Hallo zusammen,
ich bin dabei, meinen ersten Mietvertrag zu unterschreiben.
Mit dem Vermieter wurde mündlich eine pauschale Warmmiete vereinbart, da er selbst auch in dem Haus wohnt und scheinbar keine getrennten Wasser- oder Gaszähler existieren.
Deswegen solle die Miete pauschal auch die Heiz- und (Warm-)Wasserkosten decken.
Ist die Formulierung "sämtliche Betriebskosten" hierfür ausreichend? Oder Bedarf es hier einer gesondert geschilderten Betriebskostenpauschale?
Tante Google hilft mir nicht so wirklich weiter..
Folgende Passage im Mietvertrag:
§ 3 Miete
1. Die Miete beträgt monatlich 1150 Euro. (in Worten - tausendeinhundertfünfzig Euro) Mieterhöhungen und alle anderen Erklärungen, die Vertragsänderungen betreffen, muss der Vermieter schriftlich abgeben. Soweit gesetzlich zulässig, reicht die Abgabe der Erklärung in Textform aus.
2. Mit dieser Miete sind sämtliche Betriebskosten im Sinne von § 556 Abs. 1 BGB (erläutert durch die Betriebskostenverordnung) bezahlt. Erhöhung und Neueinführung von Betriebskosten sind nach Maßgabe § 560 BGB umlegbar.
Vielen Dank schon mal
Liebe Grüße
Betriebskosten im Mietvertrag
16. November 2022
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Frage vom 16. November 2022 | 07:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskosten im Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 16. November 2022 | 17:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
ZitatIst die Formulierung "sämtliche Betriebskosten" hierfür ausreichend? :
Ja
#2
Antwort vom 16. November 2022 | 18:26
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Wenn man in einem Zweifamilienhaus mietet, in welchem nur noch Vermieter wohnt, sind die Mietvereinbarungen
wegen des fehlenden Kündigungschutzes für den Vermieter oft nicht solange haltbar.
Ist denn eine feste Laufzeit/MIetdauer vereinbart ?
Ohne dieser kann der Vermieter mit 6 Monaten Kündigungsfrist grundlos kündigen, wenn es Differenzen gibt !-
-- Editiert von User am 16. November 2022 18:29
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