Betriebskosten-Heizung !

24. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
supernova-xxl
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskosten-Heizung !

Hallo

meine Vermieterin hat mir eine Rechnung zugeschickt die ich nicht verstehe vom 2009 Betriebskosten-Heizung soll ich den Betrag X bezahlen ist das Rechtens .

ich Zahle schon meine Warmmiete also Inkl.der Nebenkosten und jetzt soll ich vom vor Jahr noch eine Rechnung Bezahlen ?.

Wohne schon über 20 Jahre in der Wohnung Zahle pünktlich meine Miete mit Nebenkosten und solche zusätzliche Kosten sehe ich sehr Problematisch.

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12325.10.2010 09:45:30
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
supernova-xxl
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

vielen dank für Ihre Interesse,nun
lt. Mietvertrag Zahle ich Monatlich 169 € Vorauszahlung für Betriebskosten wie Warmwasser und Heizung (sprich die Nebenkosten) zuzügl.die Kaltmiete.

so nun lese ich im Einheitsmietvertrag den wir Anfang dieses Jahres mit der Vermieterin Unterschrieben haben (früher alle 10 Jahre-jetzt alle 4 Jahre...),

im kleingedruckten steht ,die Jährliche Betriebskostenrvorauszahlungen erfolgt unverzüglich...und ist spätestens innerhalb eines Monats zu Bezahlen .

ich stimme dem zu, wir sind eine 12 Parteien Haus und wir sind sehr Sparsam was Wasser und Strom Verbrauch angeht,ich möchte eine detalierte Einsicht haben-den ich auch bei der Hausverwaltung angefordert habe.

ist schon sehr ärgerlich dieses Kleingedruckte...

150 € für 2009 ...und was kommt nächstes Jahr 250 € !

Danke für die Infos .

MfG.

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#6
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Einheitsmietvertrag den wir Anfang dieses Jahres mit der Vermieterin Unterschrieben haben (früher alle 10 Jahre-jetzt alle 4 Jahre

Häh ?



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0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

quote:
so nun lese ich im Einheitsmietvertrag den wir Anfang dieses Jahres mit der Vermieterin Unterschrieben haben (früher alle 10 Jahre-jetzt alle 4 Jahre...),


:???:

quote:
im kleingedruckten steht ,die Jährliche Betriebskostenrvorauszahlungen erfolgt unverzüglich...und ist spätestens innerhalb eines Monats zu Bezahlen.


Das würde auch so gelten, wenn es dort nicht stehen würde. Was würdest Du denn als angemessene Zahlungsfrist sehen?

quote:
ich möchte eine detalierte Einsicht haben-den ich auch bei der Hausverwaltung angefordert habe.


Du hast Anspruch darauf, bei der Hausverwaltung Einsicht zu erhalten, nicht jedoch auf das Zuschicken der Unterlagen.

quote:
ist schon sehr ärgerlich dieses Kleingedruckte...


Was ist denn daran ärgerlich? Das von Dir zitierte Kleingedruckte gibt nur die ohnehin geltende Gesetzeslage wider.


Wenn Du schon seit 20 Jahren in der Wohnung wohnst, dann ist es ungewöhnlich, dass Du jetzt erstmalig eine Nachzahlung erhälst und nie eine Rückzahlung erhalten hast. Du hast in jedem Jahr einen Anspruch auf Abrechnung der Nebenkosten und natürlich auch einen Anspruch darauf, zuviel gezahlte Nebenkosten erstattet zu erhalten, andererseits die Pflicht, zu wenig gezahlte Kosten nachzuzahlen.

Wenn Du für die Jahre vor 2009 nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten hast, dann solltest Du sie in diesem Zusammenhang auch anfordern. Angst vor einer Nachzahlung brauchst Du dabei nicht zu haben, da solche Ansprüche des Vermieters verjährt sind. Erstattungsansprüche für die Jahre 2006 bis 2008 sind jedoch noch nicht verjährt.

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#9
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
supernova-xxl
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Infos,

ich weis nicht wie Ihr das macht bei unserem Mietvertrag müssen wir alle 10 Jahre (alter Mietvertrag ) jetzt alle 4 Jahre Verlängern so kenne ich das ?

diese Woche gehe ich mal bei der Hausverwaltung vorbei und frag mal Persönlich nach wie der Betrag von 150 € Betriebskosten für die Heizung zustande kommt,mal sehen.

...das werde ich auch tun vor 2009 alle Betriebskosten für meine Mietwohnung
( 65 qm-2 Erw.- Kinder) anfordern mal sehen was dabei raus kommt.

angst direkt nicht das macht mich schon traurig-welche kosten kommen noch auf mich zu...hab ne Familie durchzukriegen.Vorauszahlungen hier Stromrechnungen da (...).

Danke an Sassy2 und an die anderen Kollegen,im Moment sollte ich mal abwarten.sory hab Probleme mit meiner Tastatur und mit der Rechtschreibung hab ich es nicht so .

Ich halte euch am laufenden,Dankeschön-
MfG.

