Betriebskosten Grundsteuer Nachforderung

16. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
2penman
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 63x hilfreich)
Betriebskosten Grundsteuer Nachforderung

Liebe Ratgeber,
wir haben unser Haus vermietet und am 4.6.2008 einen Änderungsbescheid über die Grundsteuer mit einer Nachforderung für die Jahre 2004 bis 2008 bekommen.
Am 10.7.2008 haben wir unsere Mieter über die Nachforderung informiert und die Nachforderung unseren Mietern in Rechnung gestellt. Leider haben sie bisher nicht bezahlt.

Für welche Jahre ist die Nachforderung bereits verjährt und welche Fristen müssen wir evtl einhalten, damit unsere Forderung nicht verjährt?

Vielen Dank und Gruß
2penman

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem Gottgleichen
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 36x hilfreich)

Da ist noch nichts verjährt.

Warum wartet Ihr denn über ein halbes Jahr auf ausbleibende Zahlungen, ohne mal nachzuhaken ?

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#2
 Von 
2penman
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 63x hilfreich)

wir haben schriftlich nachgehakt. Jetzt müsen wir uns allerdings weitergehende Schritte überlegen.
Danke
2penman

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#3
 Von 
dem Gottgleichen
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 36x hilfreich)

quote:
wir haben schriftlich nachgehakt.


Ohne Rückäußerung der Mieter ?

Der nächste Schritt wäre dann das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid).

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#4
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
und am 4.6.2008 einen Änderungsbescheid über die Grundsteuer mit einer Nachforderung für die Jahre 2004 bis 2008 bekommen.


Mal so dov gefragt:

WIESO gibt es einen Änderungsbescheid nach VIER Jahren? Ich frage mich grad, ob der Bescheid überhaupt rechtens ist. ;)

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#5
 Von 
dem Gottgleichen
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 36x hilfreich)

Steuerliche Verjährungsfristen sind a bisserl länger.

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#6
 Von 
2penman
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 63x hilfreich)

die Grundsteuer hätte sogar für die vergangenen 8 Jahre korrigiert werden müssen. Das Finanzamt fordert aber nur die letzten 4 Jahre nach.

2penman

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#7
 Von 
dem Gottgleichen
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 36x hilfreich)

quote:
Das Finanzamt fordert aber nur die letzten 4 Jahre nach.


Sagen wir mal: die Gemeinde.

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#8
 Von 
2penman
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 63x hilfreich)

Richtig! Landeshauptstadt Fachbereich Finanzen.

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#9
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
die Grundsteuer hätte sogar für die vergangenen 8 Jahre korrigiert werden müssen.


Darf die Forum-Gemeinde auch den Grund dafür erfahren. :???:

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#10
 Von 
dem Gottgleichen
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 36x hilfreich)

Wahrscheinlich wurde der Einheitswert geändert.

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#11
 Von 
2penman
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 63x hilfreich)

weil das Haus 8 Jahre alt ist und der Einheitswert damals nicht oder nicht richtig angepasst wurde.

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#12
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)

man kann die miete und die nk für die letzten 3 jahre zurück fordern

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#14
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Die Grundsteuer kann seitens der Gemeinde für längstens 4 Jahre rückwirkend gefordert werden. Und gemeinden lassen sich oftmals bis kurz vor Fristablauf Zeit. Ärgerlich, aber leider nicht ungewöhnlich.

Umlagefähige Kosten kann m.E. ein Vermieter auch noch nach vier Jahren einfordern, wenn ihm diese Kosten dann erst bekannt geworden sind.

- man kann die miete und die nk für die letzten 3 jahre zurück fordern -
Was'n das fürn Quatsch?

lg R.M.

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