wir haben heute in unserem briefkasten die betriebskostenabrechnung für unsere alte wohnung bekommen.
es ist der selbe vermieter, wie vorher auch. (nur die bearbeiter sind andere)
wir sind von einem ortsteil in einen anderen gezogen, wegen der größe der wohnung.
nun sollen wir laut dieser abrechnung 84,60€ zahlen.
für den zeitraum 01.01.2005 - 14.04.2005. am 15.04.2005 begann der neue mietvertrag für unsere jetzige wohnung.
dürfen die so einfach das geld einziehen, obwohl es schon 17 monate her ist, bzw. schon 5 monate über 1 ganzes jahr?
ich find es einfach total frech und dachte es gibt da irgendwelche regelungen?
stimmt es nicht, das man die beko. innerhalb von 1 jahre zugestellt bekommen muß?
bitte helft uns.
wir haben doch schon anfang diesen jahres für die wohnung meinem mannes die beko für 2004 und die beko für die oben genannte wohnung bezahlt. hätten die nicht gleich das mit ausrechnen können.
Betriebskostenabrechnung 04/2005
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Mein Beileid. Trotzdem - der Vermieter kann sich mit der Zustellung der Abrechnung 2005 wirklich bis 31.12.2006 Zeit lassen.
Es gilt nicht "1 Jahr nach Auszug" sondern "Ende des folgenden Kalenderjahres".
Bist du sicher, dass Ihr für die aktuelle neue Wohnung bereits Anfang 2005 die Beko für 2005 (Zweifel hab!) zu zahlen gehabt habt? Seltsam ...
Sorry, hatte Tippfehler drin:
... Bist du sicher, dass Ihr für die neue Wohnung bereits Anfang 2006 die Beko für 2005 ...
Nachtrag - mein Beispiel:
wir sind am 15.1.2004 ausgezogen und bekamen Ende November 2005 auch ne BK-Nachzahlung für 2004 (Forderung 4,76€) geschickt.
Klar muss man beim Auszug alle Zählerstände notieren - gut aufheben!
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nein nicht für 2005, aber eben für 2004.
ich weiß nicht wie man dies alles zahlen soll.
mein mann ist alleinverdiener und schon wieder raten?
zahl ich ja schon wieder drauf.
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