Hallo. Wir erhielten unsere Betriebskostenabrechnung heute. Sie ist vom letzten Jahr. 4 Wohneinheiten und 2 gewerblich genutzte Flächen.
Darauf steht eine gebäudeversicherung vom 2040 Euro und eine brand Versicherung von Knapp 300 Euro. Ich finde das ultra viel..
Was meint ihr dazu?
Betriebskostenabrechnung Gebäudeversicherung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatDarauf steht eine gebäudeversicherung vom 2040 Euro und eine brand Versicherung von Knapp 300 Euro. Ich finde das ultra viel.. :
Echt, ein Einfamilienhaus kostet schon gut und gerne 800€, und das ohne Vermietung.
Du hast doch ein Recht darauf, dass dir der Vermieter diese Policen zeigt. Dann kannst du du sehen, ob dein Verdacht auf Abzocke zurecht besteht. Also sprech deinen Vermieter darauf an.
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Zitat:ZitatDarauf steht eine gebäudeversicherung vom 2040 Euro und eine brand Versicherung von Knapp 300 Euro. Ich finde das ultra viel.. :
Echt, ein Einfamilienhaus kostet schon gut und gerne 800€, und das ohne Vermietung.
Also von meinen Schwiegervater weiß ich das er 400 Euro im Jahr bezahlt.
400 Euro für was?
Gebäudeversicherung ist ein Oberbegriff
das Gebäude kann versichert werden gegen Brandschäden, gegen Leistungswasserschäden, gegen Sturmschäden, gegen Glasbruch, gegen Elementarschäden
und für jeden Bereich gibt es i.d.R. noch mindestens 3 Varianten (z.B. Basis Top Plus - wie hier)
dazu noch die Gebäude-Haftpflichtversicherung für Schäden an fremdem Eigentum
Die Kosten für vergleichbare Versicherungen/Risikoabdeckung können jeweils je nach Gebiet völlig unterschiedlich sein
Und dann hängt der Gesamtbetrag auch noch davon ab, ob man sich einen eher günstigen Versicherer sein Vertrauen schenkt oder doch lieber einen teureren auswählt.
Du erhältst nur Klarheit, wenn du von deinem Recht Gebrauch machst und die Belege einsiehst - bei Versicherungen die Prämienrechnung plus die Police, weil meist nur dort die Einzelheiten stehen.
Je nach Art der gewerblichen Nutzung wäre es möglich, dass für die gewerbliche Nutzung Zuschläge/Mehrkosten anfallen - das muss aber nicht zwingend so sein.
Umlegen darf der Vermieter nur tatsächlich anfallende Kosten.
Evtl. anfallende Mehrkosten aus gewerblicher Nutzung dürfen nicht auf Wohnraum umgelegt werden.
gelöscht da doppelt
-- Editiert von 0815Frager am 20.11.2017 19:57
ZitatAlso von meinen Schwiegervater weiß ich das er 400 Euro im Jahr bezahlt. :
Alte Hütte und unterversichert?
Haus vermietet Baujahr 2003 4 Wohneinheiten 3200€. Wer sein Haus unterversichert ist selbst Schuld wenn es zum Schaden kommt, zudem ist eben Wohnraumvermietung noch zusätzlich ein Punkt was die Versicherungen verteuert.
ZitatEvtl. anfallende Mehrkosten aus gewerblicher Nutzung dürfen nicht auf Wohnraum umgelegt werden. :
Eine reine Gewerbeimmobilie kommt sogar günstiger weg, Beispiel Autowerkstatt Wert 3 Mio und die Prämie 1300€.
ZitatSturmschäden, gegen Glasbruch, gegen Elementarschäden :
Hochwasser kommt heute ebenfalls noch zu den Elementarschäden dazu.
Zitatfür jeden Bereich gibt es i.d.R. noch mindestens 3 Varianten :
Korrekt und bei Vermietung kommt man nicht mit Basis aus, es se denn man möchte den Ruin bei einem Schaden.
Hm, zu nahe am Wasser gebaut? ErdbebenGebiet?
Klar kann man 800€ bezahlen ,aber das waere fuer ein EFH arg viel. Viel hängt aber auch von der Gesellschaft ab. Eine Ergo oder eine Allianz sind sehr teuer. Eine Huk kann das oft fuer die Haelfte.
