Guten Tag,
wir haben am 31.12. die erste Nebenkostenabrechnung für unsere Mietwohnung erhalten. Dort ist uns aufgefallen, dass Müllabfuhr und Reinigung/Hauswart nach Wohnfläche abgerechnet werden. Im Gebäude gibt es 6 Wohneinheiten auf 260qm. Unsere Wohnung ist dabei mit 100qm die größte. Wir wohnen in unserer Wohnung zu zweit. Insgesamt wohnen 13 Personen in allen Wohneinheiten.
Zum Thema Müll:
Der lokaler Müllentsorgungsbetrieb berechnet eine Grundgebür pro Haushalt und einen fixen Preis je nach Größe der Tonnen. Ist es üblich, dass die Kosten bei der Abrechnung dann trotzdem auf die Fläche verteilt werden? Bei Google finde ich bloß die Aussage, dass das so gemacht werden darf, aber eine Mietpartei nicht benachteiligt werden darf. Ist das denn eine Benachteiligung, wenn wir die Müllkosten des gesamten Hauses zu 40% tragen?
Zum Thema Reinigung/Hausmeister:
Auch hier erschließt sich mir die Berechnung nach Fläche nicht wirklich. Der Hausmeister kehrt den Hof und reinigt den Flur. In den Wohnungen selbst wird er nicht tätig.
Werden die beiden Themen nun mal bei der Vermietung so gehandhabt und wir haben Pech im Vergleich zu unseren Nachbarn eine große Wohnung zu haben oder ist das uns gegenüber eine Benachteiligung?
Grüße
Marvin
Betriebskosten Müll/hauswart
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatZum Thema Müll: :
Darf beides nach qm (Wohnfläche) umgelegt werden.ZitatZum Thema Reinigung/Hausmeister: :
Pech.Zitatwir haben Pech im Vergleich zu unseren Nachbarn eine große Wohnung zu haben oder ist das uns gegenüber eine Benachteiligung? :
Ja, ist durchaus üblich.ZitatDort ist uns aufgefallen, dass Müllabfuhr und Reinigung/Hauswart nach Wohnfläche abgerechnet werden. :
Ich finde das hier:
...und unter III
https://www.mietrecht.org/nebenkosten/wohnflaeche-umlageschluessel/
und frage deshalb: WAS ist denn in eurem Mietvertrag dazu vereinbart?
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Danke für die Antworten.
Zitathttps://www.mietrecht.org/nebenkosten/wohnflaeche-umlageschluessel/ :
Hier finde ich noch:
"Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt."
Wäre das dann nicht für die Grundgebühr zutreffend? Einzelne Wohneinheiten bezahlen aufgrund der Fläche nichtmal den Wert der Grundgebühr pro Haushalt.
ZitatWAS ist denn in eurem Mietvertrag dazu vereinbart? :
Falls kein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart ist, legt der Vermieter mit der ersten Abrechnungsperiode den Umlageschlüssel nach billigem Ermessen fest.
Vereinbart ist nichts.
-- Editiert von Marvin231 am 03.01.2022 13:03
ZitatBei Google finde ich bloß die Aussage, dass das so gemacht werden darf, aber eine Mietpartei nicht benachteiligt werden darf. :
Das ist allerdings falsch.
ZitatWerden die beiden Themen nun mal bei der Vermietung so gehandhabt und wir haben Pech im Vergleich zu unseren Nachbarn eine große Wohnung zu haben oder ist das uns gegenüber eine Benachteiligung? :
Das kann sowohl als auch der Fall sein.
Denn Benachteiligungen von Mietern sind durchaus erlaubt, sie müssen nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen sein.
Zitat. Dort ist uns aufgefallen, dass Müllabfuhr und Reinigung/Hauswart nach Wohnfläche abgerechnet werden. :
Ich wette, das diese sich so aus dem Mietvertrag ergibt.
Da müsste man mal den Wortlaut der Klausel zu den Betriebskosten / Nebenkosten kennen.
