Hallo in die Runde.
Wir sind seither 30 Mieter gewesen. Nun wurde umgewandelt in Eigentumswohnungen. 2 wurden zum 1.9. 2021 verkauft. Die Grundsteuer ist jetzt anteilsmäsig bei allen verbliebenen Mietern gestiegen, genau um den Betrag der die beiden verkauften Wohnungen ausmacht. Also m2 x Monate mit neuem Eigentümer. Verwalter hat also die Rechnung über die Grundsteuer, die am Jahresanfang kommt, auf die verblieben Mieter aufgeteilt Hätte das nicht bei Verkauf beachtet werde müssen?
Betriebskosten Grundsteuer bei Umwandlung
Fragen zur Miete?
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Beim Kauf einer Wohnung, bezahlt der neue Eigentümer die Gebühr für die Grundsteuer. Entweder weiß das zuständige Steueramt noch nichts vom Kauf der Wohnungen oder es wurde woanders ein Fehler gemacht.
Dem Verwalter hätte dies auffallen müssen, mit dem Kontakt aufnehmen, allerdings in schriftlicher Form.
Danke für schnelle Antwort.
Das ist mir schon klar, daß der Eigentümer die Grundsteuer zahlt.
Die Gemeinde berechnet aber immer nur zum Jahresanfang für das ganze Jahr. In diesem Fall, Hausverwaltung Eigentümer für alle Wohnungen.
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Deshalb fällt aber auch nicht mehr Grundsteuer für den jeweiligen Eigentümer an.
Die alten Eigentümer der verkauften Wohnungen zahlen ihre Grundsteuer und der Rest (also 28) wird auf die Mieter umgelegt.
Nächstes Jahr werden auch nur 28 Einheiten auf die Mieter umgelegt, die 2 neuen Eigentümer zahlen ihren Anteil selbst.
Ich versuche es nochmal zu erklären.
Die neuen Eigentümer haben für 2021 keine Rechnung der Gemeinde erhalten, weil Rechnung am Jahresanfang erstellt wird.
Der Verwalter hätte die 4 Monate auf Ausfall oder Leerstand buchen müssen. Oder noch besser an die neuen Eigentümer stellen müssen, dies ist aus Bequemlichkeit nicht erfolgt, oder im Kaufvertrag wurde nichts vereinbart.
Ich wollte hier nur Rückfragen, ob ich richtig liege und ein Widerspruch sinnvoll ist.
Und nochmal, die Grundsteuer muss von den alten Eigentümern für das ganze Jahr gezahlt werden.
Das ändert aber nichts daran, dass die restlichen 28 Einheiten nur für den Rest aufkommen müssen.
Das ist aber so nicht geschehen.
Der alte Eigentümer ist eine Wohnungs Gesellschaft mit eigener Verwaltung.
Die Gesamtjahresrechnung Grundsteuer wurde wie folgt verteilt:
28 Miet Wohnungen 12 Monate + 2 damals noch Miet Wohnungen 8 Monate. Also weniger Teilnehmer/Monate daher höher für jeden. Die 2 x fehlenden Monate wurden auf die Mieter verteilt.
ZitatDie 2 x fehlenden Monate wurden auf die Mieter verteilt. :
Das ist nicht zulässig. Der Vermieter muss diesen Teil der Grundsteuer entweder dem Käufer weiter belasten oder selbst tragen.
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