Betriebskosten - Pflege Grünanlage

3. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.08.2013 14:22:41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskosten - Pflege Grünanlage

Hallo,

in den Betriebskosten für das letzte Jahr ist, gegenüber 2008, der Posten Spielplatzwartung hinzugekommen ohne, dass sich im Umfeld des Mietshauses etwas verändert hätte, geschweige denn ein Spielplatz entstanden wäre.(Grünanlage mit einer Bank zählt doch nicht neuerdings als Spielplatz, oder?)

Ist die Umlage rechtens?

Vielen Dank im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Ja, ist rechtens.
Siehe unter Betriebskostenverordnung § 10
Die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich
der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und
der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten,die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

Das hängt bestimmt auch als letztes Blatt an deinem Mietvertrag.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Warum sollte das rechtens sein, wenn gar kein Spielplatz existiert :???:

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

quote:
Warum sollte das rechtens sein, wenn gar kein Spielplatz existiert


Berechtigte Frage. Es sei denn, die Wohnung gehört zu einer größeren sog. Wirtschaftseinheit, die mehr als ein Haus umfasst und gemeinsam abgerechnet wird. Ist vor allem oft im öffentlich geförderten Wohnungsbau so, und dann auch recht so, wenn zu der Wirtschafteinheit ein Spielplatz gehört.

Aufklärung kann hier wohl nur der Vermieter geben.

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""

-- Editiert am 03.02.2010 18:52

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