Betriebskosten - Schwimmbadkosten nach Wohnungsqm?

2. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
blackangie77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskosten - Schwimmbadkosten nach Wohnungsqm?

Ich wohne in einer Wohnanlage sind 4 Häuser mit je 18 Wohnungen, alles Eigentumswohnungen unterschiedlich genutzt entweder vermietet oder als Ferienwohnungen genutzt. Etliche stehen auch leer. Habe 68 qm Wohnung. Im Keller ist ein grosses Schwimmbad mit Saune kann von Jedem genutzt werden.Für Sauna muss der Nutzer 2 € zahlen. Das selbige gilt auch für eine Waschküche da können Hausbewohner waschen und trockner benutzen gegen Gebühr. Jetzt meine Frage ist es rechtens dass für die von mir obig genannten Dinge die Kosten nach den qm der Wohnung berechnet werden und das Geld was eingenomen wird nicht gut gerechnet wird sondern für andere anfallenden Kosten in einen Topf bei der Verwaltung kommen. Ich habe meine Waschmaschine und Trockner in meiner Wohnung nutze die Waschküche gar nicht darf aber für die anderen Mieter die das nutzen die Kosten mit zahlen. Schwimmbadkosten nach Wohnungs qm finde ich auch nicht gerecht, diese sollten doch nach 72 Wohnungen berechnet werden oder nicht ? Bei den Hauswartkosten ist es das gleiche nach qm obwohlja der für alle Wohnungen das gleiche an Leistung erbringt und nicht nach qm ? Über eine Anwort wäre ich dankbar.
Angela

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Sofern es sich beim Fragesteller um einen Mieter handelt - für Eigentümer gelten ggf. andere Maßstäbe - werden die Betriebskosten (außer Heizung und Warmwasser) gemäß § 556a Abs. 1 BGB nach m² Wohnfläche umgelegt, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Ob man das gerecht findet oder nicht, so ist die gesetzliche Bestimmung.

Eingenommene Sondernutzungsgebühren für besondere Einrichtungen (Sauna etc.) wären ggf. gegenzurechnen, sofern diese sich überhaupt auf dort entstehende Betriebskosten beziehen und nicht nur etwa auf Bedienung, Reinigung, Instandhaltung dieser Anlagen, was ich vermute. Ein Saunagang für 2 € ist z.B. so günstig, dass m.E. die entstehenden Betriebskosten damit kaum abgedeckt werden können.

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#2
 Von 
blackangie77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin Mieter und muss somit akzeptieren dass ich die von anderen Mieter verursachte Kosten Wäschewaschen (Wasser und Strom) zahlen muss obwohl die von mir nicht verursacht werden weil ich meine Maschinen in meiner Wohnung habe und mit meiner Extra RG (Wasserzähler Stromzähler) bezahle und nicht der Allgemeinheit verursache. Dass ich das Schwimmbad nicht nach meiner Wohnungsgrösse benutze, aber so abgerechnet wird muss ich also auch hinnehmen und dass das eingenommene Geld nicht den Mieter zugute kommt sonder für eventuelle Renovierungskosten genommen wird was gegen das Gesetz ist muss ich auch hinnehmen. Hm für mich nicht verständlich.
Danke für die Auskunft.

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#3
 Von 
blackangie77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ups vergessen das Schwimmbad wird vom Hausmeister gereinigt und gepflegt was wir ja noch extra zahlen.


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