Betriebskostenabrechnung 2019

23. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
alpinist87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung 2019

Sehr geehrtes Forum,

Person X hat heute per Email eine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 erhalten.
Person X ist am 31.08.2019 ausgezogen und hat die Wohnung korrekt übergeben, sogar noch mit Beleuchtung drin (einfach Hängelampe).

Jetzt kommt eine Nebenkostenabrechnung, wo Person X nochmal 150 Euro nachzahlen muss fürs Kabelfernsehen, welches er nie beansprucht hat und Beheizung, die für 2 Wochen im Winter ausgefallen war (leider kein Nachweis außer die Beauftragung eines Reparaturdienste eben über den "Hausverwalter").

Ist das gerechtfertigt ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von alpinist87):
Ist das gerechtfertigt ?

Kommt ganz darauf an, mit welchem Wortlaut die Nebenkosten im Mietvertrag erwähnt sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von alpinist87):
wo Person X nochmal 150 Euro nachzahlen muss fürs Kabelfernsehen, welches er nie beansprucht hat


Sie hätte es aber beanspruchen können?

Die Umlage der Kosten ist vertraglich vereinbart?

Zitat (von alpinist87):
und Beheizung ...


Heizkosten sind ja wohl im Nutzungszeitraum angefallen. Dann muß sie auch anteilig die Kosten dafür tragen.

Zitat (von alpinist87):
Ist das gerechtfertigt ?


ja, nein, vielleicht

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von alpinist87):
Jetzt kommt eine Nebenkostenabrechnung, wo Person X nochmal 150 Euro nachzahlen muss fürs Kabelfernsehen, welches er nie beansprucht hat


Die Wohnug ist mit Kabelfernsehen ausgestattet, wahrscheinlich auch im MV / NK erwähnt und wird somit mit den NK abgerechnet, egal, ob Sie die Einrichtung beanspruchen oder nicht.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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