Aufbrummung ist grundsätzlich nichts zu sagen. Das geht den meisten Mietern so.ZitatDie Bewohner der Beiden Häuser bekommen die Rechnung anteilig aufgebrummt. :
Ich meinte, wie deine Abrechnung aussieht--- ob du dich dick anziehen könntest, ist vermutlich nicht daraus zu erkennen.
Nö, sicher nicht. Vermutlich zahlen die im Nebenhaus ebenso anteilig nach Grundkosten und eigenem Verbrauch.Zitatund müsste trotzdem die Rechnung für die anderen Bewohner mitbezahlen. :
Wenn sich bei euch alle Bewohner beider Häuser warm anziehen und wenig Heizenergie verbrauchen, sinken theoretisch auch die Grundkosten. Aber praktisch spielt der PREIS für die Energie die Hauptrolle.
zum Vergleich: Mieter X mit 100 m² im MFH mit 10 WE. X zahlt --anteilig-- (zb 50%) Grundkosten und noch dazu (zB 50%) nach eigenem gemessenem Verbrauch. Seinen 9 Nachbarn gehts ebenso.
Zieht X sich warm an und verbraucht wenig Heizenergie, zahlt er weniger an (eigenen) Verbrauchskosten.
#9
Antwort vom 6. Januar 2023 | 15:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatNö, sicher nicht. :
Doch.
Einfach mal die Gesetze lesen und verstehen oder mal mit banaler Logik versuchen ...
#10
Antwort vom 6. Januar 2023 | 17:03
Von
Status: Unbeschreiblich (31950 Beiträge, 5626x hilfreich)
Die Rechnung des Bewohners des anderen Hauses muss der TE eher nicht bezahlen.ZitatDoch. :
Oder nach welchem Gesetz müsste er das tun?
Die banale Logik sagt, anteilig sind Betriebskosten zu zahlen.
#11
Antwort vom 7. Januar 2023 | 11:02
Von
Status: Master (4536 Beiträge, 545x hilfreich)
ZitatDie Rechnung des Bewohners des anderen Hauses muss der TE eher nicht bezahlen. :
Dann google mal "Wirtschaftseinheit bei Betriebskosten"
ZitatGibt es getrennte Heizungsanlagen oder eine gemeinsame Zentralheizung? :
Gibt es für das Wasser getrennte Hauptanschlüsse oder einen gemeinsamen Hauptanschluss?
Das ist die relevante Frage für die Abrechnung dieser Kosten.
Im übrigen gilt wohl das was Harry hier schreibt:
ZitatDas sieht der Gesetzgeber im Rahmen der HeizkostenV durchaus so vor, das man für die Nachbarn mit bezahlt, insofern wäre das prinzipiell nicht zu beanstanden. :
#12
Antwort vom 7. Januar 2023 | 12:42
Von
Status: Unbeschreiblich (31950 Beiträge, 5626x hilfreich)
O.K.ZitatDann google mal "Wirtschaftseinheit bei Betriebskosten" :
Zitatund müsste trotzdem die Rechnung für die anderen Bewohner mitbezahlen. :
Falls ja,
Welche Rechnung wofür und in welcher Höhe?
Welche Anteile wofür und in welcher Höhe?
Vielleicht klärt der TE mal auf?
Vielleicht beantwortet er die Frage 1?
Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden.ZitatDie Bewohner der Beiden Häuser bekommen die Rechnung anteilig aufgebrummt. :
#13
Antwort vom 7. Januar 2023 | 15:42
Von
Status: Master (4536 Beiträge, 545x hilfreich)
ZitatFalls ja, :
Welche Rechnung wofür und in welcher Höhe?
Welche Anteile wofür und in welcher Höhe?
Es wird doch nur nach dem vereinbarten Abrechnungsschlüssel abgerechnet und rein rechnerisch ist es egal, ob es sich um eine Wirtschaftseinheit aus mehreren Häusern, oder um ein einzelnes Haus handelt. Einfache Mathematik.
ZitatGanz einfach: Die Bewohner der Beiden Häuser bekommen die Rechnung anteilig aufgebrummt. :
Nein, das stimmt so nicht. Jeder zahlt nur den Anteil, der lt. MV für seine WE vereinbart wurde. Bei den kalten Betriebskosten wird meist nach qm oder (teilweise) auch WE oder Personen abgerechnet. Nehmen wir das Beispiel qm an einer einfachen Rechnung:
Wirtschaftseinheit besteht aus 5 Häusern, mit jeweils 6 WE, welche pro WE 50 qm hat. Dann hat die gesamte Wirtschaftseinheit also 5 (Häuser) x 6 (WE) x 50 qm, somit 1500 qm Gesamtfläche.
Die Versicherung kostet für die gesamte Wirtschaftseinheit 3.000,00 € (nur ein Beispiel). Das wären dann 3.000 € : 1500 qm somit Kosten 2 €/qm, da in diesem Beispiel (der Einfachheit halber) jede Wohnung 50 qm hat, zahlt also jeder Mieter (in diesem Beispiel) 2 € pro qm an Kosten der Versicherung, somit 100 €. Du siehst also, niemand bekommt hier für irgendjemanden die Kosten "aufgebrummt"
Dass die Mietergemeinschaft den Vielbader, Wasser- (wenn es nur eine Wasseruhr gibt) oder Heizkostenverschwender etwas subventioniert ist nicht zu ändern, das muss man eben hinnehmen. Wenn einem das nicht passt, dann muss man umziehen.
-- Editiert von User am 7. Januar 2023 15:43
#14
Antwort vom 7. Januar 2023 | 18:26
Von
Status: Unbeschreiblich (31950 Beiträge, 5626x hilfreich)
Eben. Und genau DAS versuchte ich dem TE zu erklären...Der Schlüssel sagt ---anteilige Kosten---.ZitatEs wird doch nur nach dem vereinbarten Abrechnungsschlüssel abgerechnet :
Seine Abrechnung zeigt vermutlich:
Grundkosten (immer) nach Wohnfläche, Verbrauchskosten (nur) nach eigenem Verbrauch, alles nach HeizKV,
Eben. Und genau DAS versuchte ich dem TE zu erklären.ZitatNein, das stimmt so nicht. :
Keinesfalls muss er die Rechnung der anderen bezahlen, egal, ob er die Heizung drosselt und sich warm anzieht.
ANTEILIG--- habe ich doch nun mehrfach geschrieben.
Zitat1. Eure Anteile für euer Haus, das wäre zulässig....2.Gegen anteilige Aufbrummung ist grundsätzlich nichts zu sagen... 3.Vermutlich zahlen die im Nebenhaus ebenso anteilig nach Grundkosten und eigenem Verbrauch...4. anteilig sind Betriebskosten zu zahlen. :
Beide Häuser gehören 1Vermieter, ich gehe von einer Wirtschaftseinheit aus und der Vermieter berechnet die Betriebskosten zu Recht ---anteilig--- für beide Mieteinheiten.
Ja, eben. Oder man versteht als TE, was der Vermieter dem Mieter aufbrummen darf.ZitatWenn einem das nicht passt, dann muss man umziehen. :
Nö, aus 2.ZitatWirtschaftseinheit besteht aus 5 Häusern, :
#15
Antwort vom 7. Januar 2023 | 18:53
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 259x hilfreich)
Einzig darauf kommt es hier noch an ...ZitatVielleicht klärt der TE mal auf? :
Und jetzt?
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