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#12
 Von 
supernova-xxl
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

die Vermieterin und die Hausverwaltung kann für das Jahr 2009 keinerlei nachweis darüber führen,schon komisch.
Aber ich soll einen Betrag x Bezahlen .

ich habe die Vermieterin darauf hingewiesen das ohne einen nachweis schwierig wird überhaupt etwas zu bezahlen.Die Hausverwaltung sagt die Vermieterin muß es wissen und die Vermieterin sagt hab keinerlei Nachweis...bin sehr verärgert im Moment.
werde mal die Hausverwaltung einen besuch machen,bin gespannt was die dazu sagen.

desweiteren habe ich die Vermieterin darauf hingewiesen das in einem Zimmer die Antennensteckdose nicht Funktioniert-ich solle einen Fachmann beauftragen und die kosten selbst übernehmen -"....heeee hallo!.

stimmt das !

MfG.dankeschön

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#13
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
LiloWanders am 24.10.2010 13:10
Eine Brutto-Warmmiete verstößt gegen die Heizkostenverordnung nach der der Verbrauch von Wärme individuell erfasst und abgerechnet werden muss. Lese dazu hier weiter: http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Mieten/Heizkostenabrechnung/Urteile-zur-Abrechnungspraxis__1150/

Das ist richtig.

quote:
LiloWanders am 24.10.2010 13:10
Wenn dein Verbrauch aber nicht erfasst werden kann, weil du keine Messeinrichtungen an den Heizkörpern/Heizleitungen hast, dann soll dir die Vermieterin doch mal erklären, warum sie jetzt mehr Geld will, als im Vertrag vereinbart.

Nach der zutreffenden Erkenntnis, dass die Vereinbarung einer Warmmiete nicht wirksam ist, wird es über eine korrekte Abrechnung hinaus keiner weiteren Rechtfertigung der von Vertrag abweichenden Forderung mehr bedürfen.
Eine fehlende Verbrauchserfassung steht einer Abrechnung nach Heizkostenverordnung nicht entgegen. Der Verbrauch in diesem Fall gem. § 9a HeizkV zu schätzen. Muss für mehr als 25% der Fläche geschätzt werden, ist der Verbrauchskostenanteil nach dem Schlüssel zu verteilen, der für die Grundkosten verwendet wird. In der Regel wird dies Wohnfläche sein. Der Mieter kann den nicht verbrauchsabhängig abgerechneten Kostenanteil nach § 12 HeizkV um 15% kürzen.
Ob eine konkrete Abrechnung richtig ist oder nicht, kann hier nicht beurteilt werden. Grundsätzlich ist die Abrechnung der tatsächlichen Kosten aber nicht zu beanstanden.


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#15
 Von 
supernova-xxl
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Dankeschön für die,Infos.

mal abwarten was passiert !

Die Antennen Steckdose war schon immer da nur geht dieser nicht,warum keine Ahnung.Hab mit der Vermieterin gesprochen,...eine in der Wohnung reicht aus eine zweite Steckdose ist die Sache des Mieters....

Dankeschön MfG.

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#16
 Von 
supernova-xxl
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

ne frage an den Praktikant User;ich Wohne in einer 3 ZKB (65 qm) Wohnung
wir sind eine Fam.2+2.wie Rechnet man pro qm Meter...gibt es da eine Tabelle oder der Gleichen ?

nein, ich zahle eine Kaltmiete zuzügl.die Nebenkosten so ist es im Mietvertrag vereinbart und die Betriebskosten ist Extra zu bezahlen ... ,nur die frage ist-ist in den Nebenkosten die Betriebskosten enthalten und was genau ist unter Betriebskosten zu verstehen (Müll-Hausmeister Gebühren usw).

Die Hausverwaltung nahm Stellung zu diesem Sachverhalt-die Vermieterin hat alle Infos dazu allerdings einen Schreiben oder Abrechnungsdokumente gibt es für mich nicht...

Derzeit habe ich die Vermieterin freundlichst gebeten ohne einen Nachweis von Betriebskosten kann ich nicht bezahlen warum auch,ich stehe im Recht !

Habe diesmal Bezahlt (Schriftlich fest gehalten)das nächstes mal muß ich einen Anwalt einschalten was ich absolut verhindern möchte.

Dankeschön

MfG.

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#18
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
supernova-xxl
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

danke für die Infos.

...für das nächstes Jahr werde ich keinen Cent Betriebskosten bezahlen !.
-Anwalt und fertig-.

Das mit der ARGE ab ich auch schon mal gehört werde mal nachhacken was da dran ist.

Wust ich doch das die Betriebskosten die Tatsächlichen Nebenkosten sind die ich eh jeden Monat Bezahle-irgend etwas ist da faul !.

ich denke das die Vermieterin die Betriebskosten Dokumente und Unterlagen hat aber und aus irgend einem Grund möchte Sie mir keinerlei Einsicht Gewähren...

...weil vielleicht ich viel weniger zu Bezahlen hätte oder auch gar nichts ?.

danke an Frischling,Philosoph und an die anderen User

mit freundlichen Grüßen




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#20
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Man möchte glatt die Verfilmungsrechte erwerben.



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