Die Hausverwaltung rechnet bei der Betriebskostenabrechnung für 2014 eine Wasserrechnung aus 2013 ab. Da die Zahlungsfrist erst 2014 endet darf sie das auch. Da sie diese jedoch auch bereits 2013 hätte abrechnen können, was ich vermute stellt sich mir die Frage ob mir die Hausverwaltung bei meiner Anzweiflung Einsicht in de Betriebskostenabrechnung von 2013 gewähren muss damit ich nachvollziehen kann dass die besagte Rechnung da nicht bereits abgerechnet wurde. Leider bin ich erst 2014 eingezogen und habe deshalb keine Abrechnung der Kosten von 2013. Wie kann ich überprüfen ob die Rechnung zulässig ist?
Betriebskosten beinhaltet möglicherweise bereits abgegoltene Rechnungen
5. Juni 2015
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Frage vom 5. Juni 2015 | 16:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Betriebskosten beinhaltet möglicherweise bereits abgegoltene Rechnungen
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#1
Antwort vom 5. Juni 2015 | 16:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120268 Beiträge, 39861x hilfreich)
Zitat:Leider bin ich erst 2014 eingezogen
Unerheblich.
Wann wurde der Mietvertrag abgeschlossen?
#2
Antwort vom 5. Juni 2015 | 18:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Der Mietvertrag gilt ab 1.1.2014 und unterschrieben wurde er Mitte Dezember 2013. Ich muss noch hinzufügen dass ich in Wien, also Österreich wohne, da ich das zuvor nicht erwähnt hatte.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Juni 2015 | 08:23
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatLeider bin ich erst 2014 eingezogen und habe deshalb keine Abrechnung der Kosten von 2013. Wie kann ich überprüfen ob die Rechnung zulässig ist? :
In Deutschland verlangt man Belegeinsicht beim Vermieter oder die Übersendung von der Kopien.
Wasserrechnungen für das Vorjahr beziehen sich ja wohl eher auf den Vormieter oder die Renovierung. Diesen Betrag würde ein Mieter in Deutschland anzweifeln und müsste diesen Posten vermutlich auch nicht bezahlen.
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