Betriebskostenabrechnung - Danach soll ich eine 4fach höhere Nachzahlung leisten...?

8. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
cloudy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung - Danach soll ich eine 4fach höhere Nachzahlung leisten...?

Hallo an alle,

ich habe gestern meine Abrechnung der Umlagen für die Betriebskosten für die Zeit vom 01.01.2003 bis 31.12.2003 erhalten und wurde nun aufgefordert eine Nachzahlung in Höhe von 113,64 € zu leisten.
Außerdem soll sich meine Miete ab Dezember 2004 um 9,27 € erhöhen.
Allerdings bin ich mit den Punkten für die Wasserkosten und Entwässerung absolut nicht einverstanden.
Diesen Kosten wird die Wohnfläche zugrunde gelegt, aber das gibt meiner Meinung nach keine realen Werte des Verbrauchs wieder. In anderen Wohnungen der gleichen Größe in diesem Haus leben 2 und mehr Personen und die bezahlen ja dann am Ende die gleichen Wasserkosten wie ich als einzelne Person, obwohl sie ja eigentlich das doppelte oder mehr verbrauchen. Ist das ok?

Für das Jahr 2001 betrug meine Nachzahlung 12,15 €. Für das Jahr 2002 waren es 24,67 €. Bis zum Anfang 2003 hat allerdings noch mein damaliger Freund mit in dieser Wohnung gelebt. Danach war ich dann allerdings alleiniger Nutzer, aber soll eine 4fach höhere Nachzahlung leisten...?
Wenn ich total verschwenderisch wäre, würde ich das vielleicht noch verstehen. Aber der Betrag steht absolut nicht im Verhältnis zu dem, was ich wirklich verbrauche. Ich besitze keine Waschmaschine, koche höchstens 2 mal in der Woche und bin auch sonst den größten Teil des Tages nicht zu Hause. Wer oder was soll denn also meinen Verbrauch so ansteigen lassen?

Nun meine Frage, hat ein Widerspruch überhaupt Sinn? Oder muß ich das ganze jetzt so hinnehmen und die geforderte Nachzahlung tätigen? Was ist mit der Mieterhöhung? Kann ich verlangen, das ein Wasserzähler eingebaut wird? Fragen über Fragen... ;-)

Vielen Dank und freundliche Grüße
Claudia

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Grundsätzlich könnt ihr den Umlageschlüssel frei vereinbaren. Wenn im Mietvertrag steht, daß der Verbrauch nach qm abgerechnet wird, ist das für Wasser ok, auch wenn eine Abrechnung nach Verbrauch gerechter wäre.

Lediglich bei Heizkosten gilt etwas anderes.

Das einzige, was Du gegen die Abrechnung machen kannst, ist "formale Unwirksamkeit" rügen, wenn bestimmte Kosten sich deutlich überproportional erhöht haben und der Vermieter nicht erläutert hat, warum. (Dann würde ich allerdings bis 31.12.2004 warten, bis ich den Fehler benenne, damit nicht noch eine "korrigierte" Abrechnung folgen kann).

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#2
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 185x hilfreich)

Lediglich bei Heizung und Warmwasser muß der tatsächliche Verbrauch erfaßt und abgerechnet werden.

Nun könnte man sicher auch für Kaltwasser/Abwasser Zähler einbauen und entsprechend abrechnen. Dabei muß man sich aber auch darüber im klaren sein, daß hierbei Kosten für Einbau, Wartung, periodischen Austausch (alle 6 Jahre) und Abrechnung der Zähler entstehen, die umgelegt werden können. Bei nur wenigen Mietparteien kann so etwas möglicherweise teurer zu stehen kommen als die bisherige Lösung. Absolute Gerechtigkeit gibt es halt nun mal nicht.

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#3
 Von 
cloudy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke ersteinmal für eure Antworten. Habe mir auch schon gedacht, daß es nicht viel bringen wird, wenn ich Widerspruch erhebe, da die Abrechnung der Betriebskosten nach der Wohnfläche rechtlich ok ist.

Aber thdoerfler, wie meinst du das mit "formale Unwirksamkeit" rügen? Und wieso sollte ich dann bis 31.12.2004 warten?
Wenn ich die Nachzahlung tätige dann bin ich doch quasi einverstanden mit der Abrechnung und ein späterer Einspruch würde doch gar nichts bringen. Oder wie kann ich das verstehen?

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