Hallo,
kurze Frage. Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 01.11.2006 gekündigt. Wenn mein Vermieter mir nun eine Betriebskostenabrechnung (habe ich übrigens in diesen drei Jahren Mietzeit noch nie erhalten)zukommen lässt, muss ich dann gegebenfalls irgendwas an ihn zahlen? Denn in meinem tollen Mietvertrag steht weder die monatliche Miete
drin die ich zahlen muss, noch stehen die Nebenkosten drin. Es ist halt nur festgelegt an wen ich die Miete zu entrichten habe und das sich eine Kaution von 500 Euro hinterlegt habe.
Zweite Frage, mein Vermieter hat sich bis jetzt auf meine Kündigung noch nicht gemeldet, was mache ich, wenn er sich überhaupt nicht drauf meldet? Gilt meine Kündigung dann trotzdem oder muss ich mit irgendwelchen Problemen rechnen?
Ich danke euch schonmal jetzt für eure Antworten.
Gruß
Lesa23
Betriebskostenabrechnung - Gilt meine Kündigung dann trotzdem?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Bezüglich der Nebenkosten kommt es darauf an, was jetzt genau vertraglich vereinbart wurde, bei mündlichen Vereinbarungen, was davon zu beweisen ist.
Nebenkostennachzahlungen können maximal 12 Monate nach Ende der Abrechnungperiode verlangt werden. Er kann sie jetzt also noch für 2005 nicht jedoch für Jahre davor verlangen.
Die Kündigung muss vom Vermieter nicht bestätigt werden. Sollte er bestreiten, die Kündigung erhalten zu haben, dann musst Du beweisen, dass er sie doch erhalten hat.
Daher sollte eine Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden oder persönlich gegen Empfangsbestätigung abgegeben werden.
Mündliche Vereinbarung habe wir getroffen, was die Nebenkosten angeht, aber wer von uns muss beweisen dass es so war? Wahrscheinlich ich, da gehe zumindestens von aus. Was die Kündigung angeht, die habe ich zweimal abschicken müssen, einmal Einschreiben mit Rückschein, und einmal Einwurfeinschreiben, für beide Sendungen habe ich den Nachweis dass er die Kündigung erhalten hat.
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