Betriebskostenabrechnung 2005

27. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
blade226
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung 2005

Hallo,

mein Vermieter hat mir die Abrechnung für 2005 geschickt. In dieser Abrechnung befindet sich der Punkt Niederschlagswasser inklusive einer Nachzahlung für die Jahr 2001 - 2005.
Diese Nachzahlung wurde von der örtlichen Behörde Ende 2005 gestellt und durch den Vermieter beglichen und komplett auf die Betriebskostenabrechnung 2005 für das Haus aufgeschlagen.
Nun meine Fragen:
- Da ich erst seit 2004 in der Wohnung lebe, muss ich die Jahre davor mit tragen?
- Darf der Vermieter die Ansprüche für die Jahre vor 2005 überhaupt geltend machen?

Bei Antworten wäre eine Paragraphen oder offizielle Quellenangabe sehr hilfreich! Danke im voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3790x hilfreich)

Hallo,

steht in deinem Mietvertrag überhaupt etwas zu diesen Niederschlagsgebühren drin? Denn nur wenn das so vereinbart ist, musst du die auch mittragen.

Wenn dem so sein sollte, musst du natürlich nur für den Anteil herhalten, der auch in deinen Mietzeitraum fällt; also erst ab 2004.

Grüße, Heike

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#2
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja, der VM darf Anschprüche aus 2004 auch jetzt noch geltend machen, siehe dazu § 556 Abs. 3 ...Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten....

Nein, Du brauchst natürlich nicht für Zeiräume vor Deinem Mietvertragsbeginn zahlen.

Und Nein Heike, es muß nicht ausdrücklich etwas zu dem Thema Niederschlagswasser im Mietvertrag stehen. Es gibt andere Formulierungen, die dieses umschließen.

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#3
 Von 
blade226
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat vielleicht jemand noch einen Paragraphen, der mir dies genau bescheinigt, dass ich den Zeitraum nicht komplett tragen muss. Mein Vermieter argumentiert damit, dass die Rechnung in 2005 gestellt worden ist und somit komplett umgelegt werden kann.

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#4
 Von 
Rosenfeld
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
kann mir jemandsagen, wennich dieNebenkostenabrechnung für2005 erhalte,eine Nachzahlung habe, gleichzeitig darauf hingewiesen, werde dass die mtl. Nebenkostenpausche nicht reicht, sodass demnächst eine Erhöhung der Nebenkostenpauschale erfolgt.
Meine Frage: Kann ich aufgrund der Erhöhung der Nebenkostenpausche meine Wohnung kündigen ?

-----------------
"mfg Rosi"

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3790x hilfreich)

Hallo Mietrechtsexperte,

ob mit dieser Bezeichung (Niederschlagsgebühren) oder anderer Formulierung (Gemeindekosten o. ä.), drin stehen muss es aber.

Grüße, Heike


@rosenfeld:

Du musst nicht dem Vermieter beweisen, dass du von den Jahren vor 2004 NICHTS nachzahlen musst, sondern er muss dir beweisen, dass du das angeblich doch musst, wenn er auf der Zahlung bestehen will.






-- Editiert von HeHe am 10.05.2006 12:58:32

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#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1088x hilfreich)

@Rosi: Man kann jederzeit ohne Begründung seinen Mietvertrag fristgemäß kündigen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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