Können Betriebskosten für einen Garagenstellplatz (Gilt für die Eigentümer als "Sondereigentum") für die Jahre 1999 und 2000 jetzt noch bei Mietern geltend gemacht werden. Ist das nicht, zumindest teilweise, schon verjährt?
Können diese überhaupt geltend gemacht werden, wenn der Mietvertrag den Passus "Die Miete beträgt INCL. Tiefgarage z.Zt. monatlich DM....." ?
Viele Grüße
Betriebskosten Garagenstellplatz
18. September 2002
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Frage vom 18. September 2002 | 12:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskosten Garagenstellplatz
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