Betriebskostenabrechnung Fristen bei Auszug?

28. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
kasello
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung Fristen bei Auszug?

Hallo,

folgende Problematik:
- Auszug aus der Wohnung am 30.09.2010
- laut Frist muss die Betriebskostenabrechnung für 2010 durch (Ex-)Vermieter bis 31.12.2011 bei uns eingegangen sein (laut mir vorliegenden Informationen)
- letzte Betriebskostenabrechnung (für das Jahr 2009) kam schon im Oktober 2010

Ich vermute das das Endergebnis der Betriebskostenabrechnung für uns als (Ex-)Mieter eine positives Ergebnis darstellen würde, soll heißen: wir würden Vorauszahlungen teilweise zurück bekommen. Deswegen schickt uns der (Ex-)Vermieter wahrscheinlich diese Abrechnung nicht zu. Ich möchte gerne die Abrechnung einfordern und habe folgende Idee (soweit die Theorie):

Ich warte bis zum 01.01.2012:
-> sollte ab dann eine Abrechnung mit einer Nachzahlung für uns eingehen, muss ich nicht zahlen, oder? (es sei denn wegen Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat)
-> sollte nichts eingegangen sein, werde ich mein Recht auf eine Abrechnung einfordern, Nachzahlung für uns wäre dann nicht mehr möglich, aber eine Rückzahlung für uns, oder???

Versteht ihr meine Problematik/Frage?
Habe ich nach Ablauf der Frist alle Trümpfe in der Hand?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 367x hilfreich)

Hat der VM die neue Adresse für eine Zustellung?

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#2
 Von 
kasello
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

">Betriebskostenabrechnung Fristen bei Auszug?"

Was meinst du damit?

"Hat der VM die neue Adresse für eine Zustellung?"

Ja hat er, denn die Abrechnung für 2009 wurde auch schon in die neue Wohnung zugestellt!


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 367x hilfreich)

quote:
Ja hat er, denn die Abrechnung für 2009 wurde auch schon in die neue Wohnung zugestellt!

Das ist aus dem obenstehnden Post ohne Glaskugel nicht zu erkennen und besagt auch nichts.
Möglichrweise bestand auch ein Nachsendeantrag des Mieters. Dieser endet aber nach spätestens 12 Monaten
Regelmäßig vergessen Mieter bewusst oder unbewusst bei Auszug eine ladungsfähige Adressse zu hinterlassen.

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#4
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Versteht ihr meine Problematik/Frage?

Die Frage ja !
Problematik sehe ich keine.

quote:
Habe ich nach Ablauf der Frist alle Trümpfe in der Hand?

Hast Du denn die Karten selbst gemischt und gegeben ?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kasello
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also der Vermieter hat definitiv die neue Adresse (auch hinterlegt im Wohnungsübergabe-Protokoll). Darauf hat er damals auch genau geachtet!
Wie sieht es denn nun für den Fall aus, das ich nach Ablauf der Frist eine Abrechnung einfordere. Muss ich dann im Falle einer Nachzahlung noch nachzahlen oder nicht?

Hintergrund ist einfach, dass ich nicht weiß ob's eine Nachzahlung oder eine Rückzahlung an mich wird? Dass meinte ich mit nach dem 1.1.2012 alle Trümpfe in der Hand!!

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kasello
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Weiß jemand, wie ich mich nun im neuen Jahr verhalten soll?

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0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

@Kasello,
Ihre Vermutung stimmt. Der Vermieter kann Ansprüche aus der NK-Abrechnung nur bis Ende des Jahres geltend machen, die Verjährungsfrist für eventuelle Ansprüche Ihrerseits beträgt 3 Jahre.
Dazu mehr unter:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Verjaehrung/vjm.htm

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 367x hilfreich)

quote:
Wie sieht es denn nun für den Fall aus, das ich nach Ablauf der Frist eine Abrechnung einfordere. Muss ich dann im Falle einer Nachzahlung noch nachzahlen oder nicht?
Es steht doch im eigenen Eingangsposting alles soweit, wie auch auf diversen Seiten im I-Net nachzulesen, drin.
quote:
Weiß jemand, wie ich mich nun im neuen Jahr verhalten soll?
Immer schön nach den Regeln der heiliegen Mutter Kirche wahlweise auch der Partei oder auch jedes anderen persönlichen Leitbildes leben.

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