Betriebskosten Umlage An Mieter

16. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
chathexe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Betriebskosten Umlage An Mieter

Ich habe gelesen das man Strassenreinigungkosten und Hauswartkosten auf den Mieter pro qm umlegen kann darf

Bezieht sich das auf die genutzte Wohnfläche?
Oder bei der Strasse auf das Grundstück

Möchte hier Gewissheit haben

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Wenn von Umlage von Betriebskosten auf den Mieter und von Umlage pro qm die Rede ist, dann bezieht sich das auf die Wohnfläche, d.h. die anrechenbare Wohnfläche nach Wohnflächenberechnungsverordnung.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

§ 556a
Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Die Größe des Grundstücks spielt bei der Verteilung der Strassenreinigungkosten keine Rolle.
Die gesamtem Strassenreinigungkosten werden auf die Mieter verteilt, und zwar im Verhältnis der qm-Zahl ihrer Wohnungen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von chathexe):
Ich habe gelesen das man Strassenreinigungkosten und Hauswartkosten auf den Mieter pro qm umlegen kann darf

Zitat:
Bezieht sich das auf die genutzte Wohnfläche?
Oder bei der Strasse auf das Grundstück


Möchte hier Gewissheit haben


Die Kosten der Straßenreinigung werden festgesetzt durch die Stadt, und per Gebührenbescheid dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Anders die Hauswartkosten, die können unterschiedlich ermittelt werden, da kommt es auf den Vertrag an, den sollten SIe bei der Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege, einmal durchlesen, am besten abfotografieren und zu Hause in Ruhe studieren.

Wie dann diese entstandenen Kosten umgelegt werden, kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Einfach mal reinschauen. Es gibt mehrere Möglichkeiten die Betriebskosten abzurechnen, entweder nach qm/Wohfläche, oder nach Verbrauch (bei zB Wasser, Schmutzwasser), oder pro Kopf, das ist (oder sollte) im Mietvertrag geregelt sein. Ist dort nichts vereinbart, so werden die NK alle nach qm umgelegt.

3x Hilfreiche Antwort

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