Liebe Ratgeber,
wir haben unser Haus vermietet und am 4.6.2008 einen Änderungsbescheid über die Grundsteuer mit einer Nachforderung für die Jahre 2004 bis 2008 bekommen.
Am 10.7.2008 haben wir unsere Mieter über die Nachforderung informiert und die Nachforderung unseren Mietern in Rechnung gestellt. Leider haben sie bisher nicht bezahlt.
Für welche Jahre ist die Nachforderung bereits verjährt und welche Fristen müssen wir evtl einhalten, damit unsere Forderung nicht verjährt?
Vielen Dank und Gruß
2penman
Betriebskosten Grundsteuer Nachforderung
Fragen zur Miete?
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Da ist noch nichts verjährt.
Warum wartet Ihr denn über ein halbes Jahr auf ausbleibende Zahlungen, ohne mal nachzuhaken ?
wir haben schriftlich nachgehakt. Jetzt müsen wir uns allerdings weitergehende Schritte überlegen.
Danke
2penman
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quote:
wir haben schriftlich nachgehakt.
Ohne Rückäußerung der Mieter ?
Der nächste Schritt wäre dann das gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid).
quote:
und am 4.6.2008 einen Änderungsbescheid über die Grundsteuer mit einer Nachforderung für die Jahre 2004 bis 2008 bekommen.
Mal so dov gefragt:
WIESO gibt es einen Änderungsbescheid nach VIER Jahren? Ich frage mich grad, ob der Bescheid überhaupt rechtens ist.
Steuerliche Verjährungsfristen sind a bisserl länger.
die Grundsteuer hätte sogar für die vergangenen 8 Jahre korrigiert werden müssen. Das Finanzamt fordert aber nur die letzten 4 Jahre nach.
2penman
quote:
Das Finanzamt fordert aber nur die letzten 4 Jahre nach.
Sagen wir mal: die Gemeinde.
Richtig! Landeshauptstadt Fachbereich Finanzen.
quote:
die Grundsteuer hätte sogar für die vergangenen 8 Jahre korrigiert werden müssen.
Darf die Forum-Gemeinde auch den Grund dafür erfahren.
Wahrscheinlich wurde der Einheitswert geändert.
weil das Haus 8 Jahre alt ist und der Einheitswert damals nicht oder nicht richtig angepasst wurde.
--- editiert vom Admin
man kann die miete und die nk für die letzten 3 jahre zurück fordern
Die Grundsteuer kann seitens der Gemeinde für längstens 4 Jahre rückwirkend gefordert werden. Und gemeinden lassen sich oftmals bis kurz vor Fristablauf Zeit. Ärgerlich, aber leider nicht ungewöhnlich.
Umlagefähige Kosten kann m.E. ein Vermieter auch noch nach vier Jahren einfordern, wenn ihm diese Kosten dann erst bekannt geworden sind.
- man kann die miete und die nk für die letzten 3 jahre zurück fordern -
Was'n das fürn Quatsch?
lg R.M.
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