Ich habe gelesen das man Strassenreinigungkosten und Hauswartkosten auf den Mieter pro qm umlegen kann darf
Bezieht sich das auf die genutzte Wohnfläche?
Oder bei der Strasse auf das Grundstück
Möchte hier Gewissheit haben
Betriebskosten Umlage An Mieter
16. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 16. Januar 2017 | 19:56
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 5x hilfreich)
Betriebskosten Umlage An Mieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Januar 2017 | 20:17
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1949x hilfreich)
Wenn von Umlage von Betriebskosten auf den Mieter und von Umlage pro qm die Rede ist, dann bezieht sich das auf die Wohnfläche, d.h. die anrechenbare Wohnfläche nach Wohnflächenberechnungsverordnung.
#2
Antwort vom 17. Januar 2017 | 08:53
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
§ 556a
Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. Januar 2017 | 09:13
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
Die Größe des Grundstücks spielt bei der Verteilung der Strassenreinigungkosten keine Rolle.
Die gesamtem Strassenreinigungkosten werden auf die Mieter verteilt, und zwar im Verhältnis der qm-Zahl ihrer Wohnungen.
#4
Antwort vom 17. Januar 2017 | 10:31
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatIch habe gelesen das man Strassenreinigungkosten und Hauswartkosten auf den Mieter pro qm umlegen kann darf :
Zitat:Bezieht sich das auf die genutzte Wohnfläche?
Oder bei der Strasse auf das Grundstück
Möchte hier Gewissheit haben
Die Kosten der Straßenreinigung werden festgesetzt durch die Stadt, und per Gebührenbescheid dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Anders die Hauswartkosten, die können unterschiedlich ermittelt werden, da kommt es auf den Vertrag an, den sollten SIe bei der Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege, einmal durchlesen, am besten abfotografieren und zu Hause in Ruhe studieren.
Wie dann diese entstandenen Kosten umgelegt werden, kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Einfach mal reinschauen. Es gibt mehrere Möglichkeiten die Betriebskosten abzurechnen, entweder nach qm/Wohfläche, oder nach Verbrauch (bei zB Wasser, Schmutzwasser), oder pro Kopf, das ist (oder sollte) im Mietvertrag geregelt sein. Ist dort nichts vereinbart, so werden die NK alle nach qm umgelegt.
Und jetzt?
Schon
266.757
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
15 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten