Hallo, Ich habe eine etwas knifflige Frage.
In einem Haus mit vier Wohneinheiten, von denen zwei etwas länger leergestanden haben werden diese zwei Wohneinheiten von einer Firma angemietet.
In diesen Zwei Wohneinheiten bringt die Firma ihre Montagearbeiter unter ca. (7 Personen).
Wie verhält es sich jetzt mit den Betriebskosten, Wassergeld usw. ?
Es wird aufgrund der Quadratmeter abgerechnet, und führt deshalb wegen der erhöten Personenzahl (mehr Wasserverbrauch usw.) zu erhöten Betriebkosten die alle tragen müssen.
Müssen die anderen Mieter das hinnehmen ?
Hat jemand vielleicht schon mal so einen Fall erlebt ?
Vielen Dank im voraus.
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"Du sollst den Tag nicht vor dem Abend loben ! !"
Betriebskosten....
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wenn in die eine Wohnung eine Familie mit drei Personen und in die andere eine Familie mit vier Personen gezogen wäre, würde man auch auf sieben kommen.
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Ja, es ist völlig in Ordnung, wenn nach m² abgerechnet wird.
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Wenn der Umlageschlüssel nach Wohnfläche grob unbillig ist
muß nach Personenzahl abgerechnet werden.
Eine Benachteiligung in höhe von 50 % reicht nicht urteilte
das LG Aachen und 2 weitere Amtsgerichte.
Hier bekamen 2 Singles und eine alleinertiehende Mutter Recht.
Leider haben unsere Politiker noch nicht wahrgenommen, dass
in der BRD bereits 40 % Alleinstehende leben,und
im Gegensatz dazu immer mehr Migranten-Großfamilien.
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Zitat: "Wenn in die eine Wohnung eine Familie mit drei Personen und in die andere eine Familie mit vier Personen gezogen wäre, würde man auch auf sieben kommen."
Das ist richtig, aber bei denen läuft nicht mehrmals am Tag die Waschmaschine.
Und die Familien gehen wahrscheinlich auch nicht alle jeden Tag Duschen.
Zitat: "Eine Benachteiligung in höhe von 50 % reicht nicht urteilte"
Wie komme Ich den dahinter ob Ich über oder unter 50 % liege ?
Vielen Dank.
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"Du sollst den Tag nicht vor dem Abend loben ! !"
quote:
aber bei denen läuft nicht mehrmals am Tag die Waschmaschine.
Gibt es einen neuen Typ von Montagearbeiter ?
Der Klassiker war doch:
Frühmorgens raus, den ganzen Tag über montieren, abends kaputt zurück und zum Wochenende mit einem Sack Schmutzwäsche nach Hause.
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--- editiert vom Admin
unter A5 würde ich aber wegen der Wichtigkeit dieses Problems nicht empfehlen.
Nimm lieber A4.
Du musst noch zusätzlich berücksichtigen, dass ein Kaltwasserzähler rund 120 Euro kostet und nur 6 Jahre hält, dazu kommen die jährlichen Ablesekosten.
Bei zwei Stück (Küche + Bad) sind das rund 50 Euro im Jahr.
-- Editiert am 09.02.2011 12:19
Die Aussage von xxsirodxx möchte ich doch sehr bezweifeln. Ich kenne die genannten Urteile nicht, vermute jedoch, dass sie sich auf die Rechtslage vor dem 01.09.2001 beziehen. Wahrscheinlich sind die Urteile LG Aachen, WuM 1991, 503
und AG Weimar, WuM 1997, 118
gemeint.
Seit dem 01.09.2001 (Einführung § 556a BGB
) ist die Umlage nach Wohnfläche nach meiner Einschätzung immer zulässig. Die genannten Urteile beziehen sich daher auf veraltetes Recht und sind nicht mehr anwendbar.
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Storm Animal--
Ausrechnen !
Beispiel:
4 Wohneinheiten gleicher Größe = 60 qm.kosten 1.280,00 Euro
1 Wohneinheit = 1 Person, 2 Wohneinheiten = 3 Personen
1 Wohneinheit= 5 Personen
= pro Person 116,36 Euro
oder pro Wohnung nach Wohnfläche 320,00 Euro
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quote:
von denen zwei etwas länger leergestanden haben
Macht das betragsmäßige Ergebnis natürlich noch etwas plakativer.
In dieser Zeit wurde schließlich ca. die Hälfte (?) der Wasserkosten der Altmieter vom Vermieter getragen.
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60 qm.kosten 1.280,00 Euro
1280 Euro : 60 m³ = 21,33 Euro / m³
bei euch ist Wasser sehr kostbar, in welcher Wüste ist diese Wohnung ?
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Na ja, Werner,
m³ = cbm (und nicht qm).
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Wobei die ganze Rechnerei natürlich überflüssig ist, da der Vermieter unabhängig von dessen Ergebnis immer nach Wohnfläche abrechnen darf.
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Zitat: "Gibt es einen neuen Typ von Montagearbeiter ?
Der Klassiker war doch:
Frühmorgens raus, den ganzen Tag über montieren, abends kaputt zurück und zum Wochenende mit einem Sack Schmutzwäsche nach Hause."
Normalerweise schon, diese kommen aber aus Kroatien und bleiben daher auch über´s Wochennde.
Sie gehen Morgens um sechs aus dem Haus und sind um ca. 17.30 Uhr wieder da !
Zitat: "Wobei die ganze Rechnerei natürlich überflüssig ist, da der Vermieter unabhängig von dessen Ergebnis immer nach Wohnfläche abrechnen darf. "
Das ist wohl richtig, allerdings sollte doch eine gewisse Verhältnismässigkeit da sein.
Es kann doch nicht richtig sein, das vier Personen genauso viel bezahlen wie eine Personen bei gleicher Wohnungsgröße.
Dazu kommt ja noch das die Wohnungen (insgesamt vier) wie Anfangs erwähnt von einer Firma angemietet wurden, und die selbige Höchstwahrscheinlich einen "Sondertarif" bekommen hat.
Übrigens Vielen Dank für das große Feedback.
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"Du sollst den Tag nicht vor dem Abend loben ! !"
quote:
und die selbige Höchstwahrscheinlich einen "Sondertarif" bekommen hat.
Was soll das bedeuten ?
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quote:<hr size=1 noshade>Das ist wohl richtig, allerdings sollte doch eine gewisse Verhältnismässigkeit da sein.
Es kann doch nicht richtig sein, das vier Personen genauso viel bezahlen wie eine Personen bei gleicher Wohnungsgröße. <hr size=1 noshade>
Dieser Auffassung hat sich der Gesetzgeber nicht angeschlossen. Er fordert seit der Reform des Mietrechtes zum 01.09.2001 in § 556a BGB sogar ausdrücklich eine Abrechnung nach Wohnfläche. Eine Abweichung von diesem Abrechnungsmodus ist nur durch Vereinbarung zulässig und erfordert daher die Zustimmung des Vermieters.
Dass es dann zu solchen Ungerechtigkeiten wie in Deinem Fall kommen kann, hat der Gesetzgeber nach meiner Kenntnis bewusst in Kauf genommen.
Insofern kannst Du Dich zwar darüber aufregen, aber ohne Kulanz des Vermieters nichts dagegen machen.
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" "
quote:
aber ohne Kulanz des Vermieters
War der Vermieter nicht bereits "kulant" genug, als er zu Zeiten des Leerstandes die Hälfte der Mieterkosten übernommen hat ?
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quote:und die selbige Höchstwahrscheinlich einen "Sondertarif" bekommen hat.
Was soll das bedeuten ?
Ganz einfach : Bei meinem Vermieter gehe Ich davon aus das die Mieten etwas gesenkt wurden und die Betriebskosten Pauschal abgerechnet werden.
Hauptsache vier Wohnungen weniger die Leerstehen.
quote:aber ohne Kulanz des Vermieters
War der Vermieter nicht bereits "kulant" genug, als er zu Zeiten des Leerstandes die Hälfte der Mieterkosten übernommen hat ?
Naja wenn kein Wasserverbrauch da ist brauch´der Vermieter auch nichts zahlen, und wegen der übrigen Kosten (Abwasser, Müll,usw.) ist ja noch nicht raus ob das auf uns übrigen zwei Mieter abgewälzt wird.
Ob der Vermieter Kulant ist wird sich zeigen, allerdings bei der Geldknappheit die bei denen herrscht....
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"Du sollst den Tag nicht vor dem Abend loben ! !"
quote:
wenn kein Wasserverbrauch da ist brauch´der Vermieter auch nichts zahlen
Langsam wird es mystisch.
Wie soll denn das vor sich gegangen sein ?
Bei einer Umlage nach Quadratmetern hat er den Anteil, der von der Gesamtkosten danach auf die leerstehenden Wohnungen entfiel, natürlich getragen.
quote:
gehe Ich davon aus das die Mieten etwas gesenkt wurden und die Betriebskosten Pauschal abgerechnet werden.
Das sind andere Mietverhältnisse, deren Inhalt Euch nichts angeht. Der VM könnte die Typen da auch umsonst wohnen lassen.
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