Betriebskostenabrechnung Fehlerhaft

24. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
supernova-xxl
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung Fehlerhaft

Hallo

...hatte euch Versprochen am laufenden zu halten hier die traurige Nachricht,
der Vermieter hat mir lediglich seinen Kontoauszug zugeschickt wo die Jährlichen Betriebskostenabrech. bei Ihm durch die Hausverwaltung abgebucht worden ist
und jetzt möchte er das ich Ihm die Kosten einfach so Überweise.

nach einigen netten Gesprächen machte ich Ihm klar das ich eine Detaillierte Betriebskostenabrechnung brauche ansonsten kann ich nicht Zahlen.

Heute lag ein Brief von einem Anwalt in dem hervor geht ich solle die Betriebskostenabrech. Zahlen
( wir sind ein 24 Parteien Haus in dem nicht klar hervorgeht das es sich um meine Mietwohnung handelt) ,

was denkt Ihr, geht das ?

...als erstes werde ich einen Mietrechtsschutz abschließen und die frage ist ganz simpel kann der Vermieter mit seinem Kontoauszug ( als sogenannter Nachweis ) von mir diese Kosten einfach so verlangen.

Ich habe dem Anwalt geschrieben das ich einen Nachweiß über diese Betriebskostenabrechnung brauche ansonsten nada!

warum bekomme ich diesen Betriebskostenabrech.nicht wie alle anderen Mieter auch merkwürdig.

MfG.



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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
er Vermieter hat mir lediglich seinen Kontoauszug zugeschickt wo die Jährlichen Betriebskostenabrech. bei Ihm durch die Hausverwaltung abgebucht worden ist

Was für Medikamente nimmt er denn? Die Dosierung scheint nicht zu stimmen ...



quote:
Ich habe dem Anwalt geschrieben das ich einen Nachweiß über diese Betriebskostenabrechnung brauche ansonsten nada!

Falsche Antwort. Oder hast du schon eine Betriebskostenabrechnung erhalten?
So wie ich das lese waren das doch nur 'Wunschzettel' der Vermieterin?

Hast du auch gleich die Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2006 bis 2008 angefordert? Die sind noch nicht verjährt, und könnten dir noch ein hübsches Sümmchen einbringen ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 25.11.2010 01:46

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#2
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Die Leute in der Heizkosten- und Mahnabteilung (und mutmaßlich auch in der Anstifter-, sorry Chefetage) von meiner Vermieterfirma nehmen ihre Medizin leider anscheinend auch nicht -) O Stress...!!

Nur schade, dass "Wer soll das bezahlen?" (Antwort auf diese Preisfrage: die Arge) KEIN Weihnachtslied ist, sondern lediglich ein Faschingssong, wo es doch bei uns im Haus Usus ist, dass es die erwähnte geile Rechnung zur Erhöhung des Gruselfaktors für rechtsunkundige Mieter termingerecht stockvoll zum 24. Dezember gibt.

Also bald heißt's dann wieder Merry Christmas...and Happy Invoice Day!














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-- Editiert am 25.11.2010 02:13

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#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Noch ein Witz:

Abzock-Vermieter: "Empfehlen Sie uns auch weiter!" Antwort: "Nein, SO einen Hass habe ich dann doch auf niemanden -)"



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#4
 Von 
guest-12326.11.2010 09:23:05
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12309.12.2010 15:42:15
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Ihr VM hat etwas zu verbergen, bzw. möchte nicht, dass Sie als aufmerksamer Mieter Einblick in seine Unterlagen erhalten.

Und deshalb schickt er dem Mieter seinen Bankkontoauszug ?
Die Einzelunterlagen zur Abrechnung hat doch ohnehin nur der WEG-Verwalter.





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#7
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wenn der Vermieter sich keine Arbeit machen will, soll eine Anstatt einer Vorauszahlung eine Pauschale aushandeln, wenn er den Mietvertrag macht.

Weiterhin: im Hausgeld von ETW sind ja auch u.a. die Verwaltungskosten dabei, die kein Vermieter seinem Mieter in Rechnung stellen kann.
Der Vermieter hat für den Mieter ein korrekte ´BK-Abrechnung zu erstellen, mit dem Hinweis, dass die Original-Unterlagen bei der Verwaltung sind und dort eingesehen werden können im Bedarfsfall.
Der Brief vom Anwalt ist ein Witz.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#8
 Von 
guest-12309.12.2010 15:42:15
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Der aufmerksame Mieter sollte wissen, daß er lediglich ein Recht auf Einsichtnahme und nicht auf Übersendung der Belege hat.



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#10
 Von 
guest-12309.12.2010 15:42:15
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@supernova-xxl

quote:
Zitat v. 29.10.
Habe diesmal Bezahlt (Schriftlich fest gehalten)das nächstes mal muß ich einen Anwalt einschalten was ich absolut verhindern möchte.


quote:
Zitat v. 24.11.
jetzt möchte er das ich Ihm die Kosten einfach so Überweise.


Hm :crazy:
Haben Sie die Nachzahlung (sh. 29.10.) geleistet? Dann schauen Sie mal bitte hier unter "Saldoausgleich als Anerkenntnis":
http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-betriebskosten/nebenkostenabrechnung/faelligkeit-des-abrechnungssaldos.html
Wenn der Saldoausgleich durch Zahlung tatsächlich erfolgt ist, hat sich allerdings das Nachstehende mehr oder weniger erübrigt, da die Abrechnung anerkannt wurde:
http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-betriebskosten/nebenkostenabrechnung/einsichts-und-kontrollrechte-des-mieters.html

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

-- Editiert am 25.11.2010 13:48

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#12
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe gibt es noch gar keine formelle BK-Abrechnung. Dann ist ein etwaiger Nachzahlungsanspruch ja noch nicht einmal fällig (BGH, Urteil v. 08.03.06, VIII ZR 78/05 ).

Über ein ZBR mangels Einsichtnahme in Belege oder ein Saldoanerkenntnis (welcher Saldo?) muß man dann doch gar nicht nachdenken.

TE müsste dann nur aktiv werden, wenn er glaubt, er hat ein Guthaben. Wenn eine Nachzahlung droht, könnte er in aller Ruhe die Verfristung nach § 556 Abs.3 S.3 BGB abwarten.

Es sei denn, er hat eine Abrechnung erhalten?

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-- Editiert am 25.11.2010 16:12

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#14
 Von 
guest-12326.11.2010 09:23:05
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Das hast du offensichtlich nicht richtig verstanden.



Sicher?

Laut BGH ist das die Messlatte:

Der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten wird daher grundsätzlich mit der Erteilung der - formell ordnungsgemäßen - Abrechnung fällig

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12326.11.2010 09:23:05
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12326.11.2010 09:23:05
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Na, Hauptsache, du hast die Weisheit mit Löffeln gefressen (oder meinst es zumindest)...

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
supernova-xxl
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute ,Ihr seid einfach Super !

ich habe jeden Beitrag von euch gelesen,vielen dank !

nun; neulich habe ich mit dem Anwalt meines VM über die BK gesprochen er meinte "...der VM wusste von so einer Betriebskosten Abrechnung nichts(...)".

Der Anwalt versicherte mir das der VM nächstes Jahr sich um die Betriebskostenabrechnung kümmern wird,er möchte noch einmal mit meinem VM Rücksprache halten.

...in der Wohnung fallen gelegentliche klein Reparaturen an
die ich dem VM die Beläge zu schicke,nach Absprache sollte ich dem VM nur den Differenz Betrag Überweisen Fazit
ich habe dem VM nur die Hälfte von dem angeblichen BK gezahlt,und gut is.

Der Anwalt sagte mir der VM wisse von Reparaturen und Belägen nichts...

ich muß auf ein weiteren schreiben vom Anwalt vom VM abwarten,bin gespannt !

danke an euch allen

MfG.




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