Betriebskostenabrechnung - Hausmeister verdoppelt

24. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb388253-22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung - Hausmeister verdoppelt

Hallo

wir haben gestern unsere Abrechnung für 2013 erhalten.
880 EUR Nachzahlung. Da wurde ich gleich stutzig.
Ich habe die Abrechnung mit dem Vorjahr verglichen und mir ist gleich die erste Position "Hausmeister" aufgefallen.
Im Vorjahr waren es noch 1832 EUR und in der jetzigen Abrechnung sind es 3490 EUR - also fast das doppelte.

Meine Frage ist jetzt, ist so eine Erhöhung, ohne vorherige Information an den Mieter hinnehmbar?

Wie soll ich hier weiter vorgehen? ich habe jetzt erstmal um eine Aufschlüsselung dieser Position gebeten.



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

lasse den Vermieter darlegen, welche Arbeiten der Hausmeister ausgeführt hatte.

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#2
 Von 
fb388253-22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

es wurde die hausverwaltung gewechselt und hier wurde für den hausmeister eine pauschale von monatlich 300 eur vereinbart + zusatzkosten für reinigungsmittel, benzing für rasenmäher usw.

mieter wurden hierüber nicht informiert.

Eine frage habe ich noch. ich habe gelesen das man zahlungen die bereits für betriebskostenabrechnungen gezahlt wurden, und bei denen sich später heraus stellt das sie falsch waren, bis zu 12 Monate zurückfordern kann.

Gilt dies? und Gilt dies auch wenn ich nicht mehr Mieter der Wohnung bin?


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-- Editiert fb388253-22 am 05.05.2014 10:04

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10648 Beiträge, 4200x hilfreich)

An der pauschalen Abrechnung ist erstmal nichts auszusetzen, solang der Hausmeister nur umlagefähige Arbeiten durchführt, allerdings muss die Hausverwaltung das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten.

Und da könnte der Ansatzpunkt liegen, wie begründet die Hausverwaltung denn die Kostendopplung bei gleicher(?) Tätigkeit?

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-- Editiert spatenklopper am 05.05.2014 14:16

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#4
 Von 
fb388253-22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Begründung war "wir wissen nicht was die Firma vor uns beim Hausmeister berechnet hat, unser Hausmeisterdienst hat schon immer 300 Pauschal gekostet."

das war die aussage der Dame bei der Hausverwaltung.
Unterlagen von der Vorgänger Firma haben die nicht und ich auch nicht.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage ist jetzt, ist so eine Erhöhung, ohne vorherige Information an den Mieter hinnehmbar? <hr size=1 noshade>

Klar. Wer es hinnehmen will zahlt einfach und gut ist.



quote:<hr size=1 noshade>Wie soll ich hier weiter vorgehen? <hr size=1 noshade>

Man könnte Belegeinsicht verlangen und dann prüfen ob nur umlagefähige Arbeiten durchgeführt wurden und die Zusatzkosten gerchtfertigt und im Rahmen sind.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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