Hallo,
ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung bekommen und bin aus allen Wolken gefallen. Ich sollm mich mit 160 Euro an den letzten Teparaturkosten beteiligen. Dabei handelt es sich nicht um WG interne Kosten, sondern Kosten, die das Treppenhaus, den Keller, Lichtschalter im Treppenhaus, die Sprechanlage des gesamten Hauses,neue Lampen im Treppenhaus und Reparaturen am Dach betreffen.
Im Mietvertrag steht zwar folgendes:
Verschuldungsunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinerer Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im Einzelfall einen betrag von 100 euro- 400 Euro nicht übersteigen, zu tragen.
Darf mein Vermieter nun laut Vertrag die Kosten auf mich/ meine übrigen Mitbewohner umlagern?
2 angehende Juristen aus der unteren WG sind der Meinung, dass dieses nicht rechtens ist.
Ehe ich meine Nebenkostenabrechnung von einem ANwalt prüfen lasse, möchte ich eure Meinung zu dem Fall mal wissen.
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Betriebskosten - Darf mein Vermieter nun die Kosten auf mich/ meine übrigen Mitbewohner umlagern?
9. September 2012
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Frage vom 9. September 2012 | 13:41
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskosten - Darf mein Vermieter nun die Kosten auf mich/ meine übrigen Mitbewohner umlagern?
#1
Antwort vom 9. September 2012 | 14:21
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1395x hilfreich)
quote:
2 angehende Juristen aus der unteren WG sind der Meinung, dass dieses nicht rechtens ist.
Da hast du doch schon 2 Meinungen. Und ich denke, dass die angehenden Juristen auch die Rechnungen gesehen haben, oder nicht?
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#2
Antwort vom 9. September 2012 | 16:05
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 290x hilfreich)
Die genannten Sachen sind nicht umlagefähig und die Klausel im Mietvertrag ist nicht wirksam.
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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"
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#3
Antwort vom 9. September 2012 | 17:22
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1468x hilfreich)
Reparaturkosten haben nichts in Nebenkostenabrechnungen zu suchen. Und die aufgeführten Positionen können auch nicht im Rahmen der Kleinreparaturklausel umgelegt werden.
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#4
Antwort vom 9. September 2012 | 19:26
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank schonmal
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