Betriebskostenabrechnung - Betriebskostenabrechnung für so einen langen Zeitraum erstellen?

8. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
ice_cube
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung - Betriebskostenabrechnung für so einen langen Zeitraum erstellen?

Moin Moin,
Ich habe heute von meinem Vermieter meine erste Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 31.05.2009 bis 31.12.2010 bekommen, sprich eineinhalb Jahre.
Meine erste Frage, kann man einfach eine Betriebskostenabrechnung für so einen langen Zeitraum erstellen?
Ich wohne in dem Haus seit dem 31.05.2009. Auf der Abrechnung steht das der Abrechnungszeitraum vom 31.05.2009 bis 31.12.2010 ist.

Kommt mir allerdings seltsam vor. Ich habe mich soweit schlau gelesen, das der Vermieter spätestens noch 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes eine Abrechnung erstellen kann.

Ich denke jetzt, das mein Vermieter 2010 vergessen hat, mir eine Abrechnung zu erstellen und jetzt versucht, sich um die Sache rumzumogeln.
Was kann bzw muss ich dabei nun beachten? Einfach zahlen? Oder gegen an gehen? Die Summe ist jetzt nich sehr hoch, aber mir geht es hierbei ums Prinzip.

Desweiteren ist beim Schmutzwasser und Abwasserverbrauch jeweils nur der Gesamtbetrag aufgelistet. Es stehen nirgends Zählerstände oder der Preis für 1 m³. Und sind Schmutz- bzw Abwasser nicht dasselbe?

Und zusätzlich wundert es mich, das ich komplett für Gebäudeversicherung, Glasbruchversicherung und Haushaftpflichtversicherung aufkommen muss. Aber ich selber bin auch im Besitz einer Hausrat- sowie einer Haftpflichtversicherung welche oben geannte Sachen wie Glasbruch mit einschließen.

Haltet mich jetzt bitte nicht für blöd. Ist halt meine erste Abrechnung für ein Mietshaus. Habe schon versucht mich überall schlau zu lesen, hab aber keine passenden Infos gefunden.

Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Die Summe ist jetzt nich sehr hoch, aber mir geht es hierbei ums Prinzip.

Der Wegfall von ca. einem Drittel könnte irgendwann noch teuer werden.
Das muß jeder für sich selbst abwägen.
quote:
Aber ich selber bin auch im Besitz einer Hausrat- sowie einer Haftpflichtversicherung welche oben geannte Sachen wie Glasbruch mit einschließen.

Das macht nichts. Der Leistungsumfang ist da schon ein anderer.




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#3
 Von 
ice_cube
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Schonmal danke für die Antworten,
Aber wie sieht es denn mit dem Abrechnungszeitraum aus? Ist das jetzt so alles rechtmässig oder hat der Vermieter da was vertuschen wollen?
Die genauen Betriebskosten sind nicht im Mietvertrag aufgelistet.

Hab aber nun was im Mietvertrag gelesen:
Der Mieter ist verpflichtet ein mal im Jahr die Betriebskosten abzurechnen und dem Mieter binnen 12 Monaten vorzulegen.

Dies hat er für das Jahr 2009 ja nun nicht gemacht. Er hat mir ja erst jetzt, 2011, eine Gesamtabrechnung geschickt. Das ist so denn ja nicht richtig. Oder liege ich da falsch? Denn wenn das so nicht rechtens ist, dann ist die Abrechnung für 2009 ja verjährt und nur die für 2010 ist gültig oder?

Grüße

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