Zur Betriebskostenabrechnung 2008 habe ich folgende Fragen:
1. Wenn die Daten zur Energieabrechnung (Heizkosten) durch den Mieter (als Laie) erfasst, durch den Verwalter aber augenscheinlich fehlerhaft übernommen worden sind, wer haftet dann für die 'fehlerhaft' erstellte Betriebskosten/Energieabrechnung...?
... bzw. muss der Verwalter die fehlerhaft übernommenen Daten noch einmal korrigieren oder ist er dazu nicht verpflichtet und kann sich darauf berufen, dass die vom Mieter übernommenen Werte für ihn 'rechtsbinden' sind?
2. Aufgrund eines Eigentümerwechsels wurde der Nachzahlungsbetrag inzwischen ohne eine endgültige Klärung meines Widerspruchs gegen die fehlerhaft erstellte Betriebskostenabrechnung abzuwarten mit der Kaution verrechnet. Die Kaution wurde vom Jobcenter gestellt und fehlt mir nun in der Haushaltskasse, vom meinen Schulden gegenüber dem Jobcenter jetzt mal ganz zu schweigen... Muss ich diese Vorgehensweise des Verwalters akzeptieren oder kann ich dagegen Rechtsmittel einlegen?
3. Inwiefern lassen sich Mängel, die bei der Übernahme der Wohnung protokolliert, aber seitens des Verwalters nie abgestellt worden sind, jetzt noch im Nachhinein (Eigentümerwechsel) beanstanden bzw. 'verrechnen'?
Betriebskostenabrechnung 2008
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Als 'laienhaft' bezeichnete ich lediglich die Art der Erhebung der Daten für die Abrechnung, da Sie durch mich selbst erfolgt ist und nicht nur einen Ablesedienst. Und meinen Widerspruch halte ich dennoch für berechtigt und die Abrechnung für fehlerhaft, da die Daten aus der Energieabrechnung scheinbar frei nach gusto zwischen Werten aus dem Vorjahr und dem aktuellen Wert genutzt worden sind... und das halte ich per se für fragwürdig oder ist das etwa normal?
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--- editiert vom Admin
... ich bezog mich auf die Datenerhebung und NICHT auf die Betriebskostenabrechnung, aber dieser Logik muss man jetzt nicht folgen
da die Daten aus der Energieabrechnung scheinbar frei nach gusto zwischen Werten aus dem Vorjahr und dem aktuellen Wert genutzt worden sind
Steht da sinngemäss: Abrechnung nach Gradtagszahlen oder Heiztagen ?
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... wenn ich das richtig lese und interpretiere basieren die Werte auf 'Heiztage' und die sind durchgängig mit 1000 angegeben, wobei da immer noch ein 'Faktor' angegeben ist, mit dem ich überhaupt nichts anfangen kann?
... und was hat das jetzt mit meiner Anfrage zu tun?
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl
Lies erst einmal den Artikel durch.
Auf der Rückseite der Heizkostenabrechnung müsste das auch stehen.
Es bedeutet, dass du in den Wintermonaten mehr verbrauchst, alss in den Sommermonaten.
Das System basiert auf einem 20-jährigen Durchschnitt und wird immer dann verwendet, wenn es keine Zwischenablesung gab.
Was ein Mieter oder Eigentümer selbst abliest, ist völlig belanglos (Papierkorb).
Für einen geringen Betrag hättest du Zwischenablesung durchführen lassen können.
Ein Widerspruch gegen eine Betriebskostenabrechnung ändert auch nichts an der Zahlungspflicht, das hat keine aufschiebende Wirkung.
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... wenn die Datenerhebung völlig 'belanglos' ist, warum werden dann überhaupt Heizkostenverteiler angebracht oder - um dem anderen Gedanken der 'Zwischenablesung' mal zu folgen - warum werden diese nicht ausschließlich von autorisierten Firmen abgelesen?
warum werden diese nicht ausschließlich von autorisierten Firmen abgelesen?
Werden sie doch. Und alles andere ist belanglos.
Ich würde es auch nie anders machen.
Entweder von der Fachfirma abgelesen, oder Gradtagszahlen.
Eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.
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