ZitatHm, zu nahe am Wasser gebaut? ErdbebenGebiet? :
Klar kann man 800€ bezahlen ,aber das waere fuer ein EFH arg viel. Viel hängt aber auch von der Gesellschaft ab. Eine Ergo oder eine Allianz sind sehr teuer. Eine Huk kann das oft fuer die Haelfte.
Also bei uns ist nichts der gleichen.
Zitat:
Also bei uns ist nichts der gleichen.
Verschiedenen Gebäude sind allein vom Alter, Risiko, Versicherungsumfang (mit ohne Stellplätze, Heizungsart, Brandgefährdung und und und ) nicht miteinander vergleichbar!
Es kommt auch darauf an, ob Haftplicht (Umfang siehe weiter) enthalten oder gesondert (also Skonto/Nachlass/Rahmenvertrag) vereinbart ist und was konkret vereinbart wurde (vollverglaster Haus und Steinmauer oder Blitzschutz etc, Fahrstuhl mit/ohne, Tiefgarage vorhanden, Gewerbe-/Wohngebiet).
Ein großer Vermieter hat Möglichkeiten durch Rahmenveträge (Massenveträge mit einem Anbieter) die Kosten zu senken. Wird das kleine Häuschen verkauft und fällt dieses aus so einem Vertrag heraus - können die Kosten sich verdrei-/fünffachen! Allein wegen "Kleinkunde".
Achso, Nachtrag: bei Sanierung/Modernisierung steigt der Wert des Hauses und somit die Berechnungsgrundlage für Versicherungsschutz, meistens wird die Miethöhe zugrunde gelegt.
-- Editiert von mina37 am 20.11.2017 21:48
Zitat:Zitat:
Also bei uns ist nichts der gleichen.
Verschiedenen Gebäude sind allein vom Alter, Risiko, Versicherungsumfang (mit ohne Stellplätze, Heizungsart, Brandgefährdung und und und ) nicht miteinander vergleichbar!
Es kommt auch darauf an, ob Haftplicht (Umfang siehe weiter) enthalten oder gesondert (also Skonto/Nachlass/Rahmenvertrag) vereinbart ist und was konkret vereinbart wurde (vollverglaster Haus und Steinmauer oder Blitzschutz etc, Fahrstuhl mit/ohne, Tiefgarage vorhanden, Gewerbe-/Wohngebiet).
Ein großer Vermieter hat Möglichkeiten durch Rahmenveträge (Massenveträge mit einem Anbieter) die Kosten zu senken. Wird das kleine Häuschen verkauft und fällt dieses aus so einem Vertrag heraus - können die Kosten sich verdrei-/fünffachen! Allein wegen "Kleinkunde".
Achso, Nachtrag: bei Sanierung/Modernisierung steigt der Wert des Hauses und somit die Berechnungsgrundlage für Versicherungsschutz, meistens wird die Miethöhe zugrunde gelegt.
-- Editiert von mina37 am 20.11.2017 21:48
Also dieses Haus wurde keinsterweise modernisiert.
Kein Hochwassergebiet.
Läuft über eine Hausverwaltung da verschiedene Eigentümer
Zitat:Zitat:
Also bei uns ist nichts der gleichen.
Verschiedenen Gebäude sind allein vom Alter, Risiko, Versicherungsumfang (mit ohne Stellplätze, Heizungsart, Brandgefährdung und und und ) nicht miteinander vergleichbar!
Es kommt auch darauf an, ob Haftplicht (Umfang siehe weiter) enthalten oder gesondert (also Skonto/Nachlass/Rahmenvertrag) vereinbart ist und was konkret vereinbart wurde (vollverglaster Haus und Steinmauer oder Blitzschutz etc, Fahrstuhl mit/ohne, Tiefgarage vorhanden, Gewerbe-/Wohngebiet).
Ein großer Vermieter hat Möglichkeiten durch Rahmenveträge (Massenveträge mit einem Anbieter) die Kosten zu senken. Wird das kleine Häuschen verkauft und fällt dieses aus so einem Vertrag heraus - können die Kosten sich verdrei-/fünffachen! Allein wegen "Kleinkunde".
Achso, Nachtrag: bei Sanierung/Modernisierung steigt der Wert des Hauses und somit die Berechnungsgrundlage für Versicherungsschutz, meistens wird die Miethöhe zugrunde gelegt.
-- Editiert von mina37 am 20.11.2017 21:48
Also dieses Haus wurde keinsterweise modernisiert.
Kein Hochwassergebiet.
Läuft über eine Hausverwaltung da verschiedene Eigentümer
Zitat:
Läuft über eine Hausverwaltung da verschiedene Eigentümer
Also handelt es hier um eine Eigentümergemeinschaft? Dann werden die Kosten füfmal abgewogen bereits von Eigentümern und der Verwalter muss aufpassen, dass die Kostren nicht zu niedrig sind, da schnell zu einer Unterversicherung kommen kann.
Bei einer WEG achten schon die Eigentümer darauf, dass nichts "zu teuer wird", denn im Zweifel müssen die Kosten nicht die Mieter tragen. Da gibt es auch einen Beirat, der die Belege ganz penibel und höchstpersönlich überprüft IM ORIGINAL.
Wenn dem so ist, würde ich mir über die anfallenden BKs gar keinen Kopf zerbrechen, sondern lediglich die Gesamtkosten mit Vorjahreskosten abgleichen und auf Plausibilität achten (z.B. Wartung nur alle zwei Jahre, Haupt- und Zwischenprüfung (billiger), Anfallmenge, Zusatzleistungen etc.)
-- Editiert von mina37 am 20.11.2017 22:13
Zitat:Zitat:
Läuft über eine Hausverwaltung da verschiedene Eigentümer
Also handelt es hier um eine Eigentümergemeinschaft? Dann werden die Kosten füfmal abgewogen bereits von Eigentümern und der Verwalter muss aufpassen, dass die Kostren nicht zu niedrig sind, da schnell zu einer Unterversicherung kommen kann.
Bei einer WEG achten schon die Eigentümer darauf, dass nichts "zu teuer wird", denn im Zweifel müssen die Josten nicht die Mieter tragen. Da gibt es auch einen Beirat, der die Belege ganz penibel und höchstpersönlich überprüft IM ORIGINAL.
Wenn dem so ist, würde ich mir über die anfallenden BKs gar keinen Kopf zerbrechen, sondern lediglich die Gesamtkosten mit Vorjahrkosten abgleichen und auf Plausibilität achten (z.B. Wartung nur alle zwei Jahre, Haupt- und Zwischenprüfung (billiger), Anfallmenge, Zusatzleistungen etc.)
Ich weiß nicht so recht ob das bei denen alles so korrekt läuft. Die Abrechnung hat jetzt 1,5 Jahre gedauert. Sind im Sommer letzten Jahres ausgezogen.
Diese Verwaltung machte auf uns nicht den seriösesten Eindruck..
Zitat:
Ich weiß nicht so recht ob das bei denen alles so korrekt läuft. Die Abrechnung hat jetzt 1,5 Jahre gedauert. Sind im Sommer letzten Jahres ausgezogen.
Diese Verwaltung machte auf uns nicht den seriösesten Eindruck..
Hm, hat denn die Abrechnung wirklich solange gedauert oder wurde ihre Verzugsadresse zunächst ermittelt werden und kam ddaurch verspätet an? Also Sommer 2016 ausgezogen? Wie Ist die Abrechnungsperiode? Juli 2015 bis Juni 2016? normal geschäftsjahr? Was war Nutzungszeitraum? Bei einer jahresübergreifender Abrechnung wie oben wäre noch kompletter Abrechnungsjahr erfasst und die Zustellung müsste bis Ende Juni 2017 erfolgen.
Ob Verwaltung seriösen Eindruck macht oder es tatsächlich nicht ist, ist für die korrekte Abrechnung nicht relevant.
ZitatHallo. Wir erhielten unsere Betriebskostenabrechnung heute. Sie ist vom letzten Jahr. :
Für die Abrechnung 01.01.-31.12.2016 geht die Frist noch bis 31.12.2017.
Zitat:Zitat:
Ich weiß nicht so recht ob das bei denen alles so korrekt läuft. Die Abrechnung hat jetzt 1,5 Jahre gedauert. Sind im Sommer letzten Jahres ausgezogen.
Diese Verwaltung machte auf uns nicht den seriösesten Eindruck..
Hm, hat denn die Abrechnung wirklich solange gedauert oder wurde ihre Verzugsadresse zunächst ermittelt werden und kam ddaurch verspätet an? Also Sommer 2016 ausgezogen? Wie Ist die Abrechnungsperiode? Juli 2015 bis Juni 2016? normal geschäftsjahr? Was war Nutzungszeitraum? Bei einer jahresübergreifender Abrechnung wie oben wäre noch kompletter Abrechnungsjahr erfasst und die Zustellung müsste bis Ende Juni 2017 erfolgen.
Ob Verwaltung seriösen Eindruck macht oder es tatsächlich nicht ist, ist für die korrekte Abrechnung nicht relevant.
Abrechnungsperiode ist 01.01 bis 31.12 wir sind zum Juli raus letzten Jahres und jetzt am heutigen Tag kam sie per Post an. Nein der Vermieter stand bis heute immer regelmäßig in Kontakt mit uns da wir seit Juli diesen Jahres immer wieder nach gehakt haben was mit der Abrechnung ist
Zitatwir sind zum Juli raus letzten Jahres und jetzt am heutigen Tag kam sie per Post an. :
Für 2016 ist die Frist noch nicht um UND der Vermieter ist nicht verpflichtet nur für SIE alleine abzurechnen! Da es offensichtlich auch um eine WEG handelt, muss zunächst die Eigentümerabrechnung erfolgen, davor gibt es die Belegprüfung durch den Beirat/Eigentümervertreter und die Eigentümerversammlung, auf der die Abrechnung 2016 beschlossen/bewilligt wird. ERST danach kann/darf die Abrechnung an die Mieter ertsellt werden. Das ist noch sehr seriös und sehr zeitig, wenn Ihnen die Abrechnung bereits vorliegt.
PS: Die Gesamtkosten des Vorjahres müssen natürlich zeitanteilig abgeglichen werden, wobei die Heizkosten etwa 2/3 der Vorjahreskosten betragen dürften (siehe Gradtagentabelle und Dez zu Jan+Feb die heizintensivsten Monate), dadurch hohe Nachzahlung wäre zu erwarten.
tschuldigung für die Fehler, meine Tastatur schluckt die Buchstaben
-- Editiert von mina37 am 20.11.2017 23:07
Zitat:Zitatwir sind zum Juli raus letzten Jahres und jetzt am heutigen Tag kam sie per Post an. :
Für 2016 ist die Frist noch nicht um UND der Vermieter ist nicht verpflichtet nur für SIE alleine abzurechnen! Da es offensichtlich auch um eine WEG handelt, muss zunächst die Eigentümerabrechnung erfolgen, davor gibt es die Belegprüfung durch dne Berat/Eigentümervertreter und die Eigentümerversammlung, auf der die Abrechnung 2016 beschlossen/bewilligt wird. ERST danach kann/darf die Abrechnung an die Mieter ertsellt werden. Das ist noch sehr seriös und sehr zeitig, wenn Ihnen die Abrechnung bereits vorliegt.
Naja zeitig nenn ich es nicht wenn einen Monat vor Ende der Frist die dann erst kommt ^^
Aber egal wieder was dazu gelernt.
Dennoch bin ich mir mit dieser Rechnung und umlegung der Kosten nicht sicher ob das alles seinen richtigen Gang hat.
Zitat:Also dieses Haus wurde keinsterweise modernisiert.
Je älter desto teurer, weil mit dem Alter des Gebäudes das Risiko von Schäden steigt. Für Häuser, die in keinster Weise modernisiert wurden fallen daher typischerweise relativ hohe Prämien an.
Vielleicht hat es sogar Schäden gegeben, die die Versicherung zu regulieren hatte. Das ist dann für die Versicherung regelmäßig ein Grund, entweder den Versicherungsvertrag zu kündigen oder die Prämien deutlich anzuheben.
Und jetzt?
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