Sehr geehrtes Forum,
Person X hat heute per Email eine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 erhalten.
Person X ist am 31.08.2019 ausgezogen und hat die Wohnung korrekt übergeben, sogar noch mit Beleuchtung drin (einfach Hängelampe).
Jetzt kommt eine Nebenkostenabrechnung, wo Person X nochmal 150 Euro nachzahlen muss fürs Kabelfernsehen, welches er nie beansprucht hat und Beheizung, die für 2 Wochen im Winter ausgefallen war (leider kein Nachweis außer die Beauftragung eines Reparaturdienste eben über den "Hausverwalter").
Ist das gerechtfertigt ?
Betriebskostenabrechnung 2019
23. Dezember 2020
Thema abonnieren
Frage vom 23. Dezember 2020 | 13:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung 2019
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Dezember 2020 | 13:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119527 Beiträge, 39734x hilfreich)
ZitatIst das gerechtfertigt ? :
Kommt ganz darauf an, mit welchem Wortlaut die Nebenkosten im Mietvertrag erwähnt sind.
#2
Antwort vom 23. Dezember 2020 | 14:02
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Zitatwo Person X nochmal 150 Euro nachzahlen muss fürs Kabelfernsehen, welches er nie beansprucht hat :
Sie hätte es aber beanspruchen können?
Die Umlage der Kosten ist vertraglich vereinbart?
Zitatund Beheizung ... :
Heizkosten sind ja wohl im Nutzungszeitraum angefallen. Dann muß sie auch anteilig die Kosten dafür tragen.
ZitatIst das gerechtfertigt ? :
ja, nein, vielleicht
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Dezember 2020 | 18:19
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatJetzt kommt eine Nebenkostenabrechnung, wo Person X nochmal 150 Euro nachzahlen muss fürs Kabelfernsehen, welches er nie beansprucht hat :
Die Wohnug ist mit Kabelfernsehen ausgestattet, wahrscheinlich auch im MV / NK erwähnt und wird somit mit den NK abgerechnet, egal, ob Sie die Einrichtung beanspruchen oder nicht.
Und jetzt?
Schon
266.794
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
27 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten