Betriebskosten Abrechnung 2

30. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lexxy123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskosten Abrechnung 2

Hi

Kurze Frage . Darf mein Vermieter trotz plus auf dem mieterkonto , und Großem plus in der Abrechnung der Betriebskosten , kleine Differenzen aus der mietzahlung einfordern?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Was ist ein Mieterkonto ?
In wie fern ein "großes Plus" in der Betriebskostenabrechnung ?
Wie enstehen denn "kleine Differenzen aus der Mietzahlung" ?

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#2
 Von 
Lexxy123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Differenz kommt daher das es eine Anhebung der Heizkosten gab , ich es aber versäumt habe dies im Dauerauftrag zu ändern. Dennoch habe ich bei den Heizkosten ( nur den Heizkosten , ohne kalte Betriebskosten ) ein Plus in der Abrechnung von fast 700 Euro .

Ein Mieterkonto ist das Konto bei der Verwaltung auf die meine Miete eingeht . Auch da hab ich laut Auszügen ein Plus von 13 Euro .

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Der Vermieter darf Guthaben aus eine BK-Abrechnung mit offenen Forderungen verrechnen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Lexxy123):
Die Differenz kommt daher das es eine Anhebung der Heizkosten gab , ich es aber versäumt habe dies im Dauerauftrag zu ändern.


Also hast Du zu wenig Nebenkosten vorausgezahlt und nicht zu wenig Miete.

Wenn in der Abrechnung ein Plus von 700 EUR ist, dann verstehe ich aber nicht, wieso der Vermieter die Vorauszahlung anhebt ?

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sicher, dass es ein Plus war bei den HK? Mitunter rechnenn die Unternehmen mit dem VorauszahlungSOLL (entspricht dem was Sie zahlen sollten und nicht dem was Sie gezahlt haben) ... evtl. ist hier ein Verständigungsfehler?

Wenn tatsächlich ein Guthaben bei den HK zu verzeichnen ist, wie verhält sich das zu den kalten BK? Sollte da dann immer noch ein Plus am Ende stehen, bitten Sie den VM einfach die Forderung mit dem Guthaben zu verrechnen und das restliche Guthaben an Sie auszuzahlen.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Lexxy123):
Kurze Frage .
WAS genau schreibt dir denn dein Vermieter?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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