ZitatDenn Benachteiligungen von Mietern sind durchaus erlaubt, sie müssen nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen sein. :
Und wie sieht dieser Rahmen aus?
ZitatDa müsste man mal den Wortlaut der Klausel zu den Betriebskosten / Nebenkosten kennen. :
ZitatFalls kein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart ist, legt der Vermieter mit der ersten Abrechnungsperiode den Umlageschlüssel nach billigem Ermessen fest. :
Vereinbart ist nichts.
ZitatFalls kein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart ist, legt der Vermieter mit der ersten Abrechnungsperiode den Umlageschlüssel nach billigem Ermessen fest. :
Vereinbart ist nichts.
Wenn das so stimmen würde, das diese der Wortlaut der Klausel zu den Betriebskosten / Nebenkosten ist, und "Vereinbart ist nichts" dann wären gar keine Betriebskosten / Nebenkosten fällig.
Ich gehe aber mal davon aus, das dem nicht so ist.
Also bleibt weiter die Frage nach dem Wortlaut der Klauseln zu den Betriebskosten / Nebenkosten ...
Ist fast nicht zu glauben.ZitatVereinbart ist nichts. :
Wie legt euer Vermieter zB eure Wasserkosten und eure Heizkosten um? Auch nach billigem Ermessen? Und das ist WIE?
Ja. Wenn der Vermieter diese Gebühr nach Personen/Wohnung umlegt, was im MV zu finden sein wird.ZitatWäre das dann nicht für die Grundgebühr zutreffend? :
ZitatDort ist uns aufgefallen, dass Müllabfuhr und Reinigung/Hauswart nach Wohnfläche abgerechnet werden. :
Das hätte doch im MV auch auffallen sollen, denn dort steht drin, nach welchem Modus die BK abgerechnet werden. IdR ist es tatsächlich nach qm, da es erfahrungsgemäß bei Abrechnung pro Kopf Ärger vorprogrammiert ist.
Also im MV nachsehen was vereinbart wurde, wenn dort qm steht, schluckt die Wurst.
ZitatIst fast nicht zu glauben. :
Wie legt euer Vermieter zB eure Wasserkosten und eure Heizkosten um? Auch nach billigem Ermessen? Und das ist WIE?
Ja. Wenn der Vermieter diese Gebühr nach Personen/Wohnung umlegt, was im MV zu finden sein wird.
Wasserkosten werden komplett nach Zähler berechnet. Heizkosten sind unter einem seperaten Punkt im MV erläutert. Mit 70/30.
Zu den anderen Betreibskosten habe ich noch diesen Punkt gefunden:
Jede einzelne umzulegende Betriebskostenposition ist nach Art und Höhe in diesem Mietvertrag unter § 28 oder auf
einem gesonderten Blatt, das Bestandteil dieses Mietvertrages ist, zu vereinbaren.
Der Mietvertrag ist von hier: https://www.haus-und-grund.com/mietvertraege.html
Es steht ziemlich viel über Nebenkosten drin. Jedoch finde ich nichts weiter zu der Art der Abrechnung von Müll und Hausmeister. Vereinbarungen unter §28 gibt es nicht.
Gut. Wasser also nach Verbrauch. Heizkosten anteilig für Verbrauch und Wohnfläche. Alles sehr üblich. Die anderen Nebenkosten dann nach Wohnfläche. Auch sehr üblich und vermutlich nicht zu beanstanden.ZitatWasserkosten werden komplett nach Zähler berechnet. Heizkosten sind unter einem seperaten Punkt im MV erläutert. Mit 70/30. :
Keine unerlaubte Benachteiligung zu erkennen.
Ja. Andere kalte Betriebskosten/Nebenkosten wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Allgemeinstrom, Winterdienst usw. sind dann vermutlich nach billigem Ermessen aufgeführt und gelten somit als vereinbart. Ihr habt den MV letztes Jahr unterschrieben. Ihr habt also mit dem Vermieter vertraglich vereinbart, was gelten soll.ZitatEs steht ziemlich viel über Nebenkosten drin. :
Die Wohnfläche als Umlegungsschlüssel...für ...Müllgebühren und Hauswart.
Es bringt nichts, hier zu schreiben, von wem das Formular stammt. Wichtig ist nur, was drinsteht...
ZitatDie Wohnfläche als Umlegungsschlüssel...für ...Müllgebühren und Hauswart. :
Und genau soetwas kann ich nicht finden.
Auf der Seite unter "Muster" von Online-Wohnraummietvertrag findet man den kompletten Mietvertrag. Außer den persönlichen Daten, Miethöhe wurde nichts geändert. Zum Umlegungsschlüssel gibt es gar keine Textfelder zum anpassen. Auch sonstige Vereinbarungen gibt es nicht.
Dann darf der Vermieter die Umlageschlüssel nach billigem Ermessen festlegen.
Wenn man meint, das das "billige Ermessen" unbillig wäre, müsste man das substantiiert angreifen.
Falls kein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart ist, legt der Vermieter mit der ersten Abrechnungsperiode den Umlageschlüssel nach billigem Ermessen fest.
Kann der Verteilungsschlüssel dann für zukünftige Abrechnungsperioden angepasst werden?
Für mich liest sich das so, als ob das mit der ersten Abrechnung festgesetzt ist.
ZitatKann der Verteilungsschlüssel dann für zukünftige Abrechnungsperioden angepasst werden? :
Sofern es das "billige Ermessen", ein Gesetz oder das Urteil eines Gerichtes das erfordert, ja.
ZitatKann der Verteilungsschlüssel dann für zukünftige Abrechnungsperioden angepasst werden? :
Wie meinst du das?
Nein, mit dem Mietvertrag. Und du hast das mit der Unterschrift unter den MV genauso akzeptiert. Das habt ihr also vereinbart.ZitatFür mich liest sich das so, als ob das mit der ersten Abrechnung festgesetzt ist. :
Möglich ist das. Doch warum sollte der Vermieter das tun? Mir fällt kein Grund ein.ZitatKann der Verteilungsschlüssel dann für zukünftige Abrechnungsperioden angepasst werden? :
Noch dazu für 6 Mietparteien. Er würde das Abrechnungssystem doch nicht für dich allein ändern...
Du erfährst keine Benachteiligung, weil du eine große Wohnung hast. Sondern, weil das erlaubt ist. Du hast doch auch Vorteile, die die anderen Mieter nicht haben.
Ist das deine erste Wohnung bzw. das erste Mal, dass du solch eine Abrechnung liest?
ZitatNein, mit dem Mietvertrag. Und du hast das mit der Unterschrift unter den MV genauso akzeptiert. Das habt ihr also vereinbart. :
Vereinbart wurde, dass der Vermieter nach billigem Ermessen den Schlüssel festlegt. Für mich hat sich das dann nur so angehört, als ob er nachträglich nicht mehr angepasst werden kann. Wegen dem "erste Abrechnungsperiode".
ZitatMöglich ist das. Doch warum sollte der Vermieter das tun? Mir fällt kein Grund ein. :
Noch dazu für 6 Mietparteien. Er würde das Abrechnungssystem doch nicht für dich allein ändern...
Mir jetzt auch nicht. Versuchen kann man es ja trotzdem mal.
ZitatDu erfährst keine Benachteiligung, weil du eine große Wohnung hast. Sondern, weil das erlaubt ist. Du hast doch auch Vorteile, die die anderen Mieter nicht haben. :
Was genau dann eine Benachteiligung ist steht leider nie bei den Beiträgen, die mman bei Google findet dabei. Ich empfinde es als nicht gerecht so viel für den Müll zu bezahlen, wenn der Müll anhand Haushalten und der anzahl an Personen berechnet wird.
Die ~150 Euro im Jahr um die es geht sind jetzt nicht so tragisch. Jedoch schaffen es die anderen Parteien nicht ihren Müll zu Trennen und es landet zb Restmüll in der Biotonne. Deswegen haben wir extra Tonnen hier stehen und es werden Sonderleerungen durchgeführt. Ich habe mich dann über die Abrechnung am Wochenende aufgeregt, da wir für die Unfähigkeit der anderen Parteien auch noch das meiste bezahlen.
Wenn das aber so gemacht werden darf ist das dann eben so und wir müssen damit leben.
ZitatIst das deine erste Wohnung bzw. das erste Mal, dass du solch eine Abrechnung liest? :
In den bisherigen Mietwohnungen wurde immer pro Person im Haushalt gerechnet. Der Hausmeister wurde nach Parteien aufgeteilt, bzw die Wohnungen waren gleich groß.
Auch im Bekanntenkreis habe ich das so erfahren.
Danke nochmal für die hilfreichen Antworten, auch wenn mir das Ergebniss nicht gefällt

Kann bzw. wird er ja auch nicht.Zitatals ob er nachträglich nicht mehr angepasst werden kann. :
Der Umlageschlüssel bleibt nun so, wie er vereinbart und im MV festgehalten wurde.
Das ist ganz üblich, sofern es die BK- Abrechnung für MFH betrifft.
MIT der 1. Abrechnung. Und dann bleibt das Festgelegte meist auch so für die nächsten Jahre/Abrechnungszeiträume.ZitatFalls kein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart ist, legt der Vermieter mit der ersten Abrechnungsperiode den Umlageschlüssel nach billigem Ermessen fest. :
Du hast etwas grundsätzlich missverstanden. Aber versuchen kann mans ja mal.
Erst soll es Benachteiligung gewesen sein. Das ist aber eine Erlaubte.ZitatIch empfinde es als nicht gerecht so viel für den Müll zu bezahlen, wenn der Müll anhand Haushalten und der anzahl an Personen berechnet wird. :
Jetzt findest du es nicht gerecht... Dabei werden bei dir doch die Kosten für Müllbeseitigung und Hauswart überhaupt nicht nach Haushalt/Personenzahl berechnet.
Jetzt kommt noch der Ärger über die Nachbarn hinzu...
Zum Glück:
Hast du dich wieder abgeregt und hoffentlich auch verstanden, dass der Vermieter es durchaus so umlegen darf.

Auch in Mehrfamilienhäusern/MFH?ZitatIn den bisherigen Mietwohnungen wurde immer pro Person im Haushalt gerechnet. :
Stell dir vor, was ein Vermieter dann zu tun hätte... Bei jedem Zuzug oder Auszug, jedem Neugeborenen... jedesmal nach Personen abrechnen.
ZitatDu hast etwas grundsätzlich missverstanden. Aber versuchen kann mans ja mal. :
Scheinbar. Bitte hilf mir für mein Verständniss
ZitatDer Umlageschlüssel bleibt nun so, wie er vereinbart und im MV festgehalten wurde. :
Vereinbart wurde kein spezifischer Umlageschlüssel, sondern die Festlegung des Vermieters nach billigem Ermessen. Richtig?
Mit der ersten Abrechnung wurde dieser Umlageschlüssel nun festgelegt. Daran schließt sich ja nun meine Frage an, ob dieser (warum auch immer) im Nachhinein geändert werden kann.
Dazu schreibst du erst:
ZitatMöglich ist das. :
Danach:
ZitatKann bzw. wird er ja auch nicht. :
Was gilt denn nun?
ZitatJetzt findest du es nicht gerecht... Dabei werden bei dir doch die Kosten für Müllbeseitigung und Hauswart überhaupt nicht nach Haushalt/Personenzahl berechnet. :
Die Kosten der Müllbeseitigung werden für das MFH anhand der Haushalte/Personenzahl berechnet. An mich weitergegeben werden dann die Kosten anhand der Fläche.
Mein Haushalt ist also für 16% der Kosten durch die Müllentsorgung real verantwortlich. Bezahlen tun wir jedoch 38%.
Auch wenn das so laut Gesetz sein darf, muss ich das nicht als gerecht empfinden.
ZitatJetzt kommt noch der Ärger über die Nachbarn hinzu... :
Das sollte auch nur der Umschreibung meiner Situation dienen.
ZitatAuch in Mehrfamilienhäusern/MFH? :
Stell dir vor, was ein Vermieter dann zu tun hätte... Bei jedem Zuzug oder Auszug, jedem Neugeborenen... jedesmal nach Personen abrechnen.
Ja, bis jetzt habe ich nur in MFH gewohnt.
Das war nie ein Problem. Auf der Rechnung(oder Bescheid?) des Entsorgungsbetriebes steht ein Posten für die Kosten pro Haushalt und ein Posten je Tonne abhängig von der Personenzahl.
Auf der Nebenkostenabrechnung des Vermieters steht auch jetzt schon die Anzahl der in der Woneinheit lebenden Personen dabei.
Den großen Mehraufwand sehe ich da jetzt nicht wirklich, aber ich habe auch noch keine BKA erstellt.
Ich habe jetzt schon mit einigen Freunden und Kollegen darüber gesprochen. Darunter waren auch zwei Vermieter meherer Wohnungen. Bei keinem wird das nach Fläche berechnet.
Wäre das nicht nur bei uns so hätte ich hier gar nicht erst nachgefragt.
-- Editiert von Marvin231 am 04.01.2022 14:08
Ich habe jetzt DEINEN *Muster*-Mietvertrag gefunden. In §7 Nr. 3 findet sich, was wir hier versuchen zu erklären.
Es bleibt bei: Du kannst das ungerecht finden oder auch als Benachteiligung sehen. Andere können andere Verträge und Abrechnungen haben. Bei dir ist das jetzt eben so. Das gilt nun.
DU als Mieter kannst gern den Vermieter fragen, ob er den Umlegungsschlüssel ändert. Er muss/braucht/will das vermutlich nicht ändern. Aber (theoretisch) möglich ist das. Das liegt in seinem billigen Ermessen.Zitatob dieser (warum auch immer) im Nachhinein geändert werden kann. :
Ausreichend erklärt?
Die Entsorger interessieren sich weder für Wohnflächen noch BK noch Abrechnung nach BetrKV.
Der Vermieter bestellt für X Haushalte/Personen. Alles logisch, üblich und erlaubt.
Stimmt. Oben wurde schon kurz und bündig PECH genannt.ZitatAuch wenn das so laut Gesetz sein darf, muss ich das nicht als gerecht empfinden. :
Kleine Nachfrage:
Wie wird denn in deiner ersten Abrechnung die Grundsteuer umgelegt?
Nach Wohnfläche oder nach 2 Personen?
ZitatIch habe jetzt DEINEN *Muster*-Mietvertrag gefunden. In §7 Nr. 3 findet sich, was wir hier versuchen zu erklären. :
Es bleibt bei: Du kannst das ungerecht finden oder auch als Benachteiligung sehen. Andere können andere Verträge und Abrechnungen haben. Bei dir ist das jetzt eben so. Das gilt nun.
Mir war nicht klar, dass du den Vertrag nicht gesehen hast und ich ging davon aus, du beziehst dich auf eine Stelle die ich nicht gefeunden habe.
Den genannten Punkt habe ich ja bereits zitiert und auch soweit verstanden.
Nur als zusätzliche Frage: Du schreibst andere dürfen andere Verträge/Abrechnungen haben.
Also könnte der Vermieter auch unterschiedliche Schlüssel verwenden? Wäre dann die Aufteilung nicht völlig falsch?
ZitatDU als Mieter kannst gern den Vermieter fragen, ob er den Umlegungsschlüssel ändert. Er muss/braucht/will das vermutlich nicht ändern. Aber (theoretisch) möglich ist das. Das liegt in seinem billigen Ermessen. :
Ausreichend erklärt?
Ja. Verstanden.
ZitatDie Entsorger interessieren sich weder für Wohnflächen noch BK noch Abrechnung nach BetrKV. :
Der Vermieter bestellt für X Haushalte/Personen. Alles logisch, üblich und erlaubt.
Das hab ich doch genau so beschrieben? Da verstehe ich nicht was du mir damit sagen möchtest.
ZitatStimmt. Oben wurde schon kurz und bündig PECH genannt. :
Dann ist das geklärt.
ZitatKleine Nachfrage: :
Wie wird denn in deiner ersten Abrechnung die Grundsteuer umgelegt?
Nach Wohnfläche oder nach 2 Personen?
Nach Fläche mit 50% Abzug. Warum?
Damit meine ich andere Mieter in anderen Häusern mit anderen Vermietern, zB deine Freunde und Kollegen.ZitatDu schreibst andere dürfen andere Verträge/Abrechnungen haben. :
Ich meine damit NICHT deinen Vermieter. Sonst wäre es tatsächlich völlig falsch.
Ich möchte damit sagen, dass der Entsorger nach Bestellung für X Haushalte/Personen die Kosten/Gebühr dem Vermieter in Rechnung stellt. DER legt dann nach billigem Ermessen = Mietvertrag = Wohnfläche um.ZitatDa verstehe ich nicht was du mir damit sagen möchtest. :
Nach Fläche ist für mich klar. Warum 50% Abzug---??ZitatNach Fläche mit 50% Abzug. Warum? :
Keine Ahnung. Das werden die Mietrechtsexperten wissen.
ZitatNach Fläche ist für mich klar. Warum 50% Abzug---?? :
Keine Ahnung. Das werden die Mietrechtsexperten wissen.
Das Gebäude besteht nur zu einem Teil aus Wohnfläche, der Rest wird betrieblich genutzt.
Ein weiterer Punkt auf der Abrechnung ist ein Posten für die Waschküche. Jeder hat da seine eigenen Geräte stehen und Strom/Wasser laufen über die jeweiligen Wohnungszähler. Kann dann nochmal etwas für die Waschküche abgerechnet werden? Was genau da Kosten verursacht ist mir nicht klar. Steht nur "Waschküche".
In # 9 hat Marvin231 geschrieben:
Zitat:Jede einzelne umzulegende Betriebskostenposition ist nach Art und Höhe in diesem Mietvertrag unter § 28 oder auf
einem gesonderten Blatt, das Bestandteil dieses Mietvertrages ist, zu vereinbaren.
Wo findet man nun den Text des § 28 des Mietvertrages und dem gesonderten Blatt, das Bestandteil dieses Mietvertrages ist ?
Aus diesen Texten sollte sich auch ergeben, welcher Umlageschlüssel vereinbart ist.
Und wenn tatsächlich nichts vereinbart ist, gilt § 556a BGB dort steht:
Zitat:(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Dann ist auch das sogar mir klar.ZitatDas Gebäude besteht nur zu einem Teil aus Wohnfläche, der Rest wird betrieblich genutzt. :
Die gewerblich genutzten Flächen und die dafür fällige Grundsteuer dürfen nicht den Wohnraummieter belasten.
Der Vermieter hat das berücksichtigt und setzt deshalb für dich nur 50% an. Stichwort Vorwegabzug.
Und dein Kostenanteil ist?ZitatEin weiterer Punkt auf der Abrechnung ist ein Posten für die Waschküche. :
Allg.
Wenn Positionen und Kosten nicht nachvollziehbar erscheinen, kannst du beim Vermieter *Einsicht in die Belege* nehmen. Der Vermieter muss dir Einsicht gewähren und/oder erklären, was *Waschküche* bedeutet, woher die Kosten kommen.
Das gilt ebenso für alle weiteren dir unerklärlichen Positionen.
Oft hat auch schon ein Gespräch mit Nachbarn geholfen, die länger dort wohnen und ihre Abrechnung kontrollieren.
Der Weg zum Vermieter zwecks Belegeinsicht ist häufig weit